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Themen der Plenarsitzung im November
Nr. 104 / 18. November 2025Themen der Plenarsitzung: Aktuelle Stunde zur Einigung mit dem BUND zur A20, Unterstützung von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen mit Pflegeverantwortung, Bundesprogramm „Demokratie leben!“, Förderland Schleswig-Holstein und geeignete Lösungen nach der Stadtbild-DiskussionZu seiner 37. Tagung in der 20. Wahlperiode kommt der Landtag ab Mittwoch, 19. November, für drei Tage im Plenarsaal in Kiel zusammen. Im Zentrum stehen eine Aktuelle Stunde zur Einigung der Landesregierung mit dem BUND zur Autobahn A20, die Forderung, Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene mit Pflegeverantwortung zu unterstützten und vor Überforderung zu schützen, ein Antrag mit dem Ziel, die Bedeutung des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ zu betonen, ein Antrag zur Wirkung der Förderprogramme und zur Weiterentwicklung der Förderpraxis des Landes sowie ein Antrag zu geeigneten Lösungen nach der Stadtbild-Diskussion.Nähere Informationen zu allen Tagesordnungspunkten (TOP) mit Diskussion im Plenum enthält die folgende Vorschau in der Reihenfolge des geplanten Aufrufs der Themen. Den aktuellen Verlauf der Plenartagung begleitet plenum-online, die Internet-Zeitung des Landtages. Sie kann unter sh-landtag.de/ aufgerufen werden. Mittwoch, 19. November, 10 bis 18 UhrTOP 1: Aktuelle Stunde „Einigung der Landesregierung mit dem BUND zur A20“, geplanter Aufruf 10:00 Uhr, geplante Redezeit 60 Minuten 2Die Regierungsfraktionen haben eine Aktuelle Stunde zur außergerichtlichen Einigung zwischen Landesregierung und BUND über den Weiterbau der A20 beantragt. Für den rund zehn Kilometer langen Abschnitt zwischen Weede und Wittenborn verständigten sich beide Seiten auf zusätzliche Natur- und Artenschutzmaßnahmen. Dazu gehörten die Einrichtung einer Landesstiftung „Fledermausschutz Schleswig-Holstein“ mit einem Kapital von 14 Millionen Euro sowie weitere Schutzmaßnahmen im Travetal. Der BUND kündigte im Gegenzug an, seine Klage gegen den Planungsabschnitt zurückzuziehen, um so den Weiterbau der A20 nach mehr als zehn Jahren zu ermöglichen.Ministerpräsident Daniel Günther bezeichnete die Einigung bei der Unterzeichnung als wichtigen Schritt für Region und Infrastruktur: „Damit lösen wir unser Versprechen ein, die Menschen in und um Bad Segeberg von Lärm, Abgasen und Autokolonnen zu erlö- sen.“ Grünen-Fraktionschef Lasse Petersdotter hob hervor, dass tragfähige Kompromis- se möglich seien, „wenn wir miteinander statt gegeneinander reden“, und betonte die Bedeutung früher Abstimmungen mit Umweltverbänden. Auch Bad Segebergs Bürger- meister Toni Köppen zeigte sich erleichtert, da die Entscheidung aus seiner Sicht mehr Sicherheit für die lokalen Planungen schaffe.SPD, FDP und SSW begrüßten zwar, dass der Weiterbau der A20 nun vorangehe, kriti- sierten aber die lange Verzögerung, den Umfang der Einigung und die rechtliche Vorge- hensweise. SPD-Spitzenkandidat Ulf Kämpfer warf der Landesregierung vor, die Pla- nung über Jahre verschleppt und dem BUND das Klagerecht für 14 Millionen Euro „ab- gekauft“ zu haben — ein Vorgehen, das aus seiner Sicht nicht zum Regelfall werden dürfe.Auch FDP-Fraktionschef Christopher Vogt sprach von einem „sehr hohen Preis“ und forderte Transparenz bei der Finanzierung sowie Reformen im Planungs- und Ver- bandsklagerecht. Sybilla Nitsch (SSW) mahnte an, das Planungsrecht so weiterzuentwi- ckeln, dass Konflikte künftig früher geklärt würden.Die Vereinbarung wurde am 12. November in Bad Segeberg unterzeichnet. Baurecht besteht nun neben dem Segeberger Abschnitt bereits für die geplante Elbquerung nach Niedersachsen. Weitere Teilstrecken befinden sich im Planfeststellungsverfahren; für den Abschnitt im Kreis Steinburg wurde noch in diesem Jahr ein Beschluss erwartet. Verkehrsminister Claus Ruhe Madsen kündigte an, dass die Deutsche Einheit Fernstra- ßenplanungs- und -bau GmbH (DEGES) nun die Vorbereitung der europaweiten Aus- schreibung für das Bauvorhaben aufnehme. 