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16.10.25 , 10:18 Uhr
CDU

Tobias Koch: TOP 2+3: Miteinander statt Gegeneinander

Landesverfassung | 16.10.2025 | Nr. 286/25
Tobias Koch: TOP 2+3: Miteinander statt Gegeneinander Es gilt das gesprochene Wort!
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren,
mit diesem Gesetzentwurf zur Änderung der Landesverfassung stellen wir einmal mehr unter Beweis, dass sich die politische Kultur in Schleswig-Holstein deutlich vom Rest der Republik unterscheidet:
Miteinander statt Gegeneinander, Regierungskoalition und Opposition gemeinsam, Einigkeit statt Konfrontation. Bei allen politischen Unterschieden besteht ein gemeinsamer Grundkonsens über die wesentlichen Ziele für unser Land, die wir in der Landesverfassung verankern.
Es beweist politische Größe von beiden Seiten: Von Seiten der Koalitionsfraktionen von CDU und Grünen, indem wir trotz eigener Zwei-Drittel-Mehrheit auf die Opposition zugehen und diese einbinden.
Und die Fraktionen von FDP und SSW zeigen Größe, indem sie trotz weitergehender eigener Vorstellungen in einzelnen Punkten, hier den besonderen Wert einer fraktionsübergreifenden Verständigung erkannt haben und diese mittragen.
Mein Dank und meine Anerkennung für dieses gute Miteinander gelten deshalb allen vier Fraktionen, die diese Verfassungsänderung hier gemeinsam in den Landtag einbringen.
Meine Damen und Herren, mit dieser Verfassungsänderung nehmen wir den Schutz vor Antisemitismus, Rassismus und gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit, das Diskriminierungsverbot aufgrund der sexuellen Identität, das Bekenntnis zu angemessenem und bezahlbarem Wohnraum sowie die Errichtung und den Erhalt einer angemessenen Infrastruktur als neue Staatsziele in die Landesverfassung auf.
Wir stärken zudem das Kindeswohl und die Kinderrechte, wir konkretisieren die bereits geschützten natürlichen Lebensgrundlagen hinsichtlich Klima- und Artenschutz, wir berücksichtigen beim Schutz pflegebedürftiger Menschen zukünftig auch die pflegenden Angehörigen,



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Pressesprecher Max Schmachtenberg | Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel 0431/988-1440 | info@cdu.ltsh.de | http://www.cdu.ltsh.de wir subsumieren Sport nicht länger unter Kultur, sondern widmen ihm einen eigenständigen Artikel und wir betonen unser kulturelles Erbe einschließlich der jüdischen Kultur und der Kulturen der nationalen Minderheiten und Volksgruppen.
All das sind grundlegende Ziele, hinter denen sich alle Fraktionen des Landtages versammeln können. Sie sind uns genauso wichtig, wie die in der Landesverfassung bereits benannten Ziele hinsichtlich der Gleichstellung von Mann und Frau, der nationalen Minderheiten und Volksgruppen, unseres Schulwesens, des Tierschutzes, der Inklusion und der Förderung der Kultur.
Allenfalls könnte man uns vorwerfen, dass zu viele Ziele in der Landesverfassung benannt werden - aber genau das macht gute Politik aus, nämlich nicht einseitig zu agieren, sondern eine Vielzahl von Herausforderungen gleichzeitig im Auge zu behalten und miteinander in Einklang zu bringen. Nur so entsteht ein harmonisches Ganzes.
Meine Damen und Herren, und wir wollen unser Bundesland zum Vorreiter in Sachen Digitalisierung in Deutschland machen. Wir sind ein kleines Bundesland und nicht mit finanziellem Reichtum gesegnet. Deshalb müssen wir schneller und innovativer sein als andere, wenn wir in einer immer dynamischeren und globalisierten Welt bestehen wollen.
Jede Informationsreise nach Estland führt uns eindringlich vor Augen, welche Vorteile eine digitale Welt für alle Bürgerinnen und Bürger mit sich bringt. Davon sind alle Delegationsteilnehmer regelmäßig begeistert und schwer beeindruckt – nur um dann wieder Papierformulare auszufüllen, wenn man zurück in Deutschland ist.
Die Aufgabe der Verfassung darf es deshalb nicht sein, das Fortbestehen von Papierformularen zu schützen, sondern sie muss den Staat darauf verpflichten, in einer digitalen Welt niemanden zurückzulassen und die Menschen vor digitaler Ausgrenzung zu schützen. Und genau das machen wir mit dieser Verfassungsänderung.
Wir geben damit in der Landesverfassung eine Gewährleistungsgarantie zur digitalen Teilhabe ab, d.h. alle Bürgerinnen und Bürger können sich darauf verlassen, die erforderlichen Hilfestellungen zu bekommen, damit ihnen die Teilhabe am digitalen Zugang möglich gemacht wird - und zwar ohne, dass sie dadurch irgendwelche Nachteile erhalten.
Meine Damen und Herren, diese Verfassungsänderungen bringen wir mit dem heutigen Tag in die parlamentarischen Beratungen ein. Wir werden dazu in den nächsten Monaten noch intensive Anhörungen durchführen, um dann im Laufe des nächsten Jahres die derart geänderte Landesverfassung für Schleswig-Holstein zu beschließen.
Erste Signale und Impulse aus der Gesellschaft zur Landesverfassung liegen ja auch schon vor, beispielsweise die Initiative eines breiten religiösen Bündnisses für einen Gottesbezug. Solche Impulse nehmen wir gerne und dankend offen und freuen uns


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Pressesprecher Max Schmachtenberg | Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel 0431/988-1440 | info@cdu.ltsh.de | http://www.cdu.ltsh.de auf die Gespräche hierzu.
Mit diesem Entwurf treffen wir zukunftsweisende Regelungen, die in den kommenden Jahren und Jahrzehnten die Grundlage für alles politische Handeln in Schleswig- Holstein sein werden.



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Pressesprecher Max Schmachtenberg | Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel 0431/988-1440 | info@cdu.ltsh.de | http://www.cdu.ltsh.de

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