Diese Webseite verwendet ausschließlich für die Funktionen der Website zwingend erforderliche Cookies.

Datenschutzerklärung

26.09.25 , 11:50 Uhr
SPD

Martin Habersaat zu TOP 35: Nur ein genutztes Denkmal ist ein geschütztes Denkmal

Heimo Zwischenberger Pressesprecher der SPD-Landtagsfraktion
Adresse Düsternbrooker Weg 70, 24105 Kiel Telefon 0431 988 1305 Telefax 0431 988 1308 E-Mail h.zwischenberger@spd.ltsh.de Webseite www.spd-fraktion-sh.de Es gilt das gesprochene Wort!

Hinweis: Diese Rede kann hier als Video abgerufen werden: http://www.landtag.ltsh.de/aktuelles/mediathek

LANDTAGSREDE – 26. September 2025
Martin Habersaat Nur ein genutztes Denkmal ist ein geschütztes Denkmal TOP 35: Reform des Denkmalschutzgesetzes – Mehr Transparenz, Fairness und Akzeptanz (Drs. 20/3596)
"Lassen Sie mich mit einer Szene aus Elmshorn beginnen. Dort stand – und steht – ein Rathaus aus den 1960er-Jahren, entworfen von Hans Mensinga und Dieter Rogalla. Seit 2009 steht es unter Denkmalschutz. Und war zugleich ein Gebäude mit gravierenden Brandschutz- und Energieproblemen. Als dann auch noch Schadstofffunde wie Formaldehyd in Einbauten bekannt wurden, stand die Verwaltung vor der Wahl: sanieren, ausweichen – oder neu bauen. Teile der Ämter mussten auf mehrere Standorte verteilt werden; das Haus selbst blieb umkämpftes Denkmal und Problemfall zugleich. Die Geschichte eskalierte früh: Der Landeskonservator stoppte Umbaupläne, Bürgermeisterin Brigitte Fronzek drohte offen mit einem Auszug. Schließlich erfolgte der Beschluss. Am Buttermarkt soll ein modernes, förderfinanziertes Rathaus entstehen – ein „Leuchtturm“ im Stadtumbau. Über die Zukunft des alten, denkmalgeschützten und bald leeren Hauses wird bis heute gerungen.
An dieser Geschichte lassen sich viele Probleme verdeutlichen, um die es in der heutigen Debatte geht.
Zum Zeitpunkt des Konflikts galt noch das alte Denkmalschutzgesetz. Eine Rückkehr zum konstitutiven Verfahren ist mithin keine Lösung für Akzeptanz- und Umsetzungsprobleme. Nahezu alle Bundesländer nutzen das deklaratorische Verfahren. Die spannenden Fragen liegen woanders.
Ein Denkmal muss genutzt werden können, um sicher geschützt zu sein. Das bedeutet, dass Denkmalschutz, Eigentümer und Nutzer:innen gemeinsame Lösungen finden müssen. Das erfordert ein pragmatisches Vorgehen. Es erfordert aber auch ausreichend Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Denkmalschutz. Hier hakt es an Stellen, aber auch an der Besetzung von Stellen.
Wenn der Denkmalschutz aus fachlichen Gründen Anforderungen formuliert, bringe diese oft Mehrkosten mit sich. Diese muss man sich leisten können. Denkbar wären aber auch Förderungen über Steuerabschreibungen hinaus.
Das Denkmalschutzgesetz soll, und es kann, wenn man es lässt: • den Schutz des kulturellen Erbes sicherstellen,


1 • die Belange der betroffenen Denkmaleigentümerinnen und andere öffentliche Belange angemessen berücksichtigen, • Eigentümerinnen und Eigentümern, Nutzerinnen und Nutzern ebenso wie Denkmalpflegerinnen und Denkmalpflegern Rechts- und Planungssicherheit gewährleisten und klare, leicht verständliche Regelungen an die Hand geben sowie • die Zuständigkeiten und die Zusammenarbeit der Denkmalschutzbehörden klar und eindeutig regeln.
Die Evaluation des Gesetzes kam 2021 zu Zeiten der Jamaika-Koalition zu diesem Ergebnis: „Die Grundentscheidungen des DSchG SH 2015 haben sich bewährt. Aufs Ganze gesehen handelt es sich um ein sehr gutes Gesetz. Einige Regelungen (Öffentlichkeitsauftrag, Denkmalzonen, rechtliche Integration des Welterbes) haben bundesweit Modellcharakter. Ein Ausgleich verschiedener Interessen sowie Reaktionen auf bekannte Herausforderungen des Denkmalschutzes können mit der aktuellen Gesetzesfassung hinreichend gewährleistet werden.“
Und Denkmalschutz verdient nicht nur, was Herr Junghans schön findet.
Elmshorn zeigt: Nicht „für oder gegen“ Denkmalschutz ist die Frage, sondern wie wir ihn so handhaben, dass Geschichte sichtbar bleibt und Gegenwart funktioniert."



2

Download PDF

Pressefilter

Zurücksetzen