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26.09.25 , 15:40 Uhr
CDU

Thomas Jepsen: TOP 5: Bürokratieabbau ist eine Mammutaufgabe

Kommunalpolitik | 26.09.2025 | Nr. 265/25
Thomas Jepsen: TOP 5: Bürokratieabbau ist eine Mammutaufgabe Es gilt das gesprochene Wort !
Sehr geehrte Präsidentin,
meine Damen und Herren,
die Landesregierung berät ja regelmäßig zusammen mit den kommunalen Verbänden und in einem Treffen vor einem Jahr wurde u.a. zum Thema Entbürokratisierung ein umfassender Katalog zusammengetragen, wie in der Verwaltung für die Kommunen mehr Handlungsfreiheit geschaffen werden kann und Verfahren beschleunigt werden können. In mehreren fachlich zuständigen Ministerien laufen Bestrebungen zum Bürokratierückbau in den Verwaltungen.
Bei diesem Gesetz geht es jetzt um ein erstes Rechtsetzungspaket mit diversen Maßnahmen, die im Verantwortungsbereich des Innenministeriums zusammengetragen worden sind.
All diese Maßnahmen sind mit den kommunalen Verbänden verabredet:
Das Zitiergebot bei Satzungen wird in abgestufter Form auf das jeweils rechtsstaatlich gebotene Mindestmaß zurückgeführt. Bei amtlichen Bekanntmachungen von Satzungen werden die Regelungen zur Rechtsklarheit übersichtlicher gestaltet und neu strukturiert. Eine gesonderte Mittelabrufmeldung der Sozialhilfeausgaben kann von den örtlichen Trägern der Sozialhilfe entfallen, weil diese in der Nachweisführung praxisüblich schon integriert ist. Leistungsbezüge mit Anreizwirkung bis zu 1.000,- € brauchen nicht mehr zusammengerechnet und gemeldet werden. Die Pflicht der Wohnpflegeaufsichten, alle 2 Jahre einen Tätigkeitsbericht zu erstellen, wird gestrichen. Gleichstellungsberichte brauchen nur noch alle 5 Jahre, also gleichlaufend mit den Kommunalwahlperioden erstellt werden. Kommunale Minderheitenberichte können entfallen. Der Zeitraum zur Aufstellung kommunaler Jahresabschlüsse wird auf 6 Monate verlängert. Kommunen bis 20.000 Einwohner brauchen Bemerkungen zum Jahresabschluss im Schlussbericht nicht mehr zusammenfassen.


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Pressesprecher Max Schmachtenberg | Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel 0431/988-1440 | info@cdu.ltsh.de | http://www.cdu.ltsh.de Jahresabschlussprüfer können einfacher beauftragt werden.
Und lassen Sie mich gerne auch noch etwas zum Entfall der Pflicht für die Minderheitenberichte sagen:
Es ist absolut klar, dass der Schutz und die Förderung der Minderheiten uneingeschränkt zu 100 Prozent bestehen bleibt. Daran wird überhaupt nicht gerüttelt und ist unser aller vollkommen klaren Konsens. Wenn die Kommunen um Entlastung von Berichtspflichten im vertretbaren Rahmen bitten, dann ist es auch verständlich, dass die Landesregierung der Bitte nachkommt. Und ich kann den Wunsch der Kommunen verstehen, zumal sich in den Kreisen aus den Berichten keine besonderen Erkenntnisse und Folgen ergeben haben und zumal auf Gemeinde-Ebene trotz Pflichteinführung fast gar keine Berichte erstellt wurden und auch in den Gemeinden mit starker Minderheitenpräsenz sogar seitens der örtlichen SSW-Fraktionen nicht danach gefragt wurde. Aber wir sind ja heute in der ersten Lesung und im weiteren Verfahren werden wir dazu ja nochmal beraten.
Zurück zum Ganzen:
Auch wenn sich die Maßnahmen im Einzelnen vielleicht unspektakulär anhören, so ist das zusammen doch ein erheblicher Aufwand, der den Kommunen damit erspart bleibt. Das schafft Ressourcen für die eigentlich wichtigen Verwaltungsaufgaben. In Anbetracht der herausfordernden Haushaltslage sowie des zunehmenden Fachkräftemangels müssen Arbeitsabläufe möglichst effizient und effektiv gestaltet werden. Aufwände müssen gesenkt und Konsolidierungspotentiale freigesetzt werden.
Verfahren müssen beschleunigt werden und für die Kommunen müssen Handlungsfreiheiten geschaffen werden. Entbürokratisierung in der Verwaltung ist eine Daueraufgabe. Die Landesregierung und die kommunalen Verbände befassen sich weiter regelmäßig damit und dabei müssen auch immer wieder alle Vorgaben, Meldepflichten, Nachweisführungen und Berichte auf den Prüfstand.
Gut, dass sich dem angenommen wird und dass muss auch weiter so laufen. Bei alledem muss aber noch einmal festgehalten werden, dass es hier zunächst nur um Entbürokratisierung in der Verwaltung geht, die Aufwand und Kosten spart. Das ist verwaltungsinterne Bürokratie, die reduziert wird. Und die Menschen und Betriebe im Land werden davon zwar mittelbar, aber noch nicht unmittelbar etwas merken.
Der Bürokratierückbau, der unmittelbar auf Menschen und Betriebe wirkt, das ist eine Mammutaufgabe, die es unabhängig von diesem Gesetzesentwurf gilt weiter anzupacken.
Aber zurück zum Gesetzesentwurf. Ich danke dem Innenministerium für den Entwurf


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Pressesprecher Max Schmachtenberg | Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel 0431/988-1440 | info@cdu.ltsh.de | http://www.cdu.ltsh.de mit umfassender Begründung. Wir fassen damit 12 Gesetzte an.
Die Reduzierung von Bürokratie ist leider auch ein bürokratischer Aufwand.



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Pressesprecher Max Schmachtenberg | Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel 0431/988-1440 | info@cdu.ltsh.de | http://www.cdu.ltsh.de

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