Diese Webseite verwendet ausschließlich für die Funktionen der Website zwingend erforderliche Cookies.
Themen der Plenarsitzung im Oktober
Nr. 088 / 14. Oktober 2025Themen der Plenarsitzung: Änderung der Landesverfassung, Regie- rungserklärung, Situation kinderreicher Familien, verfassungsrechtliche Überprüfung der AfD, Schulbesuche von Jugendoffizieren sowie die Un- terrichtsversorgung an SchulenZu seiner 36. Tagung in der 20. Wahlperiode kommt der Landtag ab Mittwoch, 15. Oktober, für drei Tage im Plenarsaal in Kiel zusammen. Im Zentrum stehen zwei Gesetzentwürfe zur Änderung der Verfassung des Landes Schleswig-Holstein, eine Regierungserklärung zu In- vestitionen in Wachstum, Klimaschutz, Sicherheit und Zusammenhalt, ein Bericht zur Situa- tion kinderreicher Familien, ein Antrag zum Umgang mit der Partei „Alternative für Deutsch- land“ (AfD), ein Antrag mit dem Ziel, die Schulbesuche von Jugendoffizieren auszuweiten sowie ein Antrag mit dem Ziel, das Recht auf Bildung in der Form eines Rechts auf Unter- richt zu stärken.Nähere Informationen zu allen Tagesordnungspunkten (TOP) mit Diskussion im Plenum enthält die folgende Vorschau in der Reihenfolge des geplanten Aufrufs der Themen. Den aktuellen Verlauf der Plenartagung begleitet plenum-online, die Internet-Zeitung des Landtages. Sie kann unter sh- landtag.de/ aufgerufen werden. Mittwoch, 15. Oktober, 10 bis 18 UhrTOP 1+19: Aktuelle Stunde, Regierungserklärung "Gemeinsam stark für morgen - Schles- wig-Holstein investiert in Wachstum, Klimaschutz, Sicherheit und Zusammenhalt", Kreditfi- 2nanziertes Sondervermögen des Bundes ausschließlich für zusätzliche Investitionen einset- zen, Antrag der Fraktion der FDP (Drs. 20/3652), geplanter Aufruf 10:00 Uhr Uhr, geplante Redezeit 90 MinutenDie Landesregierung will Schleswig-Holstein mit dem „größten Investitionspaket der Lan- desgeschichte“ modernisieren. Das Geld dafür stammt aus dem schuldenfinanzierten Son- dervermögen, das Bundestag und Bundesrat Anfang des Jahres beschlossen haben. In- zwischen steht fest, wie die Mittel zwischen Bund, Ländern und Kommunen aufgeteilt wer- den. Ministerpräsident Daniel Günther (CDU) stellt die Einzelheiten in einer Regierungser- klärung unter dem Motto „Gemeinsam stark für morgen - Schleswig-Holstein investiert in Wachstum, Klimaschutz, Sicherheit und Zusammenhalt“ im Landtag vor. Die FDP fordert, dass das Land trotz des warmen Regens aus Berlin ausreichend eigene Mittel für die Inf- rastruktur aufbringt.Schleswig-Holstein stehen 3,4 Milliarden Euro aus den Bundesmitteln zu, davon sollen 2,1 Milliarden direkt an die Kommunen fließen. Darauf hatten sich Land und kommunale Spit- zenverbände im Juni verständigt. Aus den 1,3 Milliarden Euro für das Land sind 280 Millio- nen für den Ganztagsausbau in Städten und Gemeinden vorgesehen. Erste Projekte im Volumen von 100 bis 200 Millionen Euro sollen bereits 2026 starten. Die jährlichen Investi- tionen sollen in den Folgejahren ansteigen. Das Programm ist auf insgesamt zwölf Jahre ausgelegt.Mehr als eine halbe Milliarde Euro sind für Straßen (200 Millionen Euro), Schiene (200 Mil- lionen Euro), die Sanierung von Häfen in Kiel, Lübeck, Brunsbüttel und Hörnum auf Sylt (140 Millionen Euro) sowie Radwege (10 Millionen Euro) eingeplant. Außerdem stehen weitere 200 Millionen Euro für die Modernisierung von Krankenhäusern und 100 Millionen Euro für die soziale Infrastruktur bereit – unter anderem für Frauenhäuser (30 Millionen Euro) und Schwimmhallen (25 Millionen Euro). 36 Millionen Euro sind für den Aufbau ei- nes Zentrums für Bevölkerungsschutz in Kiel sowie eine Erweiterung der Landesfeuer- wehrschule in eine Akademie für Bevölkerungsschutz und zivile Verteidigung geplant. 121 Millionen Euro gibt es für Klimaschutz und die Energiewende, etwa 30 Millionen für die Sa- nierung von Landesliegenschaften, 21 Millionen für die energetische Sanierung der sozia- len Infrastruktur und 30 Millionen für Küsten- und Hochwasserschutz an der Ostsee.Die Koalition wolle bis 2030 eine Investitionsquote im Landeshaushalt von deutlich mehr als zehn Prozent ermöglichen, teilten die Staatskanzlei und das Finanzministerium mit. Die Quote im Haushaltsentwurf 2026 beträgt 9,9 Prozent. Auf diesen Punkt pocht auch die FDP in einem eigenen Antrag. Die Mittel aus Berlin dürften nur „zusätzlich“ verwendet wer- den – und nicht zur Entlastung des Landesetats: „Das Kriterium der Zusätzlichkeit wird nur für den Anteil an Investitionen erfüllt, der eine Investitionsquote von 10 % im Landeshaus- halt übersteigt. Erst die darüberhinausgehenden Investitionsmittel dürfen aus den Mitteln des Sondervermögens erfolgen.