3TOP 11: Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Verfassungsschutzes im Lande Schleswig-Holstein, Gesetzentwurf der Landesregierung – Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport (Drs. 20/3754), geplanter Aufruf 11:00 Uhr, geplant Redezeit 60 MinutenAngesichts einer „verschärften Sicherheitslage“ will die Landesregierung das schleswig- holsteinische Verfassungsschutzgesetz „grundlegend überarbeiten“. Die Behörde als „Früherkennungs- und Frühwarnsystem der wehrhaften Demokratie“ soll laut dem Ent- wurf aus dem Innenministerium für neue Gefahren gewappnet werden und mehr Zu- griffsrechte erhalten als bisher. Zugleich wird die Kontrolle durch Gerichte und das Par- lament ausgeweitet. Es handelt sich laut Ministerium um die umfangreichste Änderung seit 2009. Der Landtag berät den Entwurf in Erster Lesung.Demnach soll nicht, wie bisher, eine „kämpferische, aggressive Haltung“ Voraussetzung für eine Überwachung durch den Verfassungsschutz sein. Es gebe inzwischen auch „legalistische“, also formal gesetzestreue Bestrebungen, die den demokratischen Rechtsstaat gefährden könnten, so das Innenministerium. Zudem sollen neben „Perso- nenzusammenschlüssen“ auch Einzelpersonen stärker in den Blick genommen werden. Insbesondere im Bereich des Islamismus gebe es vermehrt „Einzeltäterinnen und Ein- zeltäter“.Zudem sollen die Grenzen für den Einsatz von Vertrauenspersonen, auch „V-Leute“ genannt, klarer geregelt werden. So soll es eine gerichtliche Vorab- und Begleitkontrolle für besonders „eingriffsintensive“ Mittel wie den Einsatz von V-Leuten geben. Die Ver- trauenspersonen dürften keinen steuernden Einfluss auf die zu beobachtende Gruppe haben. Dies ist eine Konsequenz aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum NPD-Verbot. Das Gericht hatte sein Nein zu einem Parteiverbot im Jahr 2003 damit begründet, dass V-Leute in der NPD-Führungsebene aktiv waren.Der Entwurf sieht außerdem neue Möglichkeiten zur Wohnraumüberwachung vor, wenn dies der „effektiven Bekämpfung gewaltbereiter Extremistinnen und Extremisten sowie Terroristinnen und Terroristen“ dient. Dazu zählen verdeckte „technische Mittel zur heimlichen optischen und akustischen Überwachung und Aufzeichnung“. Allerdings muss die richterliche Anordnung nach jeweils einem Monat neu erteilt werden. Die erho- benen Daten dürfen nur an andere Sicherheitsbehörden weitergereicht werden, wenn eine „konkrete Gefahr“ besteht. 4Überdies soll die Rolle des parlamentarischen Kontrollgremiums gestärkt werden. Dies erhält dem Ministerium zufolge zusätzliche Befugnisse wie Akteneinsicht und Zutritts- rechte zu den Räumen des Verfassungsschutzes. Nachrichtendienstliche Mittel gegen Landtagsabgeordnete und deren Mitarbeiter sind laut Gesetzentwurf möglich. Die Land- tagspräsidentin muss darüber informiert werden. Nach Ende der Maßnahme muss auch die überwachte Person eingeweiht werden.Die neuen Kontrollmaßnahmen gehen auch auf ein Urteil des Bundesverfassungsge- richts vom April 2022 zurück. Damals kippte das Gericht das bayerische Landesverfas- sungsschutzgesetz. Das Gericht betonte, dass schwere Grundrechtseingriffe, etwa durch nachrichtendienstliche Mittel, einer gerichtlichen Kontrolle unterliegen müssen.TOP 9: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens, Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen (Drs. 20/3693), geplanter Aufruf 12:00 Uhr, geplante Redezeit 30 MinutenTOP 21: Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene mit Pflegeverantwortung in Schleswig-Holstein unterstützen und vor Überforderung schützen, Antrag der Fraktion des SSW (Drs. 20/3755), geplanter Aufruf 15:00 Uhr, geplante Redezeit 30 MinutenKinder, Jugendliche und junge Erwachsene mit Pflegeverantwortung werden im Alltag häufig übersehen – obwohl sie regelmäßig und teilweise umfassend Aufgaben in der häuslichen Pflege übernehmen. SSW und SPD wollen mit einem gemeinsamen Antrag erreichen, dass diese „Young Carers“ und „Young Adult Carers“ in Schleswig-Holstein stärker in den Blick genommen werden. Gefordert werden unter anderem eine Analyse ihrer Lebenssituation, Sensibilisierungskampagnen, eine engere Zusammenarbeit von Schulen, Hochschulen und Beratungsstellen sowie neue Schutz- und Präventionskon- zepte. Auch zusätzliche Entlastungsangebote – etwa in der Tages-, Nacht- oder Kurz- zeitpflege – sollen jungen Pflegenden den Rücken stärken. Christian Dirschauer (SSW) betont, viele von ihnen wüssten zunächst gar nicht, wie sehr sich ihre Verantwortung ausweite.„Schulabschluss, Berufswahl, vielleicht der erste Liebeskummer und Selbstfindung: Die- se Menschen befinden sich in einer so entscheidenden Lebensphase, in der die Pflege- verantwortung ihnen leicht über den Kopf wachsen kann“, so SSW-Fraktionschef Dir- schauer. „Oder so viel Platz einnimmt, dass der oder die Pflegende sich selbst vergisst. Hier muss das Land seiner Verantwortung gerecht werden. Auch jungen Pflegenden 5muss im wahrsten Sinne des Wortes der Rücken gestärkt werden, damit sie unter der Verantwortung nicht zusammenbrechen.“Als niederschwellige Einrichtung existiert in Schleswig-Holstein für Betroffene bereits das Pflegenottelefon, das Beratung und Orientierung bietet. Bundesweit stellt das Bun- desfamilienministerium mit der Plattform „Pausentaste“ ein weiteres Unterstützungsan- gebot speziell für junge pflegende Angehörige bereit.TOP 32: „Demokratie leben!“ stärken und sichern, Antrag der Fraktion der SPD (Drs. 20/3788), geplanter Aufruf 15:30 Uhr, geplante Redezeit 30 MinutenDie SPD fordert, das Förderprogramm „Demokratie leben!“ des Bundesbildungsministe- riums weiterhin „mindestens in der bisherigen Höhe“ und mit den bisherigen inhaltlichen Schwerpunkten fortzusetzen – vom kommenden Jahr bis 2032. Die Oppositionsfraktion reagiert damit auf anderslautende Pläne des Berliner Ministeriums, das seit Mai von der ehemaligen schleswig-holsteinischen Bildungsministerin Karin Prien (CDU) geleitet wird.Prien hat laut Medienberichten einen Kurswechsel bei „Demokratie leben!“ eingeleitet. In den vergangenen Jahren, so die Ministerin, seien vermehrt linke und linksradikale Aktivisten unterstützt worden. Stattdessen soll das Programm künftig „neben der Be- kämpfung des Rechtsextremismus deutlich stärker auch den Antisemitismus, den isla- mistischen Extremismus und den Linksextremismus berücksichtigen“. So zitieren Medi- en aus einem Papier aus dem Ministerium. Außerdem sollen neben zivilgesellschaftli- chen Projekten in Zukunft auch Initiativen aus der Wirtschaft bezuschusst werden.Die Sozialdemokraten im Landtag gehen auf Gegenkurs: „Die größte Herausforderung für die Demokratie ist derzeit der Rechtsextremismus in all seinen Ausprägungen. Der Fokus der Programmförderung sollte deshalb auch künftig auf der Bekämpfung des Rechtsextremismus liegen.