Diese Webseite verwendet ausschließlich für die Funktionen der Website zwingend erforderliche Cookies.
Thomas Jepsen: TOP 19: Die Städtebauförderung zukunftssicher aufstellen
Städtebauförderung | 26.09.2025 | Nr. 261/25Thomas Jepsen: TOP 19: Die Städtebauförderung zukunftssicher aufstellen Es gilt das gesprochene Wort!Sehr geehrte Präsidentin,meine Damen und Herren,die Städtebauförderung soll modernisiert und vereinfacht werden. So steht es im Koalitionsvertrag der Bundesregierung. Und genau da setzen auch die neuen Städtebauförderungsrichtlinien der Landesregierung an.Bereits vor einem Jahr hat die Landesregierung zusammen mit dem Städtetag und dem Gemeindetag auch über Entlastungen der Gemeinden im Bereich der Städtebauförderung beraten.Dazu wurde dann ein Prüfauftrag für einen entscheidungsreifen Vorschlag vereinbart.Im Protokoll vom 06. September 2024 steht, dass die Prozessabläufe mit der Richtliniennovellierung mit umfangreichen Erleichterungen gestrafft werden sollen, dass ein Großteil der Zustimmungsvorbehalte gestrichen werden soll dass weniger baufachliche Prüfungen erforderlich sein sollen dass vereinfachte Pauschalen eingesetzt werden können und dass Verfahrenserleichterungen bei Vorbereitungsphase, Wertermittlungen, Mehrkostenanträge oder Wettbewerbeangestrebt werden.Die neuen Landesförderrichtlinien greifen genau die angestrebte Modernisierung und Vereinfachung des Bundes auf und eben auch die zentralen Forderungen der Gemeinden und der kommunalen Landesverbände.Mit der Novellierung der Förderrichtlinien kommt es zu einer Vereinfachung und Verschlankung der Verfahren, zu Planungssicherheit für die Gemeinden und zu einer Stärkung der Eigenverantwortung der Gemeinden. Es soll weniger Vorgaben für die geförderten Gemeinen geben. Stattdessen wird umgestellt auf eine kommunalfreundliche Anreizförderung. Seite 1/3 Pressesprecher Max Schmachtenberg | Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel 0431/988-1440 | info@cdu.ltsh.de | http://www.cdu.ltsh.de Das ist der richtige Weg meine Damen und Herren!Im Beteiligungsprozess zu den neuen Richtlinien hatte es ja Anregungen der Gemeinden, der Kommunalverbände und der Sanierungsträger gegeben, die aufgenommen und abgewogen wurden. Und im Innen- und Rechtsausschuss hatten wir dazu ja auch noch einmal ein Gespräch mit Kommunalvertretern aus Oberzentrum, Mittelzentrum, Unterzentrum und ländlichem Zentralort.Dabei ist sehr deutlich geworden, dass die Landesregierung die Anregungen und Hinweise der Kommunen sehr ernst nimmt, die wesentlichen Kritikpunkte auch aufnimmt und es noch zu einigen Änderungen der Förderrichtlinien kommen wird. Denn die Novellierung wird ja gerade für die Kommunen gemacht.Meine Damen und Herren,das ist doch unser Selbstverständnis von einer kooperativen Zusammenarbeit mit den Städtebauförderungskommunen.Also:Auch die Erschließungsanlagen im ausnahmsweise vereinfachten Sanierungsverfahren werden weiter mit 100% gefördert und trotz Ausnahme wird es wie beim umfassenden Regel-Sanierungsverfahren keine abgesenkte Förderquote geben.Und es wird auch keine verkürzten Umsetzungszeiträume geben. Das war auch nie gewollt. Aber nach 10 Jahren sollen die Gemeinden schon mal überprüfen, ob die städtebaulichen Ziele auch erreicht werden können. Es werden auch großzügige Überleitungsbestimmungen gewährt.Von den Daseinsvorsorgekonzepten mit Bürgerbeteiligung, Bauleitplanung und Ausschreibung brauchen die Kommunen ausreichende Überleitungsphasen bis zur Antragsreife. Die Umsetzung laufender und fortgeschrittener Maßnahmen kann sichergestellt werden, begonnene Projekte können im bisherigen Regelwerk abgearbeitet werden, der Vertrauensschutz wird gewährleistet.Die grundlegende Novellierung der Förderrichtlinienist also richtig: Unbürokratische Prozesse werden erreicht. Aufwendige Bewilligungs- und Nachweisprüfungen fallen weg. Pauschalierungen ersetzen aufwendige Einzelprüfungen. Auf die Erarbeitung und Vorlage bestimmter Konzepte wird verzichtet. Statt Planungsvorgaben werden Anreize geschaffen. Und es werden zudem neue Fördermöglichkeiten für Erschließungsanlagen zum Klimaschutz, zur Klimaanpassung und zur Biodiversität geschaffen. Auch die soziale und kulturelle Versorgung der Bevölkerung soll weitgehender Seite 2/3 Pressesprecher Max Schmachtenberg | Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel 0431/988-1440 | info@cdu.ltsh.de | http://www.cdu.ltsh.de gestärkt werden können.Die Verfahren werden also vereinfacht und verschlankt. Die Gemeinden haben Planungssicherheit und werden in ihrer Eigenverantwortung gestärkt. Mit der Neufassung werden die Förderrichtlinien attraktiv gestaltet. Mit dem Entwurf der Förderrichtlinien wird dem Wunsch der Städtebauförderungskommunen nach Entbürokratisierung, Vereinfachung und Verschlankung umfassend nachgekommen.Und genau das wird von den Städtebauförderkommunen auch begrüßt. Das wurde im Innen- und Rechtsausschuss deutlich bestätigt. Zu einigen Missverständnissen hat es schon Klarstellungen gegeben, einige Kritikpunkte werden aufgenommen und es wird noch zu einigen Änderungen der Förderrichtlinien kommen.Die Kritik der SPD ist also überzogen und geht an der Realität vorbei. So, wie es die SPD in Ihrem Antrag schreibt, stimmt das nicht. Seite 3/3 Pressesprecher Max Schmachtenberg | Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel 0431/988-1440 | info@cdu.ltsh.de | http://www.cdu.ltsh.de