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07.11.25 , 10:54 Uhr
Landtag

Landesbeauftragte fordert einheitliche Regelungen zum Schutz vor Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen

06.11.2025


Landesbeauftragte fordert einheitliche Regelungen zum Schutz vor Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen

Angesichts der Triage-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts fordern die Beauftragten von Bund und Ländern für die Belange von Menschen mit Behinderungen die Länder auf, sich umgehend auf einheitliche Regelungen zu verständigen, die Menschen mit Behinderungen in Triage-Situationen vor Diskriminierung schützen.

Das Bundesverfassungsgericht hat die gesetzlichen Regelungen zur Triage im
Infektionsschutzgesetz (IfSG) aus formalen Gründen für verfassungswidrig erklärt;
eine Befassung in der Sache fand nicht statt. Das Gericht entschied, dass der
Bundesgesetzgeber nicht zuständig war. Damit entfällt die bundesweite Regelung zur
Zuteilung medizinischer Ressourcen, wenn beispielsweise Intensivbetten oder
Beatmungsgeräte in pandemischen Krisenzeiten nicht für alle vorhanden sind. Für
Menschen mit Behinderungen bedeutet die derzeitige Situation eine erhebliche
Unsicherheit.

Um die Regelungslücke zu schließen, sind nun die Landesgesetzgeber gefordert,
schnell diskriminierungsfreie und einheitliche Vorgaben zu schaffen. „Die bisherige
Regelung kann nur durch eine bundesweit einheitliche Regelung aller Länder ersetzt
werden. Ich bitte daher die Landesregierung, sich zügig dafür einzusetzen, um die
entstandene Lücke zu schließen,“ sagt Michaela Pries, Landesbeauftragte für
Menschen mit Behinderungen. 2

Das Bundesverfassungsgericht hatte in seinem Beschluss vom 16. Dezember 2021
deutlich gemacht, dass es eine gesetzliche Absicherung braucht, um die
Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen in Triage-Situationen zu
verhindern. Die ärztliche Berufsfreiheit besteht nur in den verfassungsrechtlichen
Schranken des besonderen Benachteiligungsverbots aus Artikel 3 Absatz 3 Satz 2
Grundgesetz. Landesrechtliche Regelungen müssen überall in Deutschland
denselben hohen Schutzstandard garantieren, damit kein Flickenteppich
unterschiedlicher Vorgaben entsteht. Das Überleben eines Menschen darf nicht vom
Wohnort abhängen.

Bei der Entwicklung der gesetzlichen Vorgaben müssen Menschen mit
Behinderungen aktiv einbezogen werden – ihre Perspektive ist entscheidend für faire
und menschenrechtskonforme Lösungen.



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