“ Dafür soll sich die Landesregierung um Bundesrat einset- zen und eine entsprechende Initiative aus Mecklenburg-Vorpommern zu unterstützen.Das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ ist im Januar 2025 in seine dritte Förderperi- ode (2025 bis 2032) gestartet. Mit dem Programm fördert das Bundesbildungsministeri- um nach eigenen Angaben „zivilgesellschaftliches Engagement auf allen Ebenen des Staates für ein vielfältiges und demokratisches Miteinander sowie die Arbeit gegen Ra- 6dikalisierungen und Polarisierungen in der Gesellschaft“. Im Haushaltsjahr 2023 stan- den für das Programm 182 Millionen Euro zur Verfügung. Davon wurden nach Angaben des Bundestages Haushaltsmittel in Höhe von 165,7 Millionen Euro ausgeschüttet.TOP 15: Wahl des Vorstands des Landesverbandes Bibliotheken SH e. V., Wahlvorschlag der Fraktionen von CDU, Bündnis 90/Die Grünen, SPD, FDP und SSW (Drs. 20/3771), geplanter Aufruf 16:00 Uhr, geplante Redezeit 0 MinutenTOP 2+29: Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Fachgerichtsstruktur in Schleswig- Holstein, Gesetzentwurf der Landesregierung (Drs. 20/3410), Ausschussüberweisung am 24. Juli 2025, Bericht und Beschlussempfehlung des Innen- und Rechtsausschusses (Drs. 20/3766), Mündlicher Bericht zu den Erkenntnissen aus der Studie „Justizhaushalte im Vergleich“, Antrag der Fraktionen von SPD, FDP und SSW (Drs. 20/3785), geplanter Aufruf 16:00 Uhr, geplante Redezeit 42 MinutenTOP 6: Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Feststellung eines Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2025 (2. Nachtragshaushalt 2025), Gesetzentwurf der Landesregierung (Drs. 20/3700), Bericht und Beschlussempfehlung des Finanzausschusses (Drs. 20/3773), geplanter Aufruf 16:42 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten Donnerstag, 20. November, 10 bis 18 UhrTOP 19: Sprach- und Entwicklungserhebungen für Viereinhalbjährige schneller ausweiten, Antrag der Fraktion der SPD (Drs. 20/3695), geplanter Aufruf 10:00 Uhr, geplante Redezeit 30 MinutenDie SPD-Fraktion im Landtag fordert, die geplanten Sprach- und Entwicklungserhebun- gen für Viereinhalbjährige früher als vorgesehen umzusetzen. In ihrem Antrag spricht sich die Fraktion dafür aus, das Programm „Entwicklungsfokus Viereinhalbjährige“ (EVi) bereits zum kommenden Schuljahr landesweit einzuführen – und nicht, wie von der Landesregierung geplant, erst im Jahr 2028. „Schleswig-Holstein ist mit der Einführung solcher Tests und der damit zwingend verbundenen Förderangebote bereits jetzt später dran als andere Bundesländer“, heißt es in dem Antrag. Den weiteren Ausbau von EVi 7zu verschleppen, sei für die Kinder, die bis dahin nicht teilnehmen könnten, „zukunfts- vernichtend“.Zur Begründung verweist die Fraktion auf bundesweite Studien, die zeigen, dass die Lese- und Schreibkompetenzen vieler Grundschulkinder rückläufig sind. Frühzeitige Sprachtests und gezielte Förderung sollen helfen, Bildungschancen zu verbessern und Benachteiligungen abzubauen.Die Landesregierung plant, ab dem Schuljahr 2028/29 alle Kinder im Alter von vierein- halb Jahren verpflichtend auf ihre Deutschkenntnisse testen zu lassen. Das Pilotprojekt EVi läuft derzeit an mehreren Kitas und Grundschulen im Land und soll bis 2028 schritt- weise ausgeweitet werden. Um die Teilnahme rechtlich abzusichern, sind Änderungen im Schul- und Kitagesetz vorgesehen. Die Sprachförderung soll künftig unabhängig vom Kita-Besuch für alle Kinder gelten.TOP 10: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Ladenöffnungszeitengesetzes, Gesetzentwurf der Landesregierung - Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus (Drs. 20/3750), geplanter Aufruf 10:30 Uhr, geplante Redezeit 30 MinutenAutomaten-Supermärkte auf dem Dorf sollen auch am Sonntag öffnen dürfen. Das sieht eine Änderung des Ladenöffnungsgesetzes vor, die das Wirtschaftsministerium in den Landtag einbringt. Es soll klare Vorgaben