Diese Webseite verwendet ausschließlich für die Funktionen der Website zwingend erforderliche Cookies.
Landesbeauftragte fordert einheitliche Regelungen zum Schutz vor Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen
06.11.2025Landesbeauftragte fordert einheitliche Regelungen zum Schutz vor Diskriminierung von Menschen mit BehinderungenAngesichts der Triage-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts fordern die Beauftragten von Bund und Ländern für die Belange von Menschen mit Behinderungen die Länder auf, sich umgehend auf einheitliche Regelungen zu verständigen, die Menschen mit Behinderungen in Triage-Situationen vor Diskriminierung schützen.Das Bundesverfassungsgericht hat die gesetzlichen Regelungen zur Triage imInfektionsschutzgesetz (IfSG) aus formalen Gründen für verfassungswidrig erklärt;eine Befassung in der Sache fand nicht statt. Das Gericht entschied, dass derBundesgesetzgeber nicht zuständig war. Damit entfällt die bundesweite Regelung zurZuteilung medizinischer Ressourcen, wenn beispielsweise Intensivbetten oderBeatmungsgeräte in pandemischen Krisenzeiten nicht für alle vorhanden sind. FürMenschen mit Behinderungen bedeutet die derzeitige Situation eine erheblicheUnsicherheit.Um die Regelungslücke zu schließen, sind nun die Landesgesetzgeber gefordert,schnell diskriminierungsfreie und einheitliche Vorgaben zu schaffen. „Die bisherigeRegelung kann nur durch eine bundesweit einheitliche Regelung aller Länder ersetztwerden. Ich bitte daher die Landesregierung, sich zügig dafür einzusetzen, um dieentstandene Lücke zu schließen,“ sagt Michaela Pries, Landesbeauftragte fürMenschen mit Behinderungen. 2Das Bundesverfassungsgericht hatte in seinem Beschluss vom 16. Dezember 2021deutlich gemacht, dass es eine gesetzliche Absicherung braucht, um dieDiskriminierung von Menschen mit Behinderungen in Triage-Situationen zuverhindern. Die ärztliche Berufsfreiheit besteht nur in den verfassungsrechtlichenSchranken des besonderen Benachteiligungsverbots aus Artikel 3 Absatz 3 Satz 2Grundgesetz. Landesrechtliche Regelungen müssen überall in Deutschlanddenselben hohen Schutzstandard garantieren, damit kein Flickenteppichunterschiedlicher Vorgaben entsteht. Das Überleben eines Menschen darf nicht vomWohnort abhängen.Bei der Entwicklung der gesetzlichen Vorgaben müssen Menschen mitBehinderungen aktiv einbezogen werden – ihre Perspektive ist entscheidend für faireund menschenrechtskonforme Lösungen. Ve r a n t w o r t l i c h k e i t f ü r d i e s e n P r e s s e t e x t : Dirk Mitzloff, Karolinenweg 1 | 24105 Kiel. Te l . : ( 0 4 3 1 ) 9 8 8 - 1 6 2 4 | Fa x : ( 0 4 3 1 ) 9 8 8 - 1 6 2 4 | E - M a i l ; d i r k . m i t z l o f f @ l a n d t a g . l t s h . d e . D i e L a n d e s b e a u f t r a g t e i m I n t e r n e t : w w w. i n k l u s i o n . s h