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Martin Habersaat zu TOP 13*27
Heimo Zwischenberger Pressesprecher der SPD-Landtagsfraktion Adresse Düsternbrooker Weg 70, 24105 Kiel Telefon 0431 988 1305 Telefax 0431 988 1308 E-Mail h.zwischenberger@spd.ltsh.de Webseite www.spd-fraktion-sh.de Es gilt das gesprochene Wort!Hinweis: Diese Rede kann hier als Video abgerufen werden: http://www.landtag.ltsh.de/aktuelles/mediathekLANDTAGSREDE – 17. Oktober 2025Martin Habersaat Der TOP 13+27: Recht auf Bildung – Recht auf Unterricht, Kooperationen für Oberstufen stärken (Drs. 20/3591) (Drs. 20/3688)Gestern haben wir an dieser Stelle über die Änderung der Landesverfassung gesprochen. Fast alle Fraktionen freuten sich dabei über die geplante Stärkung der Kinderrechte. Um ein Kinderrecht, nämlich das Recht auf Bildung, geht es heute Morgen erneut – bzw. bisher eher um eine Pflicht. In § 20 unseres Schulgesetzes heißt es in Absatz 1: „Für Kinder und Jugendliche, die im Land Schleswig-Holstein ihre Wohnung oder ihre Ausbildungsstätte haben, besteht Schulpflicht.“ Eltern haben die Pflicht, ihre Kinder in die Schule zu schicken. Kinder und Jugendliche die Pflicht, zur Schule zu gehen. Daraus erwächst aus unserer Sicht auch eine Pflicht des Landes, die Beschulung der Kinder dann auch sicher zu stellen. Funktionieren die Schulen? Stellt die Günther-Regierung Qualität sicher? Ende Juli konnten wir in den Kieler Nachrichten von einer Mutter im Kreis Plön lesen, die sich aus Ärger über den ständigen Unterrichtsausfall schließlich selbst zum Unterrichten vor die Klasse ihrer Tochter stellte. Von Klasse 1 bis 4 hatte nach Angaben der Mutter kaum regulärer Mathematikunterricht stattgefunden. Viele Kinder hätten noch mit den Fingern gerechnet. Meistens habe EVA - eigenverantwortliches Arbeiten - auf dem Stundenplan gestanden. Deshalb übernahm die gelernte Bankkauffrau schließlich selbst den Mathematikunterricht. Und wie beurteilt das die Landesregierung? Öffentlich hatte Bildungsministerin Prien sich ja namentlich gegen eine Bankkauffrau im Kreis Pinneberg gestellt, die dort an einer Grundschule unterrichtete. Weniger öffentlich einigte man sich vor dem Arbeitsgericht dann über eine Weiterbeschäftigung für zunächst fünf Jahre. Die Bewertung der Landesregierung für die Verzweiflungstat der Mathe-Mutter im Kreis Plön fällt dann auch deutlich anders aus: 1 „Ehrenamtliches Engagement der Eltern fördert die vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Schule und Elternhaus, was Grundlage für den Bildungserfolg der Schülerinnen und Schüler ist. Außerdem stärkt die aktive Beteiligung der Eltern das Gemeinschaftsgefühl und unterstützt Lehrkräfte sowie die pädagogischen Prozesse.“ Das wäre witzig, wenn die Lage nicht so ernst wäre. Ein Einzelfall? In der vergangenen Woche titelte die SHZ zu einem Fall in Niebüll: „Eltern in Nordfriesland gehen auf die Barrikaden“, denn der hohe Unterrichtsausfall mache die Eltern fassungslos. Aus unserer Sicht muss ein gewisses Mindestmaß an Unterricht – insbesondere in den Kernfächern – verbindlich gewährleistet werden. Doch ein Blick in die Zahlen zeigt: Derzeit werden 12 Prozent der Unterrichtsstunden an allgemein bildenden Schulen nicht planmäßig erteilt. Dies reicht vom Komplettausfall über die Betreuung in der Aula oder „eigenverantwortliches Arbeiten" bis hin zu fachfremder Vertretung. Dabei kündigte die Günther-Regierung 2017 noch vollmundig an, bis 2022 den Unterrichtsausfall zu beenden; Daniel Günther versprach nicht weniger als eine „Unterrichtsgarantie“. Stattdessen haben Sie den Unterrichtsausfall um 26% steigen lassen. Die Betroffenen – Kinder, Jugendliche und Eltern – sind machtlos. Und rechtelos. Hier wollen wir ansetzen: Droht in einem Kernfach ein Unterrichtsausfall oder nicht fachgerechte Vertretung von mehr als 10 Prozent, soll die Schulleitung gegensteuern. Überschreitet der Wert 20 Prozent, soll zusätzlich die Schulaufsicht helfend eingreifen und sicherstellen, dass der Unterricht stattfindet. Zweitens wollen wir, dass die Beurteilung der Unterrichtsversorgung nicht nur anhand der den Schulen zur Verfügung gestellten aber ggfs. unbesetzten Lehrkräftestellen vorgenommen wird, sondern zudem auch anhand der tatsächlich besetzten Lehrkräftestellen. Bis dies umgesetzt ist, soll der jährliche Bericht zur Unterrichtssituation um die durchschnittliche Besetzungsquote der Schularten ergänzt werden. Wir begegnen den Kindern und Eltern mit harten Pflichten. Wir müssen ihnen auch konkrete Rechte an die Hand geben. Mit der Schulpflicht zwingen wir die Kinder in die Schule. Und nun müssen wir den Eltern ein Recht an die Hand geben, um sicherzustellen, dass die Schulen ihren Aufgaben nachkommen. Und wir müssen den Schulen dabei helfen, dies tun zu können. In Zeiten steigender Schüler:innenzahlen Lehrkräfte abzubauen, ist da der denkbar schlechteste Weg. 2