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13.11.25 , 14:05 Uhr
CDU

Thomas Jepsen: Das Ehrenamt braucht Wertschätzung und eine faire Entschädigung

Kommunalpolitik | 13.11.2025 | Nr. 307/25
Thomas Jepsen: Das Ehrenamt braucht Wertschätzung und eine faire Entschädigung Zur Entschädigungsverordnung und den neuen Höchstsätzen erklärt der kommunalpolitische Sprecher Thomas Jepsen:
"Das kommunale Ehrenamt muss attraktiv bleiben. Dazu braucht es gesellschaftliche Wertschätzung, ausreichend Entscheidungsfreiheit und hauptamtliche Unterstützung aber auch eine angemessene Entschädigung. Eine angemessene Entschädigung ist ein Teil der Wertschätzung, ein Anreiz für den benötigten Nachwuchs und kann den ehrenamtlichen Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitikern mehr Freiräume schaffen, um ihren Aufgaben besser nachkommen zu können. Auch wenn die Entschädigungen nur einen Teil dessen sind, was Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker motiviert, so ist die Entschädigung jedoch auch ein gewichtiger Beitrag, die Motivation für die kommunalpolitische Tätigkeit überhaupt aufrecht zu halten. In der Vergangenheit wurde die Grenze des Leistbaren insbesondere bei ehrenamtlichen Bürgermeistern deutlich.
Das gesellschaftliche Ehrenamt steht insgesamt mit Zeitaufwand, zunehmender Komplexität und Nachwuchsgewinnung vor großen Herausforderungen. Das kommunalpolitische Ehrenamt leistet zudem einen unverzichtbaren Beitrag zur örtlichen Demokratie, trägt lokal Verantwortung und gestaltet maßgeblich die kommunale Entwicklung und sieht sich aber zunehmend auch mit öffentlicher, teils scharfer Kritik bis hin zu Anfeindungen konfrontiert.
Aktuell sind die Entschädigungs-Höchstsätze bei uns im Land im bundesweiten Vergleich niedrig bei aber gleichzeitig vielfältigen Aufgaben. Deshalb wird jetzt einmal über die übliche Indexanpassung hinaus gegangen und wir kommen zu angemessenen Höchstsätzen. Mit der Steigerung um 75% der bisherigen Höchstsätze ist Schleswig-Holstein dann bundesweit und speziell mit Mecklenburg- Vorpommern bei vergleichbaren Kommunalstrukturen auf Augenhöhe. Ohne diese einmalige Anpassung wären die Höchstsätze um rd. 20% am Index orientiert angepasst worden und bei uns im Land würden weiter die bundesweit vergleichsweise niedrigen Höchstsätze gelten.
Die Kommunen können nun entscheiden, in welchem Rahmen davon die Ehrenämtler entschädigt werden sollen. Jetzt gilt es also, sich in den Kommunalvertretungen damit zu befassen, in welchem Rahmen von den neuen Höchstsätzen Gebrauch gemacht werden soll. Das kann je nach eigener Satzung der jeweiligen Kommune unterschiedlich für z.B. Gemeindevertreter, Bürgervorsteher, Amtsvorsteher,


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Pressesprecher Max Schmachtenberg | Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel 0431/988-1440 | info@cdu.ltsh.de | http://www.cdu.ltsh.de Kreistagsmitglieder, Verbandsvorsteher oder Bürgermeister geregelt werden.
Darüber hinaus gilt es bundesweit die Steuerfreibeträge der Aufwandsentschädigungen anzupassen. Dazu werden wir uns demnächst auf Bundesebene einsetzen."



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