“ Ihre Forderung nach einer Investitionsquote von mindes- tens zehn Prozent untermauern die Liberalen mit einem entsprechenden Vorschlag für eine Verfassungsänderung, der ebenfalls in der Oktober-Tagung beraten wird. 3Der Bundestag hat Anfang Oktober das Gesetz zur Finanzierung von Infrastrukturinvestiti- onen von Ländern und Kommunen (LuKIFG) beschlossen. Der Bundesrat wird sich vo- raussichtlich am 17. Oktober 2025 abschließend damit befassen. Über zwölf Jahre hinweg sollen aus dem 500 Milliarden Euro starken Sondervermögen zusätzliche Investitionen ge- stemmt werden.TOP 29: Auf hybride Attacken besonnen und konsequent reagieren – Drohnenabwehr stärken, Antrag der Fraktion der FDP (Drs. 20/3691), geplanter Aufruf 11:30 Uhr, geplante Redezeit 60 MinutenIm Schatten zunehmender hybrider Bedrohungen fordert die FDP-Fraktion im Landtag, Schleswig-Holstein müsse seine Abwehr gegenüber Angriffen wie Spionage, Sabotage und Cyberattacken deutlich ausbauen. In ihrem Antrag spricht sich die Fraktion dafür aus, dass Land und Bund bei der Drohnenabwehr und beim Schutz sensibler Einrichtungen en- ger zusammenarbeiten sollen. Zu den zentralen Forderungen gehören der Aufbau schlag- kräftiger Anti-Drohnen-Einheiten von Bundeswehr, Bundespolizei und Landespolizei sowie eine schnelle Überprüfung der landesrechtlichen Regelungen. Zudem solle der Bund zügig das Luftsicherheitsgesetz und das Seesicherheitsgesetz anpassen, um den Einsatz mo- derner Abwehrsysteme rechtlich abzusichern.Die Liberalen begründen ihren Antrag mit der wachsenden Zahl hybrider Bedrohungen, die nicht nur militärische Ziele, sondern auch Energieversorgung, Gesundheitswesen und industrielle Anlagen betreffen. „Neue Formen der hybriden Angriffe erfordern neue Antwor- ten“, heißt es in dem Papier; die Verteidigung der Freiheit und die Gewährleistung der Si- cherheit dürften nicht an Zuständigkeitsfragen scheitern.In Schleswig-Holstein hatten zuletzt Drohnenflüge unter anderem über dem Kieler Gas- kraftwerk, dem Universitätsklinikum, dem Werksgelände von Thyssenkrupp und auch über dem Landtag für Aufsehen gesorgt. Zuvor waren bereits an mehreren Orten im Land – da- runter Brunsbüttel, Heide und am Nord-Ostsee-Kanal – unbemannte Flugobjekte über kriti- scher Infrastruktur gemeldet worden. Auch in Dänemark, Norwegen und am Flughafen München kam es zu ähnlichen Sichtungen.TOP 31: AfD verfassungsrechtlich überprüfen lassen, Antrag der Fraktionen von CDU, Bündnis 90/Die Grünen, SPD und SSW (Drs. 20/3694), geplanter Aufruf 15:00 Uhr, geplante Redezeit 30 MinutenNach dem Willen einer breiten Mehrheit im Landtag soll die AfD auf ihre Verfassungstreue überprüft werden. Falls diese Prüfung „belastbare“ Ergebnisse erbringt, soll die Landesre- gierung ein Verbotsverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) anstoßen. Das sieht ein Antrag von CDU, Grünen, SPD und SSW vor, der nun im Landtag beraten wird. Es gehe darum, „die Mittel der wehrhaften Demokratie sorgfältig abgewogen aber ent- schlossen anzuwenden, um die freiheitlich demokratische Grundordnung zu verteidigen“. 4Zunächst soll aber eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln abgewartet werden. Dort wird derzeit über einen Eilantrag der AfD entschieden. Die Partei fordert, ihre Einstu- fung als gesichert rechtsextrem durch den Bundesverfassungsschutz zurückzunehmen. Das Bundesamt hatte die Alternative für Deutschland im Mai insgesamt als rechtsextre- mistisch eingestuft, dieses Urteil aber zunächst ausgesetzt, bis das Gericht entschieden hat. Mehrere Landesverfassungsämter haben zudem einzelne AfD-Landesverbände als rechtsextrem verortet, etwa in Sachsen, Thüringen und Sachsen-Anhalt. In allen anderen Bundesländern gilt die Partei als Verdachtsfall. Für den Fall, dass die Einstufung vor Ge- richt Bestand hat, solle ein Verbotsverfahren eingeleitet werden, betonen die vier Fraktio- nen in einer gemeinsamen Pressemitteilung.Falls aber die AfD vor dem Kölner Gericht Recht bekommt, „soll unter Federführung des Bundes eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe eingesetzt werden, um Anhaltspunkte und Be- lege für ein Feststellungsverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht zusammenzutra- gen“, heißt es in dem Antrag der Landtagsfraktionen. „Dabei sind neben einem Verbot die Möglichkeit eines Teilverbots einzelner Landesverbände sowie der Entzug der staatlichen Parteienfinanzierung in die Prüfung einzubeziehen.“ Sollten entsprechende Erkenntnisse vorliegen, fordern die Fraktionen, ein Verbotsverfahren beim BVerfG zu starten.In der Geschichte der Bundesrepublik hat es bislang fünf Parteiverbotsverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht gegeben. 1952 wurde die Sozialistische Reichspartei, die als Nachfolgeorganisation der NSDAP galt, verboten. Ebenfalls mit einem Verbot endete 1956 das Verfahren gegen die kommunistische KPD. Die Verfahren gegen die Freiheitliche Deutsche Arbeiterpartei und die Nationale Liste scheiterten 1994 daran, dass das BVerfG beide Gruppierungen als Vereine und nicht als Parteien betrachtete. Das 2001 von Bun- destag, Bundesrat und Bundesregierung eingeleitete Verfahren gegen die NPD wurde in Karlsruhe 2003 eingestellt, weil V-Leute des Verfassungsschutzes in der Führungsebene der Partei tätig waren. 