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26.09.25 , 15:57 Uhr
SPD

Kai Dolgner zu TOP 5: Etikettenschwindel beim Entbürokratisierungsgesetz

Heimo Zwischenberger Pressesprecher der SPD-Landtagsfraktion
Adresse Düsternbrooker Weg 70, 24105 Kiel Telefon 0431 988 1305 Telefax 0431 988 1308 E-Mail h.zwischenberger@spd.ltsh.de Webseite www.spd-fraktion-sh.de Es gilt das gesprochene Wort!

Hinweis: Diese Rede kann hier als Video abgerufen werden: http://www.landtag.ltsh.de/aktuelles/mediathek

LANDTAGSREDE – 26. September 2025
Kai Dolgner Etikettenschwindel beim Entbürokratisierungsgesetz TOP 5: Gesetz zur Entlastung von Bürokratie in der Kommunal- und Landesverwaltung (Drs. 20/3514, ÄndA 20/3622)
"Da ist es nun – das groß und mehrfach angekündigte Gesetz zum kommunalen Bürokratieabbau. Und die Kommunen sollen damit nicht nur Bürokratie abbauen, sondern auch noch Kosten sparen. Kosten, um die Kürzungen beim Städtebau oder den Wegfall der Moratoriumsmittel auszugleichen.
Zunächst möchte ich mich bei den unbekannten Autoren bedanken. Auf sieben Seiten haben sie ausführlich – gespickt mit Zitaten bis zum Bundesverfassungsgericht – den Unterschied zwischen dekonzentrierter und dezentralisierter Rechtssetzung erklärt. Nun wissen wir alle, weshalb das Zitiergebot bei Satzungen nicht so detailliert auszuführen ist wie bei Verordnungen. Unabhängig davon fand ich die Ausführungen zum Verhältnis von Parlament und Regierung durchaus interessant. Da könnte sich manch ein Regierungsmitglied seinen Horizont erweitern.
Schauen wir uns die Änderungen an: Bagatellgrenzen bei Veröffentlichungspflichten. Verlängerungen beim Jahresabschluss. Der Wegfall schriftlicher Ausfertigungen bei Prüfberichten. Ein paar kleine Verwaltungsvereinfachungen. Das klingt erst einmal nett. Wenn ich einmal vom Streichen der Minderheitenberichte absehe. Klar, der eine oder andere kommunale Jurist spart nun etwas Zeit bei der Beschreibung der Ermächtigungsgrundlagen einer Satzung. Diese Zeit könnte er zum Beispiel in die Erarbeitung einer kommunalen Trinkersatzung investieren – sofern der kürzlich vorgelegte Gesetzentwurf der Landesregierung hierfür eine rechtssichere Grundlage bietet. Allerdings verliert er die gewonnene Zeit gleich wieder – durch die Verschärfungen bei den Eingriffen in die Rechte von Personen.
Und jetzt die entscheidende Frage: Ist das ein großer Wurf? Hat dieses Gesetz tatsächlich das Potenzial, in den Kommunen die 20 Millionen Euro einzusparen, die sie bei der Städtebauförderung verloren haben? Wird durch dieses Gesetz auch nur ein Antrag, ein Verwaltungsakt für Bürgerinnen und Bürger, für Unternehmerinnen und Unternehmer schneller oder effektiver bearbeitet?
Die Antwort ist klar: Natürlich nicht.

1 Dann nennen Sie es doch bitte auch nicht großspurig „Entbürokratisierungsgesetz“.
Diesen Etikettenschwindel hatten wir schon einmal. Die Älteren unter uns erinnern sich vielleicht noch an die 600 Vorschläge des ehemaligen Kollegen Schlie. Damals als „Entbürokratisierungsstaatssekretär“. Was ist am Ende übriggeblieben? Nichts von Bedeutung. Auch damals sollte ein Eingriff in die kommunalen Finanzen kompensiert werden. Auch das hat nicht funktioniert. Ich kann Ihnen die alten Ordner gerne noch einmal zur Verfügung stellen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, es gab einmal Zeiten, da haben wir kleinere Anpassungen, die sich einfach aus der Praxis ergeben, ohne großes Tamtam gemeinsam beschlossen – wie damals bei den Spendenannahmen oder den Regelungen für stellvertretende bürgerliche Mitglieder. Heute brauchen Sie große Überschriften mit kleinem Inhalt.
Wer keine Edelsteine hat, muss eben Kiesel polieren. Aber mehr als ein polierter Kiesel ist dieser Gesetzentwurf nun einmal nicht."



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