geben – die Sonntagsruhe werde nicht ge- stört.Die neue Regelung soll für Geschäfte mit bis zu 350 Quadratmetern in Orten mit maxi- mal 2.500 Einwohnern gelten. Ist der Laden an einen „Markttreff“ angeschlossen, ist 400 Quadratmeter Fläche erlaubt. Dort dürfen „bis zu drei größere Warenautomaten“ stehen. Es darf aber an Sonn- und Feiertagen kein Personal zum Nachfüllen eingesetzt werden. Damit soll die Versorgung der Bevölkerung gesichert und der ländliche Raum attraktiver gemacht werden, heißt es zur Begründung. Zudem gebe es neue Vermark- tungschancen für regionale Lebensmittelproduzenten. Die grundgesetzlich garantierte Sonntagsruhe werde respektiert. So sei wegen der neuen Einkaufsmöglichkeiten nur mit einem geringen Verkehrsaufkommen zu rechnen.Die gesetzliche Klarstellung ist laut Ministerium auch mit Blick auf zwei Gerichtsurteile aus dem laufenden Jahr erforderlich. Die Richter haben festgestellt, dass Warenauto- maten derzeit nicht vom Ladenöffnungsgesetz erfasst werden. Im Mai 2024 hatte die 8FDP im Landtag bereits einen ähnlichen Vorschlag eingebracht. Er sei „der festen Über- zeugung“, so der FDP-Abgeordnete Bernd Buchholz in der damaligen Debatte, „dass es mit der Feiertagsruhe absolut vereinbar ist, wenn zumindest die Gegenstände des tägli- chen Bedarfs in einem vollautomatisierten Geschäft gekauft werden dürfen“. Im Parla- ment hatte es grundsätzlichen Zuspruch gegeben, Lukas Kilian (CDU) hatte aber auf einen „breiten gesellschaftlichen Konsens“ mit Gewerkschaften und Kirchen gepocht.Bezahlen an der Selbstbedienungskasse ist seit Jahren ein deutschlandweiter Trend. Inzwischen gibt es ganze Märkte, die ohne Personal auskommen. Die ersten dieser automatischen Läden in Schleswig-Holstein stehen in Hemmingstedt (Kreis Dithmar- schen), Brekendorf (Kreis Rendsburg-Eckernförde), Glasau (Kreis Segeberg), Gülzow (Kreis Herzogtum Lauenburg) und Mohrkirch (Kreis Schleswig-Flensburg). Weitere sind in Planung.TOP 24: Kein CCS in Schleswig-Holstein – kein Festhalten an fossilen Emissionen, Antrag der Fraktion des SSW (Drs. 20/3776), geplanter Aufruf 11:00 Uhr, geplante Redezeit 30 MinutenTOP 40: Bericht zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie, Antrag der Fraktion des SSW (Drs. 20/3437), Landtagsbeschluss vom 25. Juli 2025, Bericht der Landesregierung - Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur (Drs. 20/3675), geplanter Aufruf 11:30 Uhr, geplante Redezeit 30 MinutenTOP 13: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Landesblindengeldgesetzes, Gesetzentwurf der Fraktion des SSW (Drs. 20/3772), geplanter Aufruf 12:00 Uhr, geplante Redezeit 30 MinutenTOP 22: Förderland Schleswig-Holstein – Vertrauen schaffen, digitalisieren und vereinfachen, Antrag der Fraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen (Drs. 20/3763), geplanter Aufruf 15:00 Uhr, geplante Redezeit 30 MinutenDie Koalitionsfraktionen von CDU und Grünen sehen Reformbedarf bei den mehr als 328 Förderprogrammen des Landes. Sie gälten zwar als nützlich, verursachten jedoch hohen Aufwand, zudem seien ihre Wirkungen nicht immer klar messbar, heißt es im 9gemeinsamen Antrag. Fördermittel müssten schneller und zielgenauer ankommen, not- wendig seien zudem geringere Abwicklungskosten und klarere Verfahren, das könne alle Beteiligten entlasten.Ein zentrales Element müsse zukünftig eine digitale Plattform sein, die Informationen bündelt, Anträge aufnimmt und Auswertungen ermöglicht, so der Antrag. Verfahren sol- len demnach zukünftig komplett online laufen, inklusive automatischer Prüfungen. Zu- sätzlich müsse eine neue Stelle für das Zuwendungsrecht entstehen, von jener sollten die Regeln vereinheitlicht und die Zusammenarbeit der