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09.10.25 , 12:17 Uhr
SPD

Serpil Midyatli: Erster Aufschlag zur Änderung der Landesverfassung mit einem entscheidenden

Heimo Zwischenberger Pressesprecher der SPD-Landtagsfraktion
Adresse Düsternbrooker Weg 70, 24105 Kiel Telefon 0431 988 13051 Telefax 0431 988 1308 E-Mail h.zwischenberger@spd.ltsh.de Webseite www.spd-fraktion-sh.de
PRESSEMITTEILUNG 184 – 09.10.2025
Serpil Midyatli: Erster Aufschlag zur Änderung der Landesverfassung mit einem entscheidenden Fehler Zur Änderung der Verfassung des Landes Schleswig-Holstein erklärt die Fraktionsvorsitzende Serpil Midyatli:
„Wir danken im Vorwege allen Fraktionen für die gute Zusammenarbeit. Lediglich bei einem Punkt haben wir uns verhakt, der uns aber besonders wichtig ist. Wir haben den Antrag zur Änderung der Landesverfassung inhaltlich an entscheidenden Stellen mitgestaltet. Auf unser Betreiben hin wurden zwei zentrale Punkte aufgenommen: Der neue Artikel 11a zum Wohnungsbau sowie die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen in Artikel 10 Absatz 2 gehen direkt auf unsere Initiative zurück. Dass diese staatspolitisch wichtigen Themen nun Teil der Verfassung werden, begrüßen wir ausdrücklich. Alle weiteren Änderungen begrüßen wir ebenso bis auf die Änderung von Artikel 14 der Landesverfassung.
Insbesondere die geplante Streichung des Rechts auf analogen Zugang zu Gerichten und Behörden in Artikel 14 Absatz 2 ist aus unserer Sicht ein Fehler. Diese Garantie wurde 2014 bewusst eingeführt, um Menschen vor digitaler Ausgrenzung zu schützen. Diese Nähe zu den Bürgern ist uns ein wichtiges Anliegen. Ihre ersatzlose Streichung würde zu Verunsicherungen führen und geht in die falsche Richtung.
Die aktuellen Probleme zeigen, dass wir von einer funktionierenden digitalen Verwaltung noch weit entfernt sind. Gerade ältere Menschen und Menschen mit Behinderungen brauchen oftmals weiterhin einen persönlichen oder schriftlichen Zugang. Die Verfassung darf niemanden ausschließen.
Schwarz-Grün hat sich in Bezug auf die Änderung zu Artikel 14 der Landesverfassung leider nicht kompromissbereit gezeigt. So wurde nicht die Möglichkeit eröffnet, Artikel 14 aus dem „Gesamt- Änderungspaket“ herauszulösen, damit wir die übrigen Änderungsanträge hätten mitzeichnen können. Da also nur die Fraktionen mitzeichnen dürfen, die den gesamten Inhalt des Antrags mittragen, können wir im Ergebnis dann „in Gänze“ nicht mitzeichnen.
Aber: Wir bereiten einen Änderungsantrag vor, der die Beibehaltung des bisherigen Artikel 14 beinhaltet, also im Wortlaut weiter den "persönlichen" und "schriftlichen" Zugangs zu Behörden und Gerichten garantiert.
Zu den übrigen geplanten Änderungen der Landesverfassung werden wir jeweils zustimmen im Rahmen einer zu beantragenden Einzelabstimmung zu den jeweiligen inhaltlichen Punkten.“



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