2013 beantragte der Bundesrat erneut ein Verbot der NPD. Auch dies blieb erfolglos, weil die Richter keine „Anhaltspunkte für eine erfolgreiche Durchset- zung ihrer verfassungsfeindlichen Ziele“ feststellten. Sprich: Die Partei galt zwar als rechtsextrem und verfassungsfeindlich, gleichzeitig aber auch als unbedeutend.TOP 5: Wahl der Präsidentin / des Präsidenten des Landesrechnungshofs Schles- wig-Holstein, Wahlvorschlag der Landesregierung - Der Ministerpräsident (Drs. 20/3661), geplanter Aufruf 15:30 Uhr, geplante Redezeit 0 MinutenTOP 17+24: Hände weg vom Pflegegrad 1 – Pflegerische Versorgung stärken, nicht schwächen, Antrag der Fraktion der SPD (Drs. 20/3650), Erhöhung des Entlastungsbetrages für Pflegebedürftige, Antrag der Fraktion des SSW (Drs. 20/3681) geplanter Aufruf 15:30 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten 5Unter Berufung auf führende Politiker von Union und SPD haben verschiedene Medien Ende September berichtet, dass in der Bundesregierung über eine Abschaffung des Pfle- gegrads 1 nachgedacht werde. Hintergrund seien demnach die finanziellen Probleme in der Pflegeversicherung. Die SPD-Fraktion fordert nun die Landesregierung in ihrem An- trag „Hände weg vom Pflegegeld 1 – Pflegerische Versorgung stärken, nicht schwächen“ auf, sich auf Bundesebene für den Erhalt des Pflegegrades 1 in der Pflegeversicherung einzusetzen.Der Pflegegrad 1 sei der dritthäufigste Pflegegrad in der häuslichen Pflege und sichere Menschen mit geringer Beeinträchtigung der Selbstständigkeit das Leben in ihrem Zu- hause, heißt es in der Antragsbegründung. Er biete besonders wichtige Hilfen für Men- schen mit beginnenden körperlichen oder demenziellen Einschränkungen. Eine Abschaf- fung würde bedeuten, dass die jetzigen Leistungsbeziehenden, die in ihrem Wohnumfeld leben, keinen Anspruch mehr auf das Entlastungsgeld, Pflegehilfsmittel für den Verbrauch, Zuschüsse zum Hausnotruf oder zur Wohnraumanpassung hätten. Betroffene und ihre An- gehörigen würden mit der finanziellen Belastung für die notwendigen Leistungen alleine gelassen. Das würde ein Großteil der älteren Menschen finanziell überfordern.In einem eigenen Antrag zum Thema Pflege verlangt die SSW-Fraktion von der Landesre- gierung, sich auf Bundesebene für eine Anhebung des monatlichen Entlastungsbetrags von derzeit 131 auf 200 Euro einzusetzen. Der derzeitige Betrag reiche „bei weitem“ nicht aus, um den Bedarf zu decken und führe dazu, dass Leistungen nicht oder nur in sehr be- grenztem Umfang in Anspruch genommen werden könnten. Darüber hinaus sollten die Zu- gangsvoraussetzungen und Nutzungsmöglichkeiten vereinfacht und ausgeweitet werden, heißt es im Antrag.Hintergrund zu den Pflegestufen: Mit dem Pflegegrad (Stufen 1 bis 5) wird der jeweilige Unterstützungsbedarf pflegebedürftiger Menschen festgelegt, unter anderem abhängig da- von, wie selbstständig jemand im Alltag etwa beim Anziehen, Toilettengang oder der Ver- pflegung ist. Pflegegrad 1 steht für geringe Beeinträchtigungen, Pflegegrad 5 für einen sehr hohen Unterstützungsbedarf. Laut Bundesgesundheitsministerium hatten Ende 2024 rund 4,8 Millionen Menschen einen Pflegegrad, davon 861.000 Pflegegrad 1.Bei Pflegegrad 1 bekommen pflegende Angehörige kostenfreie Pflegekurse. Es gibt finan- zielle Zuschüsse zum Beispiel zum Einbau einer barrierefreien Dusche und für Pflegehilfs- mittel wie Betteinlagen. Außerdem werden pro Monat bis zu 131 Euro (sogenannter Ent- lastungsbetrag) erstattet, etwa wenn ein Pflegedienst beim Duschen, Einkaufen oder Wä- sche waschen hilft.TOP 10: Regional statt global: Heimische Eiweißpflanzen als ökonomische Chance nutzen, Antrag der Fraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen (Drs. 20/3497), geplanter Aufruf 16:00 Uhr, geplante Redezeit 30 MinutenHülsenfrüchte aus heimischer Produktion anstelle von Soja-Importen aus den USA, Brasi- lien oder Argentinien: CDU und Grüne wollen regionale Eiweißpflanzen stärker fördern, 6um „die Abhängigkeit von importierten pflanzlichen Eiweißträgern zu verringern, die heimi- sche Wertschöpfung zu stärken sowie die nachhaltige Nutzung der natürlichen Ressour- cen zu verbessern“. Der großflächige Soja-Anbau, insbesondere in Nord- und Südame- rika, steht in der Kritik. Die Anbaufläche hat sich in den vergangenen 50 Jahren Berichten zufolge verzehnfacht. Dafür wurden Wald- und Savannenflächen in Ackerböden umge- wandelt. Lebensräume für Pflanzen und Tiere sind dadurch verloren gegangen, fruchtba- rer Boden wurde zerstört, und Wasser wurde verseucht, so die Kritik.Die Koalitionsfraktionen bitten die Landesregierung deswegen, „aufbauend auf der Eiweiß- strategie des Bundes bestehende Maßnahmen zur Anbaudifferenzierung, zum Aufbau von Wertschöpfungsketten und zur Unterstützung von Entwicklungsvorhaben landesspezifisch systematisch zu bündeln und weiterzuentwickeln“. Der vermehrte Anbau von Legumino- sen (Hülsenfrüchten) als Futtermittel und zur menschlichen Ernährung sei „essentieller Be- standteil eines nachhaltigen Agrar- und Ernährungssystems“, denn „Leguminosen binden Stickstoff aus der Luft und ermöglichen so die Reduzierung des Einsatzes von energiein- tensiv erzeugten chemisch-synthetischen Stickstoffdüngern“.In Schleswig-Holstein gibt es laut Statistikamt Nord insgesamt 11.630 landwirtschaftliche Betriebe (Stand 2023). Darunter sind 3.540 Ackerbaubetriebe. 