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26.09.25 , 13:56 Uhr
CDU

Thomas Jepsen: TOP 27: Es macht keinen Sinn, im laufenden Verfahren eine Vollbremsung hinzulegen

Regionalpläne | 26.09.2025 | Nr. 263/25
Thomas Jepsen: TOP 27: Es macht keinen Sinn, im laufenden Verfahren eine Vollbremsung hinzulegen Es gilt das gesprochene Wort!
Sehr geehrte Präsidentin,
meine Damen und Herren,
das Raumordnungsgesetz des Bundes schreibt vor, dass in den Raumordnungsplänen Festlegungen zur Raumstruktur, insbesondere zur Siedlungsstruktur, zur Freiraumstruktur und zu Infrastruktur-Standorten und -Trassen getroffen werden sollen. Insofern ist es natürlich richtig, dass die Regionalpläne eine wesentliche Grundlage für die Gestaltungs- und Entfaltungsmöglichkeiten der Kommunen darstellen. Und die Kommunen brauchen dabei auch Flexibilität für ihre eigene Flächennutzungsplanung, die ja den Anforderungen der Regionalpläne entsprechen muss.
Und der kommunale Bedarf an Flexibilität nimmt gerade angesichts der Herausforderungen im Energiewandel mit Flächenbedarf für Standorte und Trassen aber auch im angespannten Wohnungsmarkt zu. Gleichzeitig brauchen wir aber auch Planungssicherheit – für die Kommunen und ebenso für die Menschen und Unternehmen. In diesem Spannungsfeld zwischen Flexibilität und Planungssicherheit bewegen sich die Raumordnungspläne.
Was die FDP in der Debatte bzw. in ihrem Antrag leider außer Acht lässt ist, dass die Regionalpläne auf den Vorgaben des übergeordneten Landesentwicklungsplans basieren und z.B. auch dass die Landschaftsrahmenpläne berücksichtigt werden müssen.Das ist die Grundlage für die Regionalpläne, die dann eine Konkretisierung des Landesentwicklungsplans abbilden.
Wenn die FDP in ihrem Antrag schreibt, dass regionale Grünzüge die Entwicklungsmöglichkeiten vieler Kommunen einschränken, dann hat sie damit Recht.
In den Grünzügen darf planmäßig nicht gesiedelt werden, denn sie dienen dem langfristigen Schutz unbesiedelter Freiräume – also der Freiraumstruktur, wie im Bundes-Raumordnungsgesetz gefordert. Und für die Grünzüge sind die Landschaftsrahmenpläne die wesentliche Planungsgrundlage.