beteiligten Akteure verbessert werden, um mehr Übersicht und Tempo zu erzeugen.Auch die Förderprogramme selbst sollen einheitlicher werden, klare Muster und feste Bausteine sollen Verwaltung und Antragsteller entlasten. Gleichzeitig müsse das Moni- toring vereinfacht werden. Die Landesregierung solle regelmäßig prüfen, welche Pro- gramme nötig sind, heißt es im Antrag. Doppelstrukturen sollen so entfallen, Kosten und Nutzen stärker zählen.TOP 16: Überarbeitung der Fachanforderungen im Fach WiPo, Antrag der Fraktion der FDP (Drs. 20/3433), geplanter Aufruf 15:30 Uhr, geplante Redezeit 30 MinutenTOP 17: Ausbau des (teil-)gebundenen Ganztagsangebots in Schleswig-Holstein, Antrag der Fraktion der SPD (Drs. 20/3673), Alternativantrag der Fraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen (Drs. 20/3728), geplanter Aufruf 16:00 Uhr, geplante Redezeit 30 MinutenTOP 18: Umsetzung der Beschlüsse der 34. Ostseeparlamentarierkonferenz 2025 in Mariehamn, Antrag der Fraktionen von CDU, Bündnis 90/Die Grünen, SPD, FDP und SSW (Drs. 20/3676(neu)), geplanter Aufruf 16:30 Uhr, geplante Redezeit 30 MinutenTOP 23: Leitliniengerechte psychotherapeutische Versorgung im Maßregelvollzug sicherstellen, Antrag der Fraktion der SPD (Drs. 20/3775), geplanter Aufruf 17:00 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten 10 Freitag, 21. November, 10 bis 15 UhrTOP 33: Nach der Stadtbild-Diskussion: Es braucht geeignete Lösungen, Antrag der Fraktion der FDP (Drs. 20/3789), geplanter Aufruf 10:00 Uhr, geplante Redezeit 60 MinutenIn Bezug auf die Mitte Oktober von Bundeskanzler Friedrich Merz ausgelöste Stadtbild-Debatte sieht die FDP-Fraktion ein deutlich gesunkenes Sicherheitsgefühl im öffentlichen Raum Schles- wig-Holsteins. In ihrem Antrag fordern die Liberalen deshalb eine bessere Ausstattung von Poli- zei, Staatsanwaltschaften und Gerichten. Mehr Personal und moderne Technik sollen die Straf- verfolgung verbessern und sichtbare Polizeipräsenz ermöglichen. Zudem drängt die Fraktion auf einen schnelleren Aufbau einer zweiten Einsatzhundertschaft.Bei der Integration mahnt die FDP mehr staatliche Anstrengungen an. Sprachkurse, Wertever- mittlung und der Zugang zum Arbeitsmarkt sollen stärker gefördert werden. Geplante Kürzun- gen im Bildungsbereich sieht die Fraktion als Hindernis und verlangt deren Rücknahme. In der Migrationspolitik setzt die FDP auf klare Steuerung. Qualifizierte Zuwanderung soll erleichtert, der Zugang zu Sozialsystemen jedoch begrenzt werden. Das Aufenthaltsrecht soll strenger um- gesetzt und Rückführungen beschleunigt werden, während integrierten Menschen verlässliche Perspektiven zugesichert werden sollen.Für die Kommunen fordert die FDP mehr Unterstützung beim Städtebau, um Angsträume abzu- bauen und öffentliche Plätze aufzuwerten. Maßnahmen gegen Obdachlosigkeit und Drogenpro- bleme sollen verstärkt werden. Gleichzeitig will die Fraktion Sozialmissbrauch strenger verfol- gen und dafür Kommunen sowie Behörden mit besseren Prüf- und Datenabgleichsystemen ausstatten.Hintergrund: Bundeskanzler Friedrich Merz war Mitte Oktober in Potsdam von einem Reporter auf das Erstarken der AfD angesprochen worden. Merz sagte daraufhin unter anderem, dass man frühere Versäumnisse in der Migrationspolitik korrigiere und Fortschritte mache. „Aber wir haben natürlich immer im Stadtbild noch dieses Problem, und deswegen ist der Bundesinnen- minister ja auch dabei, jetzt in sehr großem Umfang auch Rückführungen zu ermöglichen und durchzuführen.