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Uta Röpcke zu Kultur und Minderheiten in der Landesverfassung
Presseinformation Nr. 25.287 16.10.2025Kulturelles Erbe ist Vielfalt Mit der Änderung der Landesverfassung verankert Schleswig-Holstein mit Artikel 13 Absatz 4 den Schutz von Kultur und Minderheiten in der Verfassung. Dazu sagt die kulturpolitische Sprecherin der Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, Uta Röpcke:Kultur ist das Gedächtnis unseres Landes: lebendig, vielfältig und wandelbar. UNESCO-Welterbe wie die Wikingersiedlung Haithabu und das Danewerk, die Lübecker Altstadt und das Weltnaturerbe Wattenmeer zeigen, wie reich unser kulturelles Erbe in Schleswig-Holstein ist. Geprägt ist unser Bundesland aber auch vom Miteinander seiner Kulturen – von der friesischen und dänischen über die niederdeutsche bis zur jüdischen Kultur. Diese Vielfalt macht uns aus.Mit der Aufnahme des kulturellen Erbes in die Verfassung machen wir deutlich: Kulturpolitik ist keine Kür, sondern öffentliche Daseinsvorsorge. Wer Kultur stärkt, stärkt den gesellschaftlichen Zusammenhalt und unsere Demokratie.Diese Verfassungsänderung ist mehr als eine symbolische Geste. Sie verpflichtet uns als Land, Kulturpolitik als zentrale Zukunftsaufgabe zu verstehen. Kultur ist, was Menschen verbindet – über Sprache, Herkunft und Generationen hinweg.*** Landtagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen Schleswig-Holstein Pressesprecherin Claudia Jacob Landeshaus Düsternbrooker Weg 70 24105 KielT 0431 988 1503 M 0172 541 83 53 presse@gruene.ltsh.de sh-gruene-fraktion.de