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Pressesprecher Max Schmachtenberg | Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel 0431/988-1440 | info@cdu.ltsh.de | http://www.cdu.ltsh.de Dort sind die Naturschutzgebiete, die großflächigen Biotope, die Biotopverbundachsen, die Vogelschutzgebiete, die FFH-Gebiete, die Wälder, die historischen Kulturlandschaften, die strukturreichen Agrarlandschaften, die Gebiete mit besonderer Erholungseignung und die Landschaftsschutzgebiete dargestellt. Und die Landschaftsschutzgebiete werden auch nicht vom Land, sondern von den Kreisen – also der kommunalen Ebene – ausgewiesen.
Wenn in den Regionalplänen also Flexibilität für die benötigten kommunalen Entwicklungsmöglichkeiten gefordert ist – was ich auch absolut bestätige und bekräftige – dann ist es doch gut und richtig, dass sich die im Entwurf ausgewiesenen Grünzüge z.B. nur auf die bestehenden, ausgewiesenen Landschaftsschutzgebiete beschränken und nicht auch noch auf die Gebiete, die die Voraussetzungen für eine Unterschutzstellung als Landschaftsschutzgebiet erfüllen. Das wäre möglich, hat die Landesplanung aber nicht gemacht und sich soweit möglich mit der Ausweisung von Grünzügen beschränkt.
Und ebenso ist es für eine Flexibilität eben auch gut, dass auf präzise Abgrenzungen verzichtet wurde, damit im Abwägungsfall an den Gebietsgrenzen zugunsten der kommunalen Entwicklung entschieden werden kann. Die Landschaftsschutzgebiete z.B. sind flächenscharf dargestellt, können anlassbezogen aber ggf. von den Kreisen angepasst werden. Und dann wäre es nicht hilfreich, wenn die Grünzüge flächenscharf dargestellt wären.
Unter den gegebenen Bedingungen mit den bereits ausgewiesenen Schutzgebieten ist die raumplanerische Flexibilität diesbezüglich also soweit möglich gewahrt. Aber die bestehende umfassende Schutzgebietskulisse insbesondere in den Ordnungsräumen stellt eben auch ein Entwicklungshindernis dar und bei zukünftigen Ausweisungen z.B. von Landschaftsschutzgebieten ist das immer mit zu bedenken. Und wenn es um kommunale Planungssicherheit geht, dann können wir auch nicht mehr mit über 20 Jahre alten Regionalplänen arbeiten.
Der älteste Regionalplan für die Kreise Herzogtum-Lauenburg, Pinneberg, Segeberg und Stormarn ist von 1998.
Damals gab es andere raumordnerische Gegebenheiten und Herausforderungen. Der grundlegende Landesentwicklungsplan wurde vor 4 Jahren erneuert und da passt ein 27 Jahre alter Regionalplan überhaupt nicht mehr zu.
Alle Regionalplanwerke sind total veraltet und bieten keine verlässliche Planungsgrundlage mehr. Der Landesentwicklungsplan gibt inzwischen auch andere Grundlagen vor.
Das Landesplanungsgesetz sieht auch nicht umsonst vor, dass die Regionalpläne zeitnah dem Landesentwicklungsplan anzupassen sind.
Nach Veröffentlichung der ersten Entwürfe 2023 gab es etwa 950 Stellungnahmen und nach der zweiten Entwurfsauslegung im April dieses Jahr noch etwa 650. Das zeigt einerseits deutlich die örtliche Betroffenheit und Bedeutung für die kommunale


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Pressesprecher Max Schmachtenberg | Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel 0431/988-1440 | info@cdu.ltsh.de | http://www.cdu.ltsh.de Entwicklung. Gleichzeitig wird im Verfahren aber auch deutlich, dass die Landesplanung sich mit den qualitativen Stellungnahmen intensiv befassen muss.
Die Planungs- und Rechtssicherheit sowie die Vertrauenswirkung muss im Blick bleiben. Manche Stellungnahmen zu den ersten Entwürfen haben offenbar zu einigen Änderungen im Entwurf geführt und konnten berücksichtigt werden.
Viele Vorschläge aus den Stellungnahmen konnten offenbar aber trotz wohlwollender Prüfung leider auch nicht aufgenommen werden.
Jetzt müssen die Stellungnahmen aus der zweiten Beteiligungsrunde ausgewertet werden. Ich kann mir gut vorstellen, dass es einige Anregungen gegeben hat, die noch Berücksichtigung finden können und vielleicht auch noch zu einer weiteren Beteiligungsrunde führen können. Das wird sich zeigen.
Es macht jedenfalls keinen Sinn, jetzt im laufenden Verfahren eine Vollbremsung hinzulegen und grundlegend neu zu starten.
Die Vorgaben und Grundlagen liegen mit dem Landesentwicklungsplan und den Landschaftsrahmenplänen vor. Mit den Entwürfen und Stellungnahmen sind die Voraussetzungen für neue Regionalpläne geschaffen. Planungssicherheit und Flexibilität für die Kommunen sind das Ziel. Nicht ein wirres Durcheinander mit einer grundlegenden Überarbeitung, wodurch die Vorgaben des Landesentwicklungsplans und die Vorschläge aus den Stellungnahmen außer Acht gelassen würden.
Wir lehnen den FDP-Antrag ab.



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