“ Diese und nachfolgende konkretisierende Äußerungen des Kanzlers waren unter anderem von der Opposition und vom Koalitionspartner SPD zum Teil harsch kritisiert worden, es gab aber auch Zuspruch von verschiedenen Seiten.TOP 26+27: Erhalt, Verstetigung und sofortige Korrektur des Bundesprogramms zum Umbau der Tierhaltung, Antrag der Fraktion des SSW (Drs. 20/3780), Tierschutz 11umfassend stärken – Tierschutzstrategie für Schleswig-Holstein, Antrag der Fraktion des SSW (Drs. 20/3781) geplanter Aufruf 11:00 Uhr, geplante Redezeit 42 MinutenTOP 28: Kein bedingungsloser Verkauf der Spielbanken – Das Land muss seiner Verantwortung gegenüber den Beschäftigten, Spieler:innen und bei der Aufsicht gerecht werden, Antrag der Fraktion der SPD (Drs. 20/3784), geplanter Aufruf 11:42 Uhr, geplante Redezeit 30 MinutenTOP 30: Mündlicher Bericht zu Maßnahmen der Landesregierung gegen weibliche Genitalverstümmelung, Antrag der Fraktion der FDP (Drs. 20/3786), geplanter Aufruf 12:12 Uhr, geplante Redezeit 30 MinutenTOP 31: Mündlicher Bericht zu Schleswig-Holsteins Rolle in der Fusionsforschung, Antrag der Fraktion der FDP (Drs. 20/3787), geplanter Aufruf 12:42 Uhr, geplante Redezeit 30 MinutenTOP 34: Gemeinsame Beratung, a) Antrag auf Zustimmung des Landtages gemäß § 11 Absatz 1 Hochschulgesetz zu den Ziel- und Leistungsvereinbarungen 2026 bis 2029 der Landesregierung mit den staatlichen Hochschulen in Schleswig-Holstein, Antrag der Landesregierung (Drs. 20/3567), b) Antrag auf Zustimmung des Landtages gemäß § 11 Absatz 2 Hochschulgesetz zu den Ziel- und Leistungsvereinbarungen in der Hochschulmedizin für die Jahre 2026-2029 zwischen dem Land Schleswig-Holstein, der Universität zu Lübeck, der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel und dem Universitätsklinikum Schleswig-Holstein, Antrag der Landesregierung (Drs. 20/3568), Bericht und Beschlussempfehlung des Bildungausschusses (Drs. 20/3634), geplanter Aufruf 13:12 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten 12Hinweis:Aktuelle Informationen zu den Themen der Landtagssitzung finden Sie im Internet unter sh- landtag.de unter plenum-online. An den Sitzungstagen bietet plenum-online rund eine Stunde nach jeder Debatte eine Zusammenfassung der wichtigsten Informationen und Ergebnisse. Auch über Veränderungen der Tagesordnung sowie zeitliche Verschiebungen werden Sie über den aktualisierten Zeitplan auf dem Laufenden gehalten. Die Debatten des Schleswig- Holsteinischen Landtages können live im Internet mitverfolgt werden unter ltsh.de/ParlaTV. Der Sender Kiel TV (Offener Kanal Kiel) überträgt die Plenartagung live im Fernsehen und im Internet unter okkiel.de/. 13 Reihenfolge der Beratung der 37. TagungHinweis: Soweit einzelne Tagesordnungspunkte durch Fettung hervorgehoben sind, ist der Beginn der Beratung zeitlich festgelegt. angemeldete Voraussichtl. Redezeit Beginn der TOP Beratung Mittwoch, 19. November 2025 1 Aktuelle Stunde "Einigung der Landesregierung mit dem BUND zur 60 10:00 A20" 11 Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Verfassungsschutzes im 60 11:00 Lande Schleswig-Holstein 5 Entwurf eines Gesetzes zur Auflösung des Forstgutsbezirkes Sachsen- 30 12:00 wald 21 Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene mit Pflegeverantwortung 30 15:00 in Schleswig-Holstein unterstützen und vor Überforderung schützen 32 „Demokratie leben!