1.530 davon setzen auch auf Ölsaaten und Eiweißpflanzen. Dort werden auf 213.100 Hektar Eiweißpflanzen als Le- bensmittel und als Tierfutter angebaut. Dazu zählen Ackerbohnen, Erbsen, Luzernen, und Lupinen. Auch Kleegras und Raps sollen nach Willen der Koalitionsfraktionen vermehrt genutzt werden.TOP 8: „Bau-Turbo nutzen“ – Beschleunigung des Wohnungsbaus auch in Schleswig- Holstein unterstützen, Antrag der Fraktion der SPD (Drs. 20/3449), geplanter Aufruf 16:30 Uhr, geplante Redezeit 30 MinutenTOP 9: Kriminalpräventive Initiative zur Bekämpfung der Messerkriminalität, Antrag der Fraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen (Drs. 20/3464), geplanter Aufruf 17:00 Uhr, geplante Redezeit 30 MinutenMit einer präziseren Datenauswertung wollen CDU und Grüne das wachsende Phänomen der Messerkriminalität ergründen und zurückdrängen. Die Landesregierung soll eine „Son- derauswertung“ der Polizeilichen Kriminalstatistik vorlegen, in der Schwerpunkte bei Tator- ten und Tätergruppen herausgearbeitet werden. Ziel ist eine Verbesserung der vorbeugen- den Polizeiarbeit wie auch Präventionsangebote, speziell für Jugendliche und Heranwach- sende. Die Justiz wird aufgerufen, Täter verstärkt in Präventionsprogramme einzubindenIn der jüngsten Kriminalstatistik für das Jahr 2024 hat die Polizei 1.187 Messerangriffe im Lande registriert, das sind 130 mehr als 2023. Davon wurden 993 Taten aufgeklärt. Im Jahr 2020 waren es 788 Fälle gewesen, von denen 668 aufgeklärt wurden. Drei Menschen wurden im vergangenen Jahr durch Messerangriffe getötet, 370 weitere teilweise schwer 7verletzt. Von den 1.089 erfassten Tatverdächtigen sind etwa 57 Prozent deutsche Staats- bürger, rund 43 Prozent haben keinen deutschen Pass. Das Land hat bereits im Dezem- ber 2024 ein Waffen- und Messerverbot im ÖPNV und an Verkehrsknotenpunkten erlas- sen. Demnach ist es nicht erlaubt, in Bahnhöfen und auf Bahnsteigen, in Bussen, Regio- nalzügen, S- und U-Bahnen sowie auf Fährschiffen bewaffnet aufzutreten. Donnerstag, 16. Oktober, 10 bis 18 UhrTOP 2+3: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Verfassung des Landes Schleswig-Holstein, Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und SSW (Drs. 20/3684), Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Verfassung des Landes Schleswig-Holstein, Gesetzentwurf der Fraktion der FDP (Drs. 20/3690), geplanter Aufruf 10:00 Uhr, geplante Redezeit 50 MinutenKlimaschutz, Kinderrechte, bezahlbarer Wohnraum, Antidiskriminierung und noch einiges mehr: Die schleswig-holsteinische Landesverfassung soll um eine Reihe von Staatszielen ergänzt werden. Das sieht ein gemeinsamer Antrag von CDU, Grünen, FDP und SSW vor. Es ist die umfangreichste Überarbeitung seit 2014. Über eine Nachschärfung der Verfas- sung wird seit Längerem öffentlich diskutiert, auch der schwarz-grüne Koalitionsvertrag enthält mehrere entsprechende Ankündigungen. Die FDP will zudem einen Passus einfü- gen, der eine Investitionsquote im Landeshaushalt von mindestens zehn Prozent vor- schreibt. Die SPD ist als einzige Fraktion nicht mit an Bord und bringt einen Änderungsan- trag ein.Die Koalitionsfraktionen sowie Liberale und SSW legen insgesamt zwölf Änderungsvor- schläge vor. So sollen „die natürlichen Grundlagen des Lebens“ in die Präambel aufge- nommen werden. Der Schutz des Klimas und der Artenvielfalt werden verankert, ebenso wie der „Schutz vor Antisemitismus, Rassismus und gruppenbezogener Menschenfeind- lichkeit“. Das „kulturelle Erbe“ des Landes wird herausgestellt, „einschließlich der jüdi- schen Kultur und der Kulturen der nationalen Minderheiten und Volksgruppen“. Zudem soll der Satz „Niemand darf wegen seiner sexuellen Identität benachteiligt oder bevorzugt wer- den“ eingefügt werden.Die Kinderrechte, die bereits seit 2007 Verfassungsrang haben, sollen präzisiert werden. So sollen Kinder bei politischen Entscheidungen künftig „in angemessener Weise“ beteiligt werden. Wie das genau geschehen soll, wird laut Entwurf später in einem eigenen Gesetz geregelt. Der bereits festgeschriebene „Schutz pflegebedürftiger Menschen“ soll ergänzt werden um ihre „pflegenden Angehörigen“. Weitere geplante neue Verfassungsinhalte sind der „bezahlbare Wohnraum“ und die „angemessene Infrastruktur“ – dazu zählen dem- nach Mobilität, Handel sowie Zugang zu Bildung, Gesundheitsversorgung und Kultur. 