Diese Webseite verwendet ausschließlich für die Funktionen der Website zwingend erforderliche Cookies.
Landesbeauftragte fordert: Digitale Teilhabe in allen Lebensbereichen sicherstellen!
06.11.2025Landesbeauftragte fordert: Digitale Teilhabe in allen Lebensbereichen sicherstellen!Die Beauftragten des Bundes und der Länder für die Belange von Menschen mit Behinderungen haben auf ihrem 70. Treffen die „Hamburger Erklärung“ verabschiedet. Darin fordern sie eine konsequente Digitalisierungspolitik auf Basis der Grundrechte und der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK), um Menschen mit Behinderungen eine barrierefreie Nutzung digitaler Technologien sowie umfassende digitale Teilhabe in allen Lebensbereichen zu ermöglichen.Deutschland hat sich mit der Ratifizierung der UN-BRK verpflichtet, Barrierefreiheit auch im digitalen Raum sicherzustellen. Digitale Barrierefreiheit ist eine Grundvoraussetzung, um allen Menschen gleichberechtigte Teilhabe und politische Partizipation zu ermöglichen. Die Beauftragten betonen, dass Digitalisierung das Potenzial hat, bestehende Barrieren abzubauen – vorausgesetzt, sie wird barrierefrei und inklusiv gestaltet.Die Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen, Michaela Pries: „Digitale Produkte und Angebote müssen barrierefrei gestaltet, klar strukturiert, verständlich und für alle zugänglich sein, damit alle Menschen gleichberechtigt am gesellschaftlichen Leben teilhaben können. Wer nicht digital kommunizieren kann, darf nicht ausgeschlossen werden und muss auf umfassende Assistenz zugreifen können.“Barrierefreiheit bedeutet: einfache Zugänge für alle.Mit der Hamburger Erklärung senden wir ein klares Signal: Bund, Länder und Kommunen müssen digitale Barrierefreiheit als selbstverständlichen Standard verankern und die bestehenden Gesetze konsequent umsetzen. Digitalisierung darf kein Risiko der Ausgrenzung sein – überall dort, wo digitale Angebote noch nicht ausreichen, brauchen wir weiterhin analoge Zugangswege.“ Jürgen Dusel, Beauftragter der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen: „Natürlich können digitale Anwendungen äußerst hilfreich für Menschen mit Behinderungen sein! Wir müssen sie nur von Anfang an barrierefrei entwickeln - und dabei 2die Expertise der Menschen mit Behinderungen konsequent einbeziehen, denn sie sind die Expertinnen und Experten in eigener Sache. Das Wissen und die Kompetenz von Entwicklern und Auftraggebern ist hingegen noch sehr ausbaufähig, hier müssen wir dafür sorgen, dass das Thema der Barrierefreiheit zwingend Bestandteil der Ausbildung wird. Barrierefreiheit ist ein Qualitätsmerkmal für ein modernes Land - auch im digitalen Bereich. Deshalb muss sie von Anfang an auf unserer Checkliste stehen! Ve r a n t w o r t l i c h k e i t f ü r d i e s e n P r e s s e t e x t : Dirk Mitzloff, Karolinenweg 1 | 24105 Kiel. Te l . : ( 0 4 3 1 ) 9 8 8 - 1 6 2 4 | Fa x : ( 0 4 3 1 ) 9 8 8 - 1 6 2 4 | E - M a i l ; d i r k . m i t z l o f f @ l a n d t a g . l t s h . d e . D i e L a n d e s b e a u f t r a g t e i m I n t e r n e t : w w w. i n k l u s i o n . s h