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Dr. Michael Schunck: Ein Griff in die Tasche der kommunalen Familie
Presseinformation Kiel, den 26. September 2025Es gilt das gesprochene WortDr. Michael Schunck TOP 19 Für lebenswerte Städte und Gemeinden: Städtebauförderung modernisieren statt Investitionen abwürgen Drs. 20/3447„Die Kommunen haben eine faire und verlässliche Zuwendung verdient, zu der sie ja im Übrigen auch selbst beitragen. Es ist an der Zeit, dass es zu einer Weiterentwicklung der Städtebauförderung im Sinne der Kommunen kommt.“Die Städtebauförderung besteht bereits seit 1971 und hat über viele Jahre hinweg, Modernisierung und Innovation in zentrale Orte Schleswig-Holsteins gebracht. Was aus dem Städtebauförderprogramm dabei herum kommt, ist vor Ort ganz unterschiedlich – aber immer positiv. Und unterm Strich führt die Städtebauförderung dazu, dass man sich hier und dort wieder wohl fühlt und gern verweilt. Zum einen werden Fassaden oder Wegführungen wieder hergerichtet. Zum anderen werden neue Installationen errichtet, die zu einer Aktivität animieren. Es wird in Wohnumfelder investiert, in Infrastruktur und Grünflächen. Durch die Städtebauförderung findet Begegnung statt. Das ist echte Lebensqualität. Und das ist es doch, was wir als Politik wollen und daher auch unterstützen sollten. Hinzu kommen Investitionen, die sich durch eine Verbesserung der Quartiere und die Aufwertung von innerstädtischen Plätzen ganz von allein einstellen. Dort wo die Innenstadt aufblüht, das Leben wieder einzieht, dort siedle ich auch gerne mein Unternehmen an. Dort wo das Dorf oder das Stadtviertel ansprechend gestaltet ist, dorthin kommen auch Touristen. So eine Städtebauförderung zieht doch weite Kreise und geht oft über die eigentliche Maßnahme hinaus. Aber, was die Landesregierung diesbezüglich vorhat, darüber haben wir in der Vergangenheit bereits gesprochen. Kurz gesagt, tauscht man die Förderung aus dem Landeshaushalt und etabliert stattdessen einen Vorwegabzug im kommunalen FAG. Das ist nichts anderes als ein Griff in die Taschen der kommunalen Familie. Und die aktuellen Planungen zur Novellierung der Richtlinie schafft nun zusätzlichen Sorgen. Die Bürgermeisterin von Mittelangeln beschreibt es so: – ich zitiere mit Erlaubnis der Präsidentin-,,Die vom Land Schleswig-Holstein geplante Novellierung der Städtebauförderungsrichtlinie ab 2026 wird uns den finanziellen Boden unter den Füßen wegziehen“ -Zitat Ende- Bitter ist zudem, dass diese Novellierung schon so schnell greifen soll und dabei Projekte zunichtemacht, die bereits jahrelang geplant worden sind und kurz vor der Umsetzung stehen. Düsternbrooker Weg 70 Norderstr. 74 24105 Kiel 24939 Flensburg/Flensborg +49 (0)431 - 988 13 80 +49 (0)461 - 144 08 300 ( ( 2Oder anders gesagt, alle akuten Vorhaben waren auf Grundlage der bisherigen Förderbedingungen geplant. Bislang galt nämlich, wer im Förderprogramm „Kleinere Städte und Gemeinden“ aufgenommen wurde, konnte mit voller Unterstützung für zentrale Infrastruktur rechnen, auch dann, wenn die Projekte über die eigene Gemeindegrenzen hinaus Wirkung zeigen. Dieser Grundsatz soll nun nicht mehr gelten. Zwar greifen Überleitungsbestimmungen bis Ende 2027 für Projekte, die bereits konkret in der Antragsstellung sind. Doch alle Maßnahmen, bei denen kein ausreichender Planfortschritt für den Bau erreicht wird, würden ab 2028 unter die neue Regelung fallen und wären damit finanziell für die Gemeinden nicht mehr umsetzbar. Denn tatsächlich ist es so, dass die Kommunen schon viele Ausgaben im Voraus getätigt haben, wie etwa den Ankauf von Grundstücken, durchgeführte Ausschreibungen oder auch den Abschluss von Verträgen mit Architekten oder Projektplanern, um in den entsprechenden Rahmenbedingungen agieren zu können. Die Auswirkungen der Novellierungen wirken sich noch dramatischer aus, da die Bundesregierung sehr wohl Inhalte zu Gunsten der Städtebauförderung in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart hat. Hier möchte man das Programm erneuern und vereinfachen, so dass es insgesamt schneller voran gehen kann. Der Bund steht also bereit, die Kommunen tun dies ebenfalls. Meine Damen und Herren, es wäre doch bedauerlich, wenn von Seiten des Landes just zu diesem Zeitpunkt Steine in den Weg gelegt werden. Daher wiederhole ich meine Aufforderung, den Vorwegabzug aus dem FAG rückgängig zu machen und für eine verlässliche Finanzierung durch den Landeshauhalt zu Sorgen und die Richtlinie so auszugestalten, dass die Kommunen in ihren Planungen nicht zurückgeworfen werden. Die Kommunen haben eine faire und verlässliche Zuwendung verdient, zu der sie ja im Übrigen auch selbst beitragen. Es ist an der Zeit, dass es zu einer Weiterentwicklung der Städtebauförderung im Sinne der Kommunen kommt. Aus Sicht des SSWs wäre dies ein echter Gewinn für ganz Schleswig-Holstein.Hinweis: Diese Rede kann hier ab dem folgenden Tag als Video abgerufen werden: http://www.landtag.ltsh.de/aktuelles/mediathek/