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09.10.25 , 13:20 Uhr
CDU

Hermann Junghans: Einigung für neue Landesverfassung

Landesverfassung | 09.10.2025 | Nr. 275/25
Hermann Junghans: Einigung für neue Landesverfassung Der verfassungspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion Dr. Hermann Junghans begrüßt die interfraktionelle Einigung für eine neue Verfassung:
„Der Landtag wird in der kommenden Sitzungswoche verschiedene Änderungen der Landesverfassung beraten. Als Lübecker Abgeordneter freue ich mich besonders darüber, dass das kulturelle Erbe als Staatszweck nun Verfassungsrang erhält. Auch die Errichtung und dem Erhalt der Infrastruktur als neuer Staatszweck begrüße ich sehr. Staatszwecke in der Verfassung schaffen zwar keine unmittelbaren Rechte, sind aber eine wichtige Leitlinie für grundlegende Entscheidungen von Gesetzgebung, Verwaltung und Justiz.
Der Entwurf für die Verfassungsänderungen ist ein solider Kompromiss über die regierungstragenden Fraktionen hinaus. Er schafft eine gemeinsame Basis über wesentliche Bedingungen staatlichen Handelns für die Zukunft über mögliche Regierungs- und Koalitionswechsel hinaus.“
Das weitere Verfahren:
Wenn der Landtag in der kommenden Sitzungswoche in erster Lesung die beabsichtigten Änderungen berät, wird der Gesetzentwurf wahrscheinlich zur weiteren Beratung an den federführenden Innen- und Rechtsausschuss verwiesen. Üblicherweise werden die beabsichtigten Änderungen dort in einem schriftlichen und anschließend auch mündlichen Verfahren mit Experten beraten. Es ist zu erwarten, dass der Landtag in zweiter Lesung die neue Verfassung im kommenden Jahr endgültig beschließen wird.
Die Punkte im Einzelnen:
Neben der Aufnahme des kulturellen Erbes und der Pflege der Infrastruktur enthält der Entwurf für eine neue Landesverfassung eine Reihe weiterer Zusätze und Verbesserungen:
In der Präambel wird die Verpflichtung zum nachhaltigen Handeln ausdrücklich auch auf den Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen erweitert.
In einem neuen Artikel 6a wird das Land verpflichtet, Antisemitismus, Rassismus und jeder anderen Form gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit entgegenzutreten.


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Pressesprecher Max Schmachtenberg | Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel 0431/988-1440 | info@cdu.ltsh.de | http://www.cdu.ltsh.de In Artikel 8 sollen zukünftig auch die Angehörigen von Pflegebedürftigen in den Schutz des Landes einbezogen werden.
Artikel 9 erhält einen zusätzlichen Absatz, der Benachteiligungen wegen der sexuellen Identität entgegenwirken soll.
Artikel 10 will eine angemessene Beteiligung von Kindern in einer ihrem Alter und Reifegrad entsprechenden Weise bei sie betreffenden Entscheidungen fördern.
Artikel 11 soll beim Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen nun das Klima und die Artenvielfalt ausdrücklich nennen.
Ein neuer Artikel 11a verpflichtet das Land, die Gemeinden und Gemeindeverbände auf die Schaffung und Erhaltung von angemessenem Wohnraum hinzuwirken.
Die Errichtung und der Erhalt der Infrastruktur wird in einem neuen Artikel 12a in den Verfassungsrang erhoben.
In Artikel 13 ist der Sport bislang als Unterfall der Kultur genannt. Mit der Neufassung soll der Sport in einem eigenen Artikel 13a geregelt werden und nennt ausdrücklich sowohl die Förderung des Breiten- als auch des Leistungssports als Aufgabe von Land und Kommunen.
Im Artikel 13 erhält das kulturelle Erbe, einschließlich der jüdischen Kultur und der Kultur der nationalen Minderheiten und Volksgruppen Verfassungsrang.
Artikel 14 stärkt den Einsatz der digitalen Basisdienste und stellt zugleich sicher, dass die digitale Teilhabe aller Bürger sichergestellt werden muss.
Neben der Aufnahme zusätzlicher Staatszwecke soll die Verfassung aber auch überflüssig gewordenen Vorschriften entlastet werden. Zwei Artikel, die Übergangsvorschriften enthielten (Art. 67 und 68) sollen zukünftig gestrichen werden.



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