8Auch „digitale Basisdienste“ und den „digitalen Zugang zu seinen Behörden und Gerich- ten“ soll das Land „nach dem Stand der Technik“ garantieren. Zwei Artikel, die den Sanie- rungspfad gemäß der Schuldenbremse bis 2020 und die allererste Wahl von Landesver- fassungsrichtern im Jahr 2008 betreffen, sollen wegfallen, weil sie sich erledigt haben.Die SPD hat den Änderungsvorschlag als einzige Fraktion nicht mitgezeichnet. Zwar sei man mit den meisten Änderungen einverstanden und habe einige davon sogar entschei- dend geprägt, heißt es aus der Fraktion. Aber: „Insbesondere die geplante Streichung des Rechts auf analogen Zugang zu Gerichten und Behörden in Artikel 14 Absatz 2 ist aus un- serer Sicht ein Fehler.“ Bisher wird dort der „persönliche“ und „schriftliche“ Kontakt zu den Ämtern erwähnt, und es wird betont: „Niemand darf wegen der Art des Zugangs benach- teiligt werden.“ Laut dem Mehrheitsentwurf soll dies ersetzt werden durch den Satz: „Das Land stellt die digitale Teilhabe an dem Zugang zu Behörden und Gerichten (...) für die Bürgerinnen und Bürger sicher, ohne dass dabei jemand benachteiligt werden darf.“ Die Sozialdemokraten fordern in einem Änderungsantrag, die bisherige Formulierung beizube- halten. Insbesondere Seniorinnen und Senioren und Menschen mit Behinderungen seien auf die persönliche Erörterung ihrer gerichtlichen oder verwaltungsbezogenen Anliegen angewiesen: „Eine Begrenzung auf den digitalen Zugang führt faktisch zu einer Benachtei- ligung bestimmter Personengruppen.“Die FDP will zudem in der Landesverfassung festschreiben, dass mindestens zehn Pro- zent der Ausgaben im Landeshaushalt für Investitionen reserviert werden müssen. Dazu zählen für die Freidemokraten Baumaßnahmen und der Erwerb von Eigentum sowie von Unternehmensbeteiligungen, Wertpapieren, Forderungen und „sonstigem Kapitalvermö- gen“. Zur Begründung verweist die FDP auf den Sanierungsstau im Lande, der laut einem Regierungsbericht zum Jahresende 2023 insgesamt 15,73 Milliarden Euro betragen hat.Die Landesverfassung hat 1990 die aus dem Jahr 1949 stammende Landessatzung er- setzt. Seitdem wurde sie mehrfach überarbeitet. Für eine Verfassungsänderung ist eine Zweidrittelmehrheit im Landtag nötig, über die die Koalition aus CDU und Grünen derzeit aus eigener Kraft verfügt.TOP 38: Bericht über die Situation kinderreicher Familien in Schleswig-Holstein, Antrag der Fraktion des SSW, (Drucksache 20/2935), Landtagsbeschluss vom 28. Februar 2025 , Be- richt der Landesregierung – Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung (Drs. 20/3360), geplanter Aufruf 10:50 Uhr, geplante Redezeit 30 MinutenKinder kosten Geld, die ganz besonderen Herausforderungen für Familien mit drei oder mehr Kindern hat die SSW-Fraktion bei ihrem Antrag auf schriftlichen Bericht der Landes- regierung zur Situation kinderreicher Familien im Blick. Politisch und gesellschaftlich werde ihnen zu wenig Aufmerksamkeit gewidmet, heißt es zur Begründung. 9Die acht Fragen des Antrags reichen von Informationen zur sozialen und wirtschaftlichen Situation über die Unterstützung in den Bereichen Kita und Schule bis hin zu Wohnungser- werb und -bau sowie Mobilität und von der Landesregierung bereitgestellten Haushaltsmit- teln.Viele Zwei-Kind-Familien würden sich mehr Kinder wünschen und sich trotzdem dagegen entscheiden, weil die Rahmenbedingungen nicht stimmten. „Der Wohnraum wird teurer, die Mobilität herausfordernder, es wird schwieriger, die Familie und das Arbeitsleben unter einen Hut zu bringen“, heißt es im Antrag. Kinderreiche Familien leisteten aber einen wich- tigen gesellschaftlichen Beitrag in einer schrumpfenden Gesellschaft, darum solle die Poli- tik ein stärkeres politisches Augenmerk auf diese Gruppe richten.In ihrem Bericht betont die Landesregierung, dass sie Familien mit vielen Kindern gezielt fördern möchte. Kinderreichtum sei wichtig für die Gesellschaft, könne aber auch eine Be- lastung sein, deshalb solle verhindert werden, dass viele Kinder zu finanziellen Problemen führen. Kinderreiche Familien sollten gute Startchancen und faire Lebensbedingungen be- kommen.Dafür gebe es bereits viele Maßnahmen. Kita-Beiträge seien gedeckelt, es gebe Ge- schwisterermäßigungen und Unterstützung bei Ferien- und Freizeitangeboten. Auch The- men wie Wohnen, Arbeit, Mobilität und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf stünden bereits im Fokus. Ziel sei, die Rahmenbedingungen weiter zu verbessern und die Hilfe transparent und planvoll zu gestalten.Einige Probleme können laut Bericht nur auf Bundesebene gelöst werden, etwa finanzielle Fragen. Deshalb setze sich die Landesregierung auch im Bundesrat und in Fachkonferen- zen für bessere Gesetze ein. Sie prüfe regelmäßig, ob ihre Maßnahmen wirken, und ver- bessere sie bei Bedarf. Durch Zusammenarbeit verschiedener Ministerien solle die Unter- stützung kinderreicher Familien dauerhaft gesichert werden.TOP 6+20: Situation der Eingliederungshilfe