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26.09.25 , 14:37 Uhr
B 90/Grüne

Oliver Brandt zum Transparenzregister für kommunale Steuern

Presseinformation Nr. 25.261 26.09.2025
Es gilt das gesprochene Wort!
TOP 29 – Transparenzregister weiterentwickeln - Kommunale Steuern sichtbar machen
Dazu sagt der finanzpolitische Sprecher der Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, Oliver Brandt:
Ein Register schafft nur scheinbar mehr Transparenz Sehr geehrte Damen und Herren,
das Transparenzregister der Landesregierung zur Grundsteuerreform war ein wichtiges Instrument für Bürger*innen, aber insbesondere für die Kommunalpolitik, um das erklärte Ziel einer aufkommensneutralen Grundsteuerreform zu erreichen. Der Großteil der Kommunen hat sich bei der Neufestsetzung der Hebesätze am Transparenzregister orientiert. Das Register hatte damit einen klar umrissenen Zweck. Es sollte den Bürger*innen vor Ort sowie den Verantwortlichen in den Kommunen Orientierung geben, welche Hebesätze mit dem neuen Grundsteuermodell 2025 voraussichtlich zur politisch gemeinsam angestrebten Aufkommensneutralität führen.
Und genau diesen Zweck hat es nunmehr erfüllt, denn die Grundsteuerreform ist abgeschlossen. Die Landesregierung hat daher die Abschaltung angekündigt; die kommunalen Landesverbände haben dagegen keine Bedenken geäußert. Die Datengrundlage bleibt dabei weiterhin öffentlich dokumentiert. Die Übersicht der aufkommensneutralen Hebesätze ist als Umdruck 20/3812 abrufbar, die Methodik ist im Umdruck 20/3424 erläutert.
Die Aufgabe des Transparenzregisters war es also, Klarheit darüber zu schaffen, mit welchem Hebesatz im neuen Grundsteuermodell voraussichtlich das gleiche Steueraufkommen erzielt wird, wie im alten. Ein Soll-Ist-Abgleich sozusagen. Es war nicht die Aufgabe, die Hebesätze verschiedener Kommune untereinander zu vergleichen.
Das macht auch gar keinen Sinn, da die Hebesätze einer Kommune von unterschiedlichen Faktoren abhängen können, wie Gebäudestruktur (neu/alt), Anzahl der Neubaugebiete, Anzahl der Gewerbeflächen, Anzahl forst- und landwirtschaftlicher Flächen. Dazu haben die unterschiedliche Steuerkraft, der konkrete Finanzbedarf und nicht zuletzt mögliche Auflagen der Kommunalaufsicht Einfluss auf die Höhe der Hebesätze in einer Kommune. Mit einer Gegenüberstellung der reinen Zahlen, ohne die konkreten Hintergründe vor Ort zu kennen, schafft man nur scheinbar mehr Transparenz, denn die Hebesätze sind nur bedingt miteinander vergleichbar.
Außerdem gibt es überhaupt kein Informationsdefizit, das ein Landesportal schließen müsste. Das Statistikamt Nord veröffentlicht jährlich die Hebesätze der Grund- und Gewerbesteuer in den Kommunen Schleswig-Holsteins und stellt Entwicklungen dar, zuletzt für die Grundsteuer am 16. September 2025, also in der letzten Woche. Hier sind alle Hebesätze aller Kommunen zu finden und können nach Belieben verglichen werden. Verschiedene Kammern und Medien legen darüber hinaus Übersichten und Realsteueratlanten vor. In Zeiten von Suchmaschinen und Künstlicher Intelligenz sind diese Informationen leicht auffindbar.
Die von der FDP geforderte Ausweitung des Transparenzregisters auf Hundesteuer, Zweitwohnungssteuer, Bettensteuer und andere Abgaben überzeugt ebenfalls nicht. Alle diese Abgaben sind lokal sehr unterschiedlich strukturiert. Teils sind sie zweckgebunden eingebettet wie die Tourismusabgabe oder die Kurabgabe, teils von kommunalpolitischen Gegebenheiten vor Ort abhängig und werden zum Beispiel nur in bestimmten Ortsteilen erhoben.
Informationen zu diesen Steuern und Abgaben stellen Kommunen vor Ort ohnehin bereit. Dort finden auch die Diskussionen über die Notwendigkeit und Ausgestaltung statt, die wichtig sind für die Transparenz gegenüber den Bürger*innen. Zusätzliche landesweite Übersichten würden dagegen keinen Erkenntnisgewinn schaffen.
Das im Grundgesetz verankerte Recht auf kommunale Selbstverwaltung umfasst auch die Hebesatzautonomie. Wir sind gut beraten, diese Autonomie der Kommunen weiterhin zu respektieren und keinen Steuerwettbewerb von außen anzufachen.
Vielen Dank!
*** Landtagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen Schleswig-Holstein Pressesprecherin Claudia Jacob Landeshaus Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel
T 0431 988 1503 M 0172 541 83 53 presse@gruene.ltsh.de sh-gruene-fraktion.de

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