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19.11.25 , 12:50 Uhr
B 90/Grüne

Jasper Balke zum Schutz vor Passivrauchen

Presseinformation Nr. 25.314 19.11.2025
Es gilt das gesprochene Wort!
TOP 9 – Änderung des Gesetzes zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens Dazu sagt der gesundheitspolitische Sprecher der Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, Jasper Balke: Prävention ist in der Gesundheitspolitik immer die wirksamste Maßnahme Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleg*innen,
wir beraten heute eine Änderung unseres Nichtraucherschutzgesetzes, die klein erscheinen mag, tatsächlich aber eine zentrale gesundheitspolitische Bedeutung hat. Seit 2007 schützt dieses Gesetz Menschen in Schleswig-Holstein vor den Gefahren des Passivrauchens. Doch die Welt hat sich seitdem gewandelt. Rauchen bedeutet längst nicht mehr nur die klassische Zigarette. Heute gehören elektronische Zigaretten, Vapes, Pods, Liquids, erhitzte Tabakprodukte und seit der bundesweiten Teillegalisierung auch Cannabisprodukte zum Alltag. Mit dieser Gesetzesänderung ziehen wir unser Regelwerk an die wissenschaftliche Realität von 2025 heran – klar, präzise und gesundheitsbasiert.
Denn die medizinische Evidenz ist eindeutig. Passivrauch gilt seit Jahrzehnten als eine der gefährlichsten vermeidbaren Umweltbelastungen. Er enthält über 7.000 chemische Substanzen, darunter etwa 70, die nachweislich krebserregend sind. Internationale Gesundheitsbehörden wie die WHO betonen übereinstimmend: Es gibt keinen sicheren Grenzwert für Passivrauch. Bereits kurze Expositionen können zu akuten Herz- Kreislauf-Ereignissen, Asthmaanfällen, Atemwegsinfekten bei Kindern und auf lange Sicht zu Lungenkrebs führen. Diese Erkenntnisse sind robust, gut untersucht und unstrittig.
Aber diese Risiken beschränken sich nicht auf die klassische Zigarette. Auch die Aerosole von E-Zigaretten und Vapes sind nicht harmlos. Studien der letzten Jahre zeigen klar, dass beim Dampfen Feinstaub entsteht und Schwermetalle wie Nickel und Blei sowie reizende und potenziell krebserzeugende Stoffe wie Formaldehyd, Acetaldehyd und Acrolein freigesetzt werden. Das Deutsche Krebsforschungszentrum weist ausdrücklich darauf hin, dass Passiv-Aerosol kein „Wasserdampf“ ist, sondern die Atemwege reizen und entzündliche Reaktionen auslösen kann – insbesondere bei Kindern, Schwangeren und Menschen mit Atemwegs- oder Herz-Kreislauf- Erkrankungen. Es gibt also wissenschaftlich keinen Grund, E-Zigaretten in Innenräumen anders zu behandeln als klassische Tabakprodukte.
Gleiches gilt für erhitzte Tabakprodukte oder Cannabisprodukte. Sie werden häufig als vermeintlich weniger schädliche Alternative dargestellt, doch auch hier zeigt die unabhängige Literatur: Die Aerosole enthalten zahlreiche der gleichen giftigen und krebserzeugenden Substanzen wie Zigarettenrauch – nur in anderer Zusammensetzung und in teils geringeren, aber weiterhin gesundheitsschädlichen Konzentrationen. Für Menschen in geschlossenen Räumen spielt die Frage, ob die Konzentration 30 oder 50 Prozent niedriger ist, praktisch keine Rolle. Entscheidend ist: Auch diese Produkte setzen Schadstoffe frei, die unbeