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26.09.25 , 14:59 Uhr
CDU

Ole-Christopher Plambeck: TOP 31: IB.SH – Ausschüttungen sinnvoll für Wohnraum und Krankenhäuser verwenden

Finanzpolitik | 26.09.2025 | Nr. 264/25
Ole-Christopher Plambeck: TOP 31: IB.SH – Ausschüttungen sinnvoll für Wohnraum und Krankenhäuser verwenden Es gilt das gesprochene Wort!
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir beraten heute über den Beschlussvorschlag der Landesregierung zur Verwendung des Jahresüberschusses der Investitionsbank Schleswig-Holstein aus dem Geschäftsjahr 2024. Es geht um über 32,6 Millionen Euro, die an das Land ausgeschüttet worden sind.
Worum geht es? Das Land hat mit der IB.SH Aufgabenübertragungsverträge geschlossen – nach § 6 Absatz 2 Nummer 1 Buchstaben a) und j) IBG – zur Krankenhausfinanzierung und zur sozialen Wohnraumförderung. Aus diesen Verträgen entstehen dem Land verbindliche Verpflichtungen gegenüber der IB.SH.
Die Landesregierung hatte ursprünglich beabsichtigt, diese Verbindlichkeiten aus dem Jahresüberschuss der IB.SH zu bedienen und dazu am 07./09.01.2025 den Vertrag zur Errichtung des Förderfonds IB.SH geschlossen. Nach der damals geltenden Rechtslage konnte die Landesregierung allein über die Mittelverwendung entscheiden.
Doch, meine Damen und Herren: Mit der Änderung des § 10 IBG durch den Landtag im Juli dieses Jahres hat sich die Rechtslage geändert. Seit dem 8. August 2025 gilt: Nicht mehr die Landesregierung, sondern der Landtag entscheidet – auf Vorschlag der Landesregierung – über die Verwendung der Jahresüberschüsse und Bilanzgewinne der IB.SH. Damit ist das Haushaltsrecht des Parlaments gestärkt und für Transparenz gesorgt.
Vor diesem Hintergrund wurde der Förderfonds bislang nicht dotiert, sondern der Überschuss zunächst im Landeshaushalt vereinnahmt. Heute geht es darum, die Mittel im Sinne unserer vertraglichen Verpflichtungen einzusetzen:
3 Millionen Euro jeweils in den Jahren 2025 und 2026 zur Tilgung von Darlehen in der Krankenhausfinanzierung. Rund 4,2 Millionen Euro im Jahr 2025 für den Ausgleich von Zinslasten aus der sozialen Wohnraumförderung – eine zwingende Notwendigkeit angesichts

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Pressesprecher Max Schmachtenberg | Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel 0431/988-1440 | info@cdu.ltsh.de | http://www.cdu.ltsh.de des Drucks auf dem Wohnungsmarkt. Über 10 Millionen Euro im Jahr 2026 zur Stärkung der Kapitalrücklage „Zweckvermögen Wohnraumförderung/Krankenhausfinanzierung“.
Es geht also nicht um zusätzliche Wünsche, sondern um die Erfüllung klarer vertraglicher Verpflichtungen. Würden wir die IB.SH nicht so bedienen, müsste der Landeshaushalt an anderer Stelle einspringen – mit spürbaren Folgen für andere Aufgabenbereiche.
Darüber hinaus schlägt die Landesregierung vor, den Förderfonds an die neue Rechtslage anzupassen und künftig wieder als Instrument zu nutzen. Das ist aus haushalterischer Sicht sinnvoll: Der Fonds schafft eine klare Struktur, mit der wir auch in den kommenden Jahren über die Verwendung von IB.SH-Mitteln entscheiden können – und zwar immer mit Parlamentsbeschluss.
Meine Damen und Herren, die CDU-Fraktion unterstützt diesen Vorschlag ausdrücklich. Wir sagen: Das ist eine verantwortungsvolle, transparente und nachhaltige Lösung.
Gleichzeitig ist es richtig, dass wir den Antrag zur weiteren Beratung in den Finanzausschuss überweisen. Dort können die Details, insbesondere die Neufassung des Förderfondsvertrages, sorgfältig geprüft und diskutiert werden.
Lassen Sie mich zum Schluss eines klarstellen: Es handelt sich hier nicht um eine neu entdeckte Schatzkiste, wie es in den Medien teilweise hieß. Diese Mittel sind zweckgebunden, sie sind Teil der bestehenden vertraglichen Ordnung zwischen Land und IB.SH – und sie werden auch künftig für Krankenhäuser und Wohnraumförderung gebraucht.
Genau dort gehören sie hin. Genau das ist solide Finanzpolitik.
Vielen Dank.



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Pressesprecher Max Schmachtenberg | Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel 0431/988-1440 | info@cdu.ltsh.de | http://www.cdu.ltsh.de

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