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Lasse Petersdotter zu einer verfassungsrechtlichen Überprüfung der AfD
Presseinformation Nr. 25.280 15.10.2025Es gilt das gesprochene Wort!TOP 31 – AfD verfassungsrechtlich überprüfen lassenDazu sagt der Vorsitzende der Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, Lasse Petersdotter:Mit dem heute vorliegenden Antrag legen wir die Werkzeuge der Wehrhaftigkeit auf den Tisch Sehr geehrte Damen und Herren,für die heutige Debatte sind zwei Grundprinzipien unserer Demokratie besonders wichtig:Erstens die Gewaltenteilung, denn nicht dieser Landtag und auch nicht der Bundestag oder die Bundesregierung entscheiden über ein mögliches Verbot der AfD, sondern das Bundesverfassungsgericht. Diese Tatsache ist nicht nur richtig, sie ist auch entscheidend für die politische Diskussion über ein mögliches Verbotsverfahren. Es ist keine politische Entscheidung, ob die AfD verboten wird, sondern eine juristische.Das zweite Grundprinzip ist, dass unsere Demokratie wehrhaft ist. Das ist eine Lehre aus dem Nationalsozialismus, denn die Demokratie ist keine Selbstverständlichkeit, sie muss geschützt und verteidigt werden. Und sie muss wehrhaft sein. Wirksam wehrhaft. Genau an dieser Wirksamkeit mangelte es nämlich auch der Weimarer Republik, in der immer wieder ähnliche Nachfolgeorganisationen gegründet werden konnten. In der Bundesrepublik Deutschland ist das so nicht möglich.Mit dem heute vorliegenden Antrag legen wir die Werkzeuge der Wehrhaftigkeit auf den Tisch. Denn, sofern das Verwaltungsgericht in Köln den Eilantrag der AfD ablehnt, nach dem die AfD versucht zu verhindern, vom Bundesverfassungsschutz als gesichert rechtsextrem eingestuft zu werden, werden wir die nächsten Schritte gehen. Und diese müssen vorbereitet und transparent sein. Wir bitten dann die Landesregierung, sich für die Gründung einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe unter Leitung des Bundesinnenministers einzusetzen. Diese Arbeitsgruppe soll zügig und gewissenhaft die vorliegenden Erkenntnisse über die AfD zusammentragen, um ein mögliches AfD- Verbotsverfahren vorzubereiten. Hierbei ist es besonders wichtig, die Fehler der beiden NPD-Verbotsverfahren nicht zu wiederholen.Mit dem Beschluss des vorliegenden Antrages setzen wir ein Signal der wehrhaften Demokratie. Es ersetzt nicht den politischen Kampf gegen die AfD und unser aller Auftrag, über demokratische Mittel die Zustimmungswerte der AfD wieder zu reduzieren. Und dennoch macht es den juristischen Weg nicht überflüssig, denn der Rechtsstaat darf sich nicht herumschubsen lassen. Wir dürfen uns unsere Demokratie von der AfD nicht kaputtmachen lassen!Vielen Dank!***Landtagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen Schleswig-Holstein Pressesprecherin Claudia Jacob Landeshaus Düsternbrooker Weg 70 24105 KielT 0431 988 1503 M 0172 541 83 53 presse@gruene.ltsh.de sh-gruene-fraktion.de