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26.09.25 , 15:30 Uhr
FDP

Annabell Krämer zu TOP 31 "Verwendung von Ausschüttungen der Investitionsbank Schleswig-Holstein"

26.09.2025 | Finanzen
Annabell Krämer zu TOP 31 "Verwendung von Ausschüttungen der Investitionsbank Schleswig-Holstein" In ihrer Rede zu TOP 31 (Beschlussvorschlag der Landesregierung zur Verwendung von Ausschüttungen der Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) an das Land) erklärt die stellvertretende Vorsitzende und finanzpolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Annabell Krämer:
„Wir haben erhebliche Lücken bei der Finanzierung unserer Krankenhausinfrastruktur und der Wohnraumförderung. Die IB.SH hat in der Vergangenheit jährlich Gewinne im mittleren zweistelligen Millionenbereich erwirtschaftet, die dauerhaft im Unternehmen thesauriert wurden. Die Gewährträgerversammlung und somit die Landesregierung hat über Jahre dabei zugesehen, wie jährlich hohe Millionenbeträge der Verfügungsgewalt des Landes entzogen wurden. Gleichzeitig steigt aber der Investitionsbedarf der Krankenhäuser – ausweislich ihres Infrastrukturberichts – auf rund drei Milliarden Euro. Bis 2040 besteht dabei eine immense Finanzierungslücke.
Wir haben uns im Frühjahr gemeinsam darauf verständigt, dass uns zukünftige Überschüsse der IB.SH maßgeblich helfen sollen, die hohen Investitionsbedarfe zu schließen. Frau Ministerin, Sie selbst haben noch in Ihrer Rede darauf hingewiesen. Ich zitiere: ‚Wir alle wissen, wie hoch der Investitionsbedarf im Land ist. Es wurde schon mehrfach genannt; ich will einen Teil aufzählen: Insbesondere für die Krankenhausfinanzierung und die soziale Wohnraumförderung wird der Förderfonds eine wichtige Unterstützung sein.‘ Es verwundert daher schon sehr, dass mit diesem Beschlussvorschlag die Gewinne der IB.SH nicht genutzt werden sollen, um die Investitionen in diese Bereiche zu erhöhen – nein, sondern um bisher veranschlagte Landesmittel zu kompensieren.
Machen wir es ganz deutlich: Weder die soziale Wohnraumförderung noch die Krankenhausfinanzierung hat dadurch einen Mehrwert. Es wird nicht mehr Geld investiert. Unser Ansatz bei dem ersten Aufschlag der Gesetzesänderung im Haushaltsbegleitgesetz zum Haushalt 2025 war der, dass ausschüttbare Jahresüberschüsse als zusätzliche Haushaltsmittel für Investitionen herangezogen werden sollen. Denn auch der Kollege Plambeck hat in seiner Rede auf die ‚enormen‘ Investitionsbedarfe in der Krankenhausfinanzierung und im Bereich Wohnraum hingewiesen. Unser gemeinsames Ziel in diesem Haus war es doch, insgesamt mehr zu investieren. Und was machen Sie ein paar Monate später? Sie nutzen die Ausschüttung, um längst bestehende Verbindlichkeiten bei der IB.SH zu tilgen und streichen die hierfür eingeplanten Haushaltsansätze im Haushaltsentwurf, setzen die freigewordenen Mittel für andere konsumtive Zwecke ein und stopfen das entstandene Haushaltsloch mit den Gewinnen der IB.SH! Ganz konkret: Das entspricht nicht dem, was wir damit bezweckt haben. Umso wichtiger war es, die Rechtsänderung zu beschließen, dass die Mittelverwendung nicht mehr von der Regierung, sondern vom Parlament bestimmt wird. Also schauen wir uns das mal genauer an – der Teufel steckt ja häufig im Detail: Sie wollen nicht nur bestehende Zinslasten der IB.SH – zu deren Erstattung sich das Land in der Vergangenheit verpflichtet hat – aus der Gewinnausschüttung finanzieren deren Tilgung bisher aus der Zweckrücklage erfolgte. Nein, sie wollen auch noch Landesmittel für das Zweckvermögen Wohnraumförderung und Krankenhausfinanzierung kompensieren. Mit dem Haushalt 2026 wurden diese im Landeshaushalt jetzt auf null gesetzt. Sie kompensieren also mit den Gewinnen der IB.SH lediglich die bisher bereitgestellten Landesmittel. Kein einziger Cent für zusätzliche Investitionen! Das war definitiv nicht unsere gemeinsame Intention. Und die Begründung für dieses Vorgehen setzt dem noch die Krone auf. Ich zitiere aus der Begründung der Landesregierung: ‚Anderenfalls würde das Land in eine schwierige Finanzierungssituation geraten, wenn es stattdessen Haushaltsmittel zur Verfügung stellen müsste.‘ Frau Ministerin, das ist doch wohl nicht ihr Ernst?
Sie nehmen eine dreiviertel Milliarde Schulden im nächsten Jahr auf – davon über eine halbe Milliarde strukturell und behaupten tatsächlich, die Gewinne der IB.SH – wie politisch im Frühjahr noch konsensual – für zusätzliche Investitionen zur Verfügung zu stellen, würde das Land in eine ‚schwierige Finanzsituation‘ bringen? Das Einzige, was eine schwierige Finanzsituation manifestiert, ist Ihre grundsätzliche Haushaltspolitik. Konsum um jeden Preis – keine Fokussierung auf die drei wichtigen Themen: Bildung, Sicherheit und Infrastruktur! Wenn Ihnen die Infrastruktur so wichtig ist, wie Sie immer tun, dann nutzen Sie solche Chancen und investieren mehr.
Wir lehnen Ihren Vorschlag zur Verwendung der Ausschüttung des Jahresüberschusses der IB.SH ab!“
Sperrfrist Redebeginn!
Es gilt das gesprochene Wort.



Annabell Krämer Sprecherin für Finanzen, Haushalt, Sport, Tierschutz, Tourismus, Frauen, Gleichstellung Kontakt: Eva Grimminger, v.i.S.d.P. Pressesprecherin
Tel.: 0431 988 1488 fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de



FDP-Fraktion Schleswig-Holstein, Düsternbrooker Weg 70, 24105 Kiel E-Mail: fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de, Internet: www.fdp-fraktion-sh.de

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