in Schleswig-Holstein, Große Anfrage der Frak- tion der FDP (Drucksache 20/3033), Antwort der Landesregierung – Ministerium für Sozia- les, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung (Drs. 20/3564), Bericht zu den Auswirkungen der Kommunalisierung der Eingliederungshilfe nach dem schleswig- holsteinischen Gesetz zur Ausführung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch, Antrag der Fraktion der FDP (Drs. 20/3653) geplanter Aufruf 11:20 Uhr, geplante Redezeit 60 MinutenTOP 14: Schulbesuche von Jugendoffizieren ausweiten, Antrag der Fraktionen von FDP, CDU und Bündnis 90/Die Grünen (Drs. 20/3597(neu)), geplanter Aufruf 15:00 Uhr, geplante Redezeit 30 MinutenMit Blick auf die sicherheitspolitische Lage fordern FDP, CDU und Grüne im Landtag, den Austausch zwischen Schulen und der Bundeswehr zu intensivieren. Die Landesregierung 10soll die bestehende Kooperationsvereinbarung mit dem Landeskommando Schleswig-Hol- stein aktualisieren und an die heutigen Gegebenheiten anpassen. Ziel sei es, dass künftig mehr weiterführende Schulen das Bildungsangebot der Jugendoffiziere nutzen.In dem Antrag heißt es: „Es soll dabei ausdrücklich nicht um Werbung für die Bundeswehr als Arbeitgeber, sondern um fundierte sicherheitspolitische Aufklärung und Diskussion mit den Schülerinnen und Schülern gehen, wie es der Beutelsbacher Konsens vorsieht.“ Künf- tig könnten an Schulveranstaltungen auch einsatzerfahrene Veteraninnen und Veteranen teilnehmen, um politische Bildung mit ihren Erfahrungen zu ergänzen.Jugendoffiziere der Bundeswehr informieren über Aufgaben, Strukturen und aktuelle The- men der Sicherheits- und Verteidigungspolitik. Ihr Angebot richtet sich vor allem an Lehr- kräfte der Jahrgänge 9 bis 13, orientiert sich an den Lehrplänen der Bundesländer und kann individuell an Themenwünsche angepasst werden. Neben Schulen können auch Uni- versitäten, Vereine und Fachkreise Veranstaltungen mit Jugendoffizieren durchführen. Grundlage ist der Beutelsbacher Konsens, der politische Bildung als sachlich, kontrovers und zur eigenen Urteilsbildung befähigend versteht.TOP 11: EU-Finanzplanung nicht zulasten der Regionen, Antrag der Fraktion der SPD (Drs. 20/3527), Alternativantrag der Fraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen (Drs. 20/3679), geplanter Aufruf 15:30 Uhr, geplante Redezeit 30 MinutenTOP 12: Regionale Imkerei stärken – Qualität von Honig sichern, Antrag der Fraktion der SPD (Drs. 20/3579), geplanter Aufruf 16:00 Uhr, geplante Redezeit 0 MinutenTOP 15: Klinik-Atlas auf Bundesebene fortsetzen und weiter entwickeln, Antrag der Fraktion der SPD (Drs. 20/3598), geplanter Aufruf 16:00 Uhr, geplante Redezeit 30 MinutenTOP 28: Schleswig-Holstein zu einem ansiedlungs- und klimafreundlichen Industrieland machen, Antrag der Fraktion der FDP (Drs. 20/3689), geplanter Aufruf 16:30 Uhr, geplante Redezeit 30 MinutenTOP 30: Ermittlung der Auswirkungen des Klimaziels der Landesregierung auf die Mieten in Schleswig-Holstein, Antrag der Fraktion der SPD (Drs. 20/3692), geplanter Aufruf 17:00 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten 11 Freitag, 17. Oktober, 10 bis 13 UhrTOP 13+27: Recht auf Bildung – Recht auf Unterricht, Antrag der Fraktion der SPD (Drs. 20/3591), Kooperationen für Oberstufen stärken, Antrag der Fraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen (Drs. 20/3688), geplanter Aufruf 10:00 Uhr, geplante Redezeit 30 Mi- nutenWährend über das Ziel in der Bildungspolitik – bestmögliche Schulbildung für alle Kinder und Jugendlichen – in Schleswig-Holstein parteiübergreifend Einigkeit herrscht, gibt es über den Weg zum Ziel zwischen der schwarz-grünen Regierungskoalition und der Oppo- sition wenig Einigkeit.Die SPD bemängelt einen zu hohen Unterrichtsausfall und fordert von der Landesregie- rung Maßnahmen, um „das Recht auf Bildung […] in Form eines Rechts auf Unterricht zu stärken“, wie es im Antrag „Recht auf Bildung – Recht auf Unterricht“ formuliert ist. Unter- richtsausfall dürfe kein Dauerzustand sein. Derzeit würden zwölf Prozent der Unterrichts- stunden an allgemeinbildenden Schulen nicht planmäßig erteilt. Insbesondere in den Kern- fächern müsse bei Unterrichtsausfällen oder nicht fachgerechten Vertretungen von mehr als zehn Prozent von der Schulleitung gegengesteuert werden, bei mehr als 20 Prozent müsse die Schulaufsicht eingreifen.Zur Beurteilung der Unterrichtsversorgung seien schließlich nicht die zur Verfügung ge- stellten, sondern die tatsächlich besetzten Lehrerstellen heranzuziehen, heißt es im Antrag der SPD. Eltern sowie Schülerinnen und Schüler sollten dieses Mindestmaß an Unterricht einfordern können.In einem eigenen Antrag setzen die Regierungsfraktionen von CDU und Grünen bildungs- politisch auf eine Stärkung der Kooperationen für die Oberstufen. Die Handreichung „Ko- operationen zwischen Gemeinschaftsschulen ohne Oberstufe mit Gemeinschaftsschulen mit Oberstufe, allgemeinbildenden und beruflichen Gymnasien“ aus dem Jahr 2014 soll demnach aktualisiert, Vorlagen für Musterkooperationsverträge bereitgestellt und ein Con- trolling zum Stand der Kooperationen sichergestellt werden.So könnten Schülerinnen und Schüler die Wahl der Kernfächer auf erhöhtem Niveau nach Interesse, Begabung und fachlicher Neigung treffen. In der Begründung heißt es: „Ziel die- ser Kooperationen ist die Etablierung eines gleichwertigen Weges zum Abitur auch an sol- chen Gemeinschaftsschulen, die aufgrund ihrer Größe keine eigene Oberstufe erhalten können.