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Lasse Petersdotter zur Änderung der Verfassung des Landes Schleswig-Holstein
Presseinformation Nr. 25.290 16.10.2025Es gilt das gesprochene Wort!TOP 2 + 3 – Änderung der Verfassung des Landes Schleswig-Holstein Dazu sagt der Vorsitzende der Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, Lasse Petersdotter:Die Landesverfassung ist das wichtigste Dokument der schleswig-holsteinischen Politik Sehr geehrte Damen und Herren, schauen wir in die Geschichte: Der erste gewählte Landtag hat 1949 die Landessatzung beschlossen. Vierzig Jahre blieb dieses Dokument unverändert und erlebte erst im Zuge der Barschel-Affäre 1987 eine umfassende Reform. 1990 wurde aus der Landessatzung die Landesverfassung. In diesem Zuge erfolgten wichtige Reformen, wie etwa die Aufnahme der Gleichstellung von Frauen und Männern und der Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen. Anschließend erfolgten 24 Jahre lang keine weiteren Reformen, bis 2014 eine Präambel ergänzt wurde und viele weitere Themen aufgeführt wurden. Jetzt, elf Jahre später, steht die nächste Reform an. Und weil die Landesverfassung das wichtigste Dokument der schleswig-holsteinischen Politik ist, muss jede Änderung gut abgewogen sein. Im Koalitionsvertrag haben wir uns als Schwarz-Grün bereits auf einige Änderungen verständigt, etwa die Aufnahme von Klimaschutz, das Stärken der Kinderrechte und den Schutz vor Antisemitismus. Diese Impulse wurden geschliffen und ergänzt durch sehr gute Verhandlungen mit den Oppositionsfraktionen. Aber was steht jetzt drin? Künftig werden wir den Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen in die Präambel aufnehmen und endlich auch den Klimaschutz als Staatsziel festschreiben. Außerdem werden wir den Artenschutz aufnehmen, womit wir die erste deutsche Verfassung sein werden, die Artenschutz explizit benennt. Neben dem Schutz vor Antisemitismus, nehmen wir auch den Schutz vor Rassismus und gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit auf. Wir nehmen den Schutz der sexuellen Identität auf. Wir werden das Kindeswohl und die Beteiligung von Kindern stärken, damit setzen wir die UN-Kinderrechtscharta weiter um. Wir werden die Schaffung und den Erhalt von angemessenem und bezahlbarem Wohnraum in die Landesverfassung aufnehmen. Wir nehmen die Stärkung der pflegenden Angehörigen auf. Wir nehmen die Errichtung und Erhalt einer angemessenen Infrastruktur auf. Und wir ermöglichen den rein digitalen Zugang bei Verwaltungsakten. Wer das nicht leisten kann, wird Unterstützung erhalten. Hiermit bereiten wir die Landesverfassung auf die Zukunft vor. Ich freue mich auf die Debatte mit Verbänden und allen Abgeordneten, aber auch mit der ganzen Gesellschaft. Denn Artikel 2 der Landesverfassung sagt klar: Alle Staatsgewalt geht vom Volk aus! Vielen Dank! ***Landtagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen Schleswig-Holstein Pressesprecherin Claudia Jacob Landeshaus Düsternbrooker Weg 70 24105 KielT 0431 988 1503 M 0172 541 83 53 presse@gruene.ltsh.de sh-gruene-fraktion.de