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Christopher Vogt zu TOP 31 "AfD verfassungsrechtlich überprüfen lassen"
15.10.2025 | InnenChristopher Vogt zu TOP 31 "AfD verfassungsrechtlich überprüfen lassen" In seiner Rede zu TOP 31 (AfD verfassungsrechtlich überprüfen lassen) erklärt der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt: „Bei der politischen Einschätzung der AfD sind wir uns weitgehend einig. Die Neubewertung der AfD durch den Verfassungsschutz hat unterstrichen, was schon seit Längerem klar war: Die AfD hat sich in den letzten Jahren immer weiter radikalisiert, wird längst bundesweit vom völkischen Flügel dominiert und vergiftet ganz bewusst die politische Debatte in Deutschland. Angesichts dieser Entwicklung verstehe ich zwar den politischen Impuls und auch die Ungeduld vor allem bei SPD und Grünen, aber die zentrale Frage ist doch: Wie werden die politischen Ränder – rechts wie links – wieder kleiner und die demokratische Mitte wieder stärker?Der bisherige Umgang mit der AfD hat erkennbar nicht dazu geführt, dass diese Partei wieder schwächer würde – ganz im Gegenteil: Sie ist in aktuellen Umfragen derzeit erschreckenderweise bundesweit die stärkste Partei – trotz aller Warnungen. Der Trend der erstarkenden politischen Ränder und vor allem der Aufstieg der Rechtspopulisten ist ein Phänomen, das wir seit Jahren in nahezu allen westlichen Demokratien beobachten. Den Westen Deutschlands hat diese Entwicklung – sicherlich wegen der vergleichsweise hohen Stabilität und der Geschichte – jedoch als Letztes erreicht. Und diese Entwicklung hat verschiedene Gründe.Ein gewisser Anteil der Menschen, die zur AfD tendieren, ist politisch klar am rechten Rand einzuordnen. Aber der größte Teil ihrer Wählerinnen und Wähler sind nach meiner Einschätzung Menschen, die von den etablierten Parteien enttäuscht sind und damit ihren Unmut zum Ausdruck bringen wollen – ob man das nun nachvollziehen kann oder nicht. Der größte Treiber für die politischen Ränder sind meines Erachtens derzeit die Abstiegsängste in der breiten Mittelschicht und das abnehmende Vertrauen in die Handlungsfähigkeit des Staates.Wer Extremisten kleinmachen will, muss deshalb vor allem die Probleme im Land kleinmachen. Dänemark könnte dabei ein Stück weit ein Vorbild für uns sein. Die etablierten Parteien müssen sich wieder viel konsequenter und wahrnehmbarer um die zentralen Probleme kümmern, die die Menschen in ihrem Alltag berühren. Da geht es zum Beispiel um die Lebenshaltungskosten und die konsequente Erfüllung der staatlichen Kernaufgaben wie Bildung, Sicherheit oder Infrastruktur. Die Verwaltung muss funktionieren, die Wirtschaft gestärkt, der Klimaschutz mit Vernunft und Realismus vorangetrieben und die Migration sinnvoll gesteuert werden. Extremismus und Desinformation muss man konsequent entgegentreten. Man muss die AfD aber vor allem auch endlich konsequent politisch stellen! Das passiert leider viel zu wenig. Wir haben den Umgang mit der AfD hier im Landtag in der letzten Wahlperiode – wie ich finde – insgesamt sehr souverän hinbekommen. Daran sollte man meines Erachtens wieder anschließen.Was die juristische Auseinandersetzung mit der AfD angeht, ist die Lage doch eigentlich ganz klar: Die Verfassungsschutzbehörden machen da ihren Job. In mehreren Bundesländern wurde die AfD bereits als gesichert rechtsextremistisch eingestuft. Jetzt liegt es am Verwaltungsgericht Köln, ob die Einstufung der gesamten AfD als gesichert rechtsextremistisch durch das Bundesamt für Verfassungsschutz im Eilverfahren Bestand haben wird. Sollte dies der Fall sein – und das hoffe ich –, kann die AfD mit nachrichtendienstlichen Mitteln genauer überwacht werden. Und nachrichtendienstliche Mittel kann in einem Rechtsstaat aus guten Gründen eben nur ein Nachrichtendienst einsetzen – und keine neue Bund-Länder-Arbeitsgruppe. Auch deshalb konnten wir bei diesem Antrag nicht mitmachen und können wir diesem auch nicht zustimmen.Wenn es dann nach einer intensiveren Überwachung ausreichend gerichtsfeste Beweise dafür geben sollte, dass die AfD unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung quasi ‚aggressiv- kämpferisch‘ beeinträchtigen oder beseitigen will, kann und sollte sie in einer wehrhaften Demokratie auch verboten werden. Aber auch nur dann geht dies auch tatsächlich, denn es gibt für ein Verbotsverfahren sehr hohe Hürden!Bisher gab es in Deutschland bei fünf Parteiverbotsverfahren. Die letzten drei waren aus unterschiedlichen Gründen nicht erfolgreich, die beiden erfolgreichen Verfahren datieren aus der Nachkriegszeit. Wir sollten die Verfassungsschutzbehörden deshalb ihre Arbeit machen lassen und auch nicht ungewollt den für die AfD wichtigen Opfermythos stärken. Das beste Konzept gegen Populisten und Extremisten ist und bleibt die Lösung von Problemen!“Sperrfrist Redebeginn!Es gilt das gesprochene Wort. Christopher Vogt Vorsitzender Kontakt: Eva Grimminger, v.i.S.d.P. PressesprecherinTel.: 0431 988 1488 fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.deFDP-Fraktion Schleswig-Holstein, Düsternbrooker Weg 70, 24105 Kiel E-Mail: fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de, Internet: www.fdp-fraktion-sh.de