“TOP 22+26: Herstellerabgabe auf besonders zuckerhaltige Lebensmittel einführen, Antrag der Fraktion der SPD (Drs. 20/3674), Kindergesundheit schützen: Nationale Zuckersteuer in Deutschland einführen, Antrag der Fraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen (Drs. 20/3686), geplanter Aufruf 10:30 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten 12Die Koalitionsfraktionen von CDU und Grünen wollen sich auf Bundesebene für eine natio- nale Zuckersteuer einsetzen. In ihrem Antrag verweisen sie auf das britische Modell, das seit 2018 den Zuckergehalt in Softdrinks deutlich gesenkt habe. Ziel sei es, Kinder und Ju- gendliche besser vor Übergewicht, Diabetes und anderen Folgeerkrankungen zu schüt- zen. Zudem sollen mögliche Mehreinnahmen aus einer Zuckerabgabe für Präventionspro- gramme verwendet werden. „Ich freue mich über den Kurswechsel der CDU beim Thema Zuckersteuer“, sagte der grüne Gesundheitspolitiker Jasper Balke. „Seit Jahren ist be- kannt, dass die in Großbritannien eingeführte Steuer den Zuckerkonsum insbesondere bei Kindern und Jugendlichen drastisch reduziert.“Die SPD-Fraktion geht mit ihrem Antrag noch einen Schritt weiter und fordert eine Herstel- lerabgabe auf stark gezuckerte Getränke und Lebensmittel, um die gesamte Lebensmittel- branche zu einer Reduktion des Zuckergehalts zu bewegen. „Die freiwillige Selbstver- pflichtung der Industrie hat bisher wenig bewirkt“, heißt es in der Begründung. SPD-Ge- sundheitspolitikerin Birte Pauls erklärte: „Wir nehmen CDU und Grüne in ihrem Engage- ment für mehr Prävention und Gesundheitsförderung beim Wort.“ Die Landesregierung müsse sich im Bund aktiv einsetzen.Nach Medienberichten hatte sich Schleswig-Holstein im Sommer 2024 bei einer ähnlichen Bundesratsinitiative noch enthalten, weil Landwirtschaftsminister Werner Schwarz (CDU) Bedenken angemeldet hatte. Nun hat die CDU Schleswig-Holstein im Rahmen der soge- nannten Rendsburger Erklärung Ende September 2025 einen Kurswechsel angekündigt und sich zur Einführung einer Zuckersteuer bekannt.TOP 7: Überarbeitung der Fachanforderungen im Fach WiPo, Antrag der Fraktion der FDP (Drs. 20/3433), geplanter Aufruf 11:00 Uhr, geplante Redezeit 30 MinutenWirtschaft und Politik – diese beiden Komponenten stecken im Schulfach WiPo. Die FDP erneuert nun ihre Forderung, den ersten Bestandteil der Abkürzung stärker herauszustel- len. Der wirtschaftliche Teil werde „nicht in ausreichendem Maße mit praxisnaher ökono- mischer Bildung verknüpft wie beispielsweise Finanzkompetenz oder Verbraucherbildung“, monieren die Liberalen. Das Land soll deswegen seine Fachanforderungen, die aus dem Jahr 2016 stammen, überarbeiten. Die Neufassung soll zum Schuljahr 2027/28 in Kraft treten.Das Fach wird an Schleswig-Holsteins Schulen in den Klassen 7 bis 13 unterrichtet. In der Mittelstufe (Klassen 7 bis 10) gibt es vier Wochenstunden Unterricht, das Land strebt eine Erhöhung auf sechs Wochenstunden bis 2027 an. In der Oberstufe variiert die Stunden- zahl, je nach Wahl des Profils. Pläne der Landesregierung für eine Kürzung in diesem Be- reich und eine Wahlfreiheit zwischen WiPo und Geographie waren nach öffentlichen Pro- testen zurückgenommen worden.Das Ziel des Unterrichts ist es, dass Schülerinnen und Schüler sich kritisch mit gesell- schaftlichen und wirtschaftlichen Fragen auseinandersetzen und sich ein mündiges eige- nes Urteil bilden können. Zu den Inhalten gehören das politische System auf kommunaler, 13Landes- und Bundesebene, internationale Themen wie Friedens- und Sicherheitspolitik o- der die Rolle von EU, UNO und NATO. Auch die soziale Marktwirtschaft, soziale Gerech- tigkeit, demografischer Wandel und das Spannungsfeld zwischen wirtschaftlichen Zielen und ökologischer Nachhaltigkeit werden thematisiert.TOP 16: Digitaler Masterplan Kultur 2.0, Antrag der Fraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen (Drs. 20/3599), geplanter Aufruf 11:30 Uhr, geplante Redezeit 30 MinutenTOP 21: Ausbau des (teil-)gebundenen Ganztagsangebots in Schleswig-Holstein, Antrag der Fraktion der SPD (Drs. 20/3673), geplanter Aufruf 12:00 Uhr, geplante Redezeit 30 Minu- tenHinweis:Aktuelle Informationen zu den Themen der Landtagssitzung finden Sie im Internet unter sh- landtag.de unter plenum-online. An den Sitzungstagen bietet plenum-online rund eine Stunde nach jeder Debatte eine Zusammenfassung der wichtigsten Informationen und Ergebnisse. Auch über Veränderungen der Tagesordnung sowie zeitliche Verschiebungen werden Sie über den aktualisierten Zeitplan auf dem Laufenden gehalten. Die Debatten des Schleswig-Holsteinischen Landtages können live im Internet mitverfolgt werden unter ltsh.de/ParlaTV. Der Sender Kiel TV (Offener Kanal Kiel) überträgt die Plenartagung live im Fernsehen und im Internet unter okkiel.de/. 