“ stärken und sichern 30 15:30 15 Wahl des Vorstands des Landesverbandes Bibliotheken SH e. V. 0 16:00 2+29 Gemeinsame Beratung 42 16:00 a) Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Fachgerichtsstruktur in Schles- wig-Holstein b) Mündlicher Bericht zu den Erkenntnissen aus der Studie „Justizhaushal- te im Vergleich“ 6 2. Nachtragshaushalt 2025 30 16:42 Donnerstag, 20. November 2025 19 Sprach- und Entwicklungserhebungen für Viereinhalbjährige schnel- 30 10:00 ler ausweiten 10 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Ladenöffnungszeitenge- 30 10:30 setzes 9 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zum Schutz vor den 30 11:00 Gefahren des Passivrauchens 24 Kein CCS in Schleswig-Holstein – kein Festhalten an fossilen Emissionen 30 11:30 40 Bericht zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie 30 12:00 22 Förderland Schleswig-Holstein – Vertrauen schaffen, digitalisieren 30 15:00 und vereinfachen 13 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Landesblindengeldgesetzes 30 15:30 16 Überarbeitung der Fachanforderungen im Fach WiPo 30 16:00 17 Ausbau des (teil-)gebundenen Ganztagsangebots in Schleswig-Holstein 30 16:30 18 Umsetzung der Beschlüsse der 34. Ostseeparlamentarierkonferenz 2025 30 17:00 Freitag, 21. November 2025 33 Nach der Stadtbild-Diskussion: Es braucht geeignete Lösungen 60 10:00 23 Leitliniengerechte psychotherapeutische Versorgung im Maßregelvollzug 30 11:00 sicherstellen 26+27 Gemeinsame Beratung 42 11:30 a) Erhalt, Verstetigung und sofortige Korrektur des Bundesprogramms zum Umbau der Tierhaltung b) Tierschutz umfassend stärken – Tierschutzstrategie für Schleswig-Hols- tein 14 28 Kein bedingungsloser Verkauf der Spielbanken – Das Land muss seiner 30 12:12 Verantwortung gegenüber den Beschäftigten, Spieler:innen und bei der Aufsicht gerecht werden 30 Mündlicher Bericht zu Maßnahmen der Landesregierung gegen weibliche 30 12:42 Genitalverstümmelung 31 Mündlicher Bericht zu Schleswig-Holsteins Rolle in der Fusionsforschung 30 13:12 34 Gemeinsame Beratung 30 13:42 a) Antrag auf Zustimmung des Landtages gemäß § 11 Absatz 1 Hoch- schulgesetz zu den Ziel- und Leistungsvereinbarungen 2026 bis 2029 b) Antrag auf Zustimmung des Landtages gemäß § 11 Absatz 2 Hoch- schulgesetz zu den Ziel- und Leistungsvereinbarungen in der Hochschul- medizin für die Jahre 2026-2029Zu folgenden Tagesordnungspunkten ist eine Aussprache nicht vorgesehen:Zu den Tagesordnungspunkten ohne Aussprache ist eine Gesamtabstimmung vorgese- hen (Sammeldrucksache 20/): TOP 3 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Landeskatastrophenschutzgesetzes 7 Entwurf eines Gesetzes zur Digitalisierung des Mitbestimmungsrechts 8 Entwurf eines Gesetzes über die Zustimmung zum Abkommen zur Änderung des Abkommens über die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik und zur Rechtsbereinigung 12 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Lehrkräftebildungsgesetzes Schleswig-Holstein und Anpas- sung besoldungsrechtlicher Vorschriften 14 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Landesbeamtengesetzes im Bereich des Zuschusses für ge- setzlich krankenversicherte Beamtinnen und Beamte 20 Verkauf von landeseigenen Flächen in Brunsbüttel an die Firma Advario Project GmbH zur Errichtung eines Ethylenterminals und weiterer Tanklager 25 Planstellenzuweisungsverfahren 35 Duales Lehramtsstudium jetzt 36 Schieneninfrastruktur zügig und bürokratiearm modernisieren 37 Sozialere Ausgestaltung des Rechts auf Kündigung wegen Eigenbedarfs 38 Kommunale Verfassungsbeschwerde gem. Art. 51 Abs. 2 Nr. 4 der Verfassung des Landes Schleswig- Holstein (LVerfG 2/25) 39 Kinder- und Jugendpolitische Themen systematisch auf die Agenda setzen, Mitwirkung stärken und Struk- turen bedarfsdeckend ausbauen 41 Bericht der Landesregierung nach § 8 Abs. 2 LandesorganbesetzungsgesetzEs ist beabsichtigt, die folgenden Punkte von der Tagesordnung abzusetzen: 4 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Stiftungsgesetzes und weiterer Vorschriften 42+43 Gemeinsame Beratung a) Entwicklung der Quote der Schülerinnen und Schüler ohne Ersten Allgemeinen Schulabschluss (ESA) in Schleswig-Holstein b) Bericht über die Unterrichtssituation 2024/25 15