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08.10.25 , 15:34 Uhr
SPD

Marc Timmer, Birte Pauls: Zugang zur Verwaltung darf nicht zur Hürde werden

Heimo Zwischenberger Pressesprecher der SPD-Landtagsfraktion
Adresse Düsternbrooker Weg 70, 24105 Kiel Telefon 0431 988 13051 Telefax 0431 988 1308 E-Mail h.zwischenberger@spd.ltsh.de Webseite www.spd-fraktion-sh.de
PRESSEMITTEILUNG 182 – 08.10.2025
Marc Timmer, Birte Pauls: Zugang zur Verwaltung darf nicht zur Hürde werden Zur Drucksache 20/3684 (Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und SSW; Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Verfassung des Landes Schleswig-Holstein) erklären der justizpolitische Sprecher Marc Timmer und die sozialpolitische Sprecherin Birte Pauls der SPD- Landtagsfraktion:
Marc Timmer erklärt dazu:
„Grundsätzlich befürworten wir die Änderungen in der Landesverfassung, aber mit der Streichung der erst 2014 eingeführten Verfassungsgarantie eines persönlichen oder schriftlichen Zuganges zur Verwaltung in Artikel 14 Absatz 2 schießen die Antragsteller über das Ziel hinaus. Die damalige Änderung sollte den Menschen gerade die Angst nehmen, dass die Digitalisierung sie ausschließt. Die aktive Streichung wird nun das Gegenteil bewirken.
Zudem kommt diese Änderung zur völligen Unzeit. Die jüngsten Probleme bei der Verwaltungsdigitalisierung zeigen doch, dass wir noch meilenweit entfernt sind von einer digitalen Verwaltung. Ein einfacher, barrierearmer digitaler Zugang würde doch für sich selbst sprechen und braucht keinen Benutzungszwang, schon gar nicht in der Landesverfassung."
Birte Pauls, sozialpolitische Sprecherin der SPD Landtagsfraktion, ergänzt:
„Insbesondere Seniorinnen und Senioren sowie Menschen mit Behinderungen möchten ihre gerichtlichen oder verwaltungsbezogenen Anliegen im persönlichen Austausch klären. Eine Begrenzung auf den digitalen Zugang schließt viele Menschen schlicht aus. Hilfestellungen bei der digitalen Aufnahme von Anträgen kann diesem berechtigen Anspruch vieler Menschen nicht gerecht werden. Der aktuelle Vorschlag zu Artikel 14 der Landesverfassung führt zu Unsicherheiten, Unverständnis und Frust. Die Landesverfassung darf kein Ort für Ausgrenzung sein. Deswegen halten wir diese Änderung für falsch.“

Marc Timmer führt fort:
„Selbstverständlich begrüßen wir, dass der die Landesverfassung ändernde Antrag der Fraktionen von CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und SSW auch wesentliche von uns im Vorfeld eingebrachte Punkte berücksichtigt. Namentlich geht es hierbei um den neu einzufügenden Artikel 11a zum Wohnungsbau und die in Artikel 10 Absatz 2 neu geregelte Beteiligung von Kindern und Jugendlichen. Erst auf unser Betreiben wurden diese wichtigen staatspolitischen Aufgaben in den nun vorgelegten Antrag aufgenommen. Auch den weiteren Änderungswünschen der Antragsteller hätten wir ohne Weiteres zustimmen können, wenn die schwarz-grüne Koalition bei der Streichung der analogen Zugangsgarantie nicht unbedingt mit dem Kopf durch die Wand gewollt hätte. Wir setzen darauf, dass in den Anhörungen die rechtlichen und sozialen Bedenken noch zu einem Umdenken führen werden. Darüber hinaus ist es nur schwer nachzuvollziehen, dass in Berlin die Senioren-Union der CDU Deutschland ein Recht auf analoge Teilhabe fordert, allerdings im Land Schleswig-Holstein die CDU die bestehenden Garantien der Landesverfassung einkassieren will.“
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