14 Reihenfolge der Beratung der 36. TagungHinweis: Soweit einzelne Tagesordnungspunkte durch Fettung hervorgehoben sind, ist der Beginn der Beratung zeitlich festgelegt. angemeldete Voraussichtl. Redezeit Beginn der TOP Beratung Mittwoch, 15. Oktober 2025 1+19 Gemeinsame Beratung 90 10:00 a) Regierungserklärung "Gemeinsam stark für morgen - Schleswig-Holstein investiert in Wachstum, Klimaschutz, Si- cherheit und Zusammenhalt" b) Kreditfinanziertes Sondervermögen des Bundes aus- schließlich für zusätzliche Investitionen einsetzen 29 Auf hybride Attacken besonnen und konsequent reagieren – 60 11:30 Drohnenabwehr stärken 31 AfD verfassungsrechtlich überprüfen lassen 30 15:00 5 Wahl der Präsidentin / des Präsidenten des Landesrechnungshofs 0 15:30 Schleswig-Holstein 6+20 Gemeinsame Beratung 60 15:30 a) Situation der Eingliederungshilfe in Schleswig-Holstein b) Bericht zu den Auswirkungen der Kommunalisierung der Einglie- derungshilfe nach dem schleswig-holsteinischen Gesetz zur Aus- führung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch 8 „Bau-Turbo nutzen“ – Beschleunigung des Wohnungsbaus auch in 30 16:30 Schleswig-Holstein unterstützen 9 Kriminalpräventive Initiative zur Bekämpfung der Messerkriminali- 30 17:00 tät Donnerstag, 16. Oktober 2025 2+3 Gesetzentwürfe zur Änderung der Verfassung des Landes 60 10:00 Schleswig-Holstein 38 Bericht über die Situation kinderreicher Familien in Schles- 30 11:00 wig-Holstein 17+2 Gemeinsame Beratung 30 11:30 4 a) Hände weg vom Pflegegrad 1 – Pflegerische Versorgung stär- ken, nicht schwächen b) Erhöhung des Entlastungsbetrages für Pflegebedürftige 10 Regional statt global: Heimische Eiweißpflanzen als ökonomische 30 12:00 Chance nutzen 14 Schulbesuche von Jugendoffizieren ausweiten 30 15:00 11 EU-Finanzplanung nicht zulasten der Regionen 30 15:30 12 Regionale Imkerei stärken – Qualität von Honig sichern 30 16:00 15 Klinik-Atlas auf Bundesebene fortsetzen und weiter entwickeln 30 16:30 28 Schleswig-Holstein zu einem ansiedlungs- und klimafreundlichen 30 17:00 Industrieland machen Freitag, 17. Oktober 2025 13+2 Gemeinsame Beratung 30 10:00 7 a) Recht auf Bildung – Recht auf Unterricht b) Kooperationen für Oberstufen stärken 1522+2 Gemeinsame Beratung 30 10:30 6 a) Herstellerabgabe auf besonders zuckerhaltige Lebensmittel einführen b) Kindergesundheit schützen: Nationale Zuckersteuer in Deutschland einführen 7 Überarbeitung der Fachanforderungen im Fach WiPo 30 11:00 16 Digitaler Masterplan Kultur 2.0 30 11:30 21 Ausbau des (teil-)gebundenen Ganztagsangebots in Schleswig- 30 12:00 Holstein 30 Ermittlung der Auswirkungen des Klimaziels der Landesregierung 30 12:30 auf die Mieten in Schleswig-HolsteinZu folgenden Tagesordnungspunkten ist eine Aussprache nicht vorgesehen: TOP Redezeit 25 Ein Tarifvertrag für studentische Beschäftigte – für faire und tarifvertraglich abge- 0 sicherte Arbeitsbedingungen für alle an unseren HochschulenZu den Tagesordnungspunkten ohne Aussprache ist eine Gesamtabstimmung vorgesehen (Sammeldrucksache 20/): TOP 18 Schriftlicher Bericht zu Essstörungen 33 Finanzielle Bildung für bessere Chancen 34 Tätigkeitsbericht 2025 des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein 35 Für eine Europäische Union mit Sinn und Verstand: Regelung für technische Inspektion von äl- teren Fahrzeugen beibehalten 36 Bericht der Landesregierung über das Arbeitsprogramm der Europäischen Kommission für das Jahr 2025 37 Beschlussvorschlag der Landesregierung zur Verwendung von Ausschüttungen der Investiti- onsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) an das Land 39 Bericht über die Durchführung des schleswig-holsteinischen Weiterbildungsgesetzes 40 Bericht des Stiftungsrates für 2024 nach § 7 Absatz 6 des Gesetzes über die „Stiftung Schloss Eutin“ vom 3. Dezember 2014 41 Bericht des Stiftungsrates für das Jahr 2024 nach § 7 Absatz 6 des Gesetzes über die „Stiftung Schleswig-Holsteinische Landesmuseen Schloss Gottorf“ 43 Bericht der Bürgerbeauftragten für soziale Angelegenheiten des Landes Schleswig-HolsteinEs ist beabsichtigt, die folgenden Punkte von der Tagesordnung abzusetzen: 4 Gesetz zur Änderung des Gesetzes zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens 23 Umsetzung der Beschlüsse der 34. Ostseeparlamentarierkonferenz 2025 in Mariehamn 32 Sprach- und Entwicklungserhebungen für Viereinhalbjährige schneller ausweiten 42 Bericht zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie