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Oliver Brandt zur Verwendung der Gewinnausschüttung der IB.SH
Presseinformation Nr. 25.258 26.09.2025Es gilt das gesprochene Wort!TOP 31 – Verwendung von Ausschüttungen der Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) an das LandDazu sagt der finanzpolitische Sprecher der Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, Oliver Brandt:Die Ausschüttung der Investitionsbank unterstützt Krankenhausinvestitionen und soziale Wohnraumförderung Sehr geehrte Damen und Herren,wir beraten heute über die Verwendung des an das Land ausgeschütteten Jahresüberschusses der IB.SH aus dem Geschäftsjahr 2024. Nach Jahren, in denen die Bank aufgrund aufsichtsrechtlicher Vorgaben und Eigenkapitalanforderungen die Gewinne jeweils dem Eigenkapital zugeführt hat, sind wir endlich wieder in der Lage, über die Verwendung von Ausschüttungen für zentrale Landesaufgaben zu entscheiden.Konkret sprechen wir heute über einen Betrag von 32,6 Millionen Euro. Mit Krankenhausinvestitionen und der Förderung von sozialem Wohnungsbau wollen wir daraus die beiden größten Bedarfe im Rahmen der im Investitionsbankgesetz definierten Aufgaben der IB.SH bedienen. Die Dotierung für diese Zwecke war breiter Konsens im Finanzausschuss. Das Land hat die Budgets für soziale Wohnraumförderung in den vergangenen Jahren bereits stark angehoben, 2025 stehen erneut 400 Millionen Euro bereit, in der Förderperiode 2023 – 2026 sind es insgesamt über 1,6 Milliarden Euro, davon 1,2 Milliarden Euro aus Landesmitteln.Die Nachfrage ist so hoch, dass die Fördermittel 2025 bereits vollständig in konkreten Vorhaben verplant sind, ein deutliches Signal, dass das Geld genau an der richtigen Stelle ankommt. Schleswig-Holstein ist hier bundesweit Vorreiter. Angesichts der Lage in der Bauwirtschaft und der Wohnraumknappheit ist es richtig, einen deutlichen Schwerpunkt auf die soziale Wohnraumförderung zu legen. Damit stützen wir die schwächelnde Baukonjunktur und sorgen gleichzeitig für mehr bezahlbaren Wohnraum. Die Gewinne der IB.SH sollen für die Zinsbelastungen verwendet werden, die sich unter anderem aus der Aufstockung der vergünstigten Kredite für sozialen Wohnraum in den Jahren 2025 und 2026 ergeben. Hier stellt das Land jeweils 100 Millionen Euro zusätzlich zur Verfügung. Eine heute gewährte Förderung wirkt langfristig. Die Zinslasten für günstige Kredite an die Bauwirtschaft belasten den Landeshaushalt über die gesamte Laufzeit der geschlossenen Kreditverträge, also 20 Jahre oder mehr. Und durch die jährliche Neuauflage der Förderprogramme kommen jeweils neue, langfristige Zinsbelastungen hinzu. Diese Verpflichtungen überlagern sich, sie addieren sich, und sie binden finanzielle Spielräume. Daher sind die Gewinne der IB.SH eine spürbare Entlastung und gut verwendet. Aber die Belastungen müssen auch zukünftig getragen werden. Ich bin zuversichtlich, dass die IB.SH mit ihrem soliden Geschäftsmodell auch in den nächsten Jahren dazu beitragen kann.Mit dem vorliegenden Antrag hat die Landesregierung einen Vorschlag vorgelegt, der unseren bisherigen Debatten und Beschlüssen gerecht wird und eine verbindliche Zweckbestimmung der Mittel im Sinne des neuen § 10 Abs. 2 Investitionsbank-Gesetz (IBG) enthält.Den grundsätzlichen Weg über den Förderfonds und die jährliche Entscheidung des Landtages über die Gewinnverwendung halte ich für richtig. Im Haushalt werden die Einnahmen und Ausgaben in Einzelplan 11 abgebildet. Der Förderfonds gewährleistet parlamentarische Kontrolle und Transparenz. Seit unserer jüngsten Änderung von § 10 Abs. 2 IBG entscheidet der Landtag auf Vorschlag der Landesregierung über die Verwendung der IB.SH-Ausschüttungen für Aufgaben nach § 6 IBG.In unserer Beratung des vorliegenden Vorschlags können wir als Parlament die konkrete Zuordnung der 32,6 Millionen Euro auf die von uns gewünschten Aufgaben verbindlich bestimmen. Das wird aus meiner Sicht unserer parlamentarischen Budgethoheit gerecht. Der neu gefasste Errichtungsvertrag stellt dabei sicher: Die Mittel werden als zweckgebundenes Treuhandvermögen dotiert, von der IB.SH getrennt verwaltet und nur nach vorheriger Einwilligung der Landesregierung entnommen. Zudem wird eine jährliche Berichtspflicht im Vertrag verankert.Nach alledem halte ich diesen Weg für den besten gegenüber den von der Landesregierung geprüften Alternativen wie beispielsweise einer summenscharfen Abbildung in den Einzelplänen. Die folgenden Beratungen im Finanzausschuss werden wir dazu nutzen, um den Mitteleinsatz näher zu prüfen und zu beraten.Vielen Dank!*** Landtagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen Schleswig-Holstein Pressesprecherin Claudia Jacob Landeshaus Düsternbrooker Weg 70 24105 KielT 0431 988 1503 M 0172 541 83 53 presse@gruene.ltsh.de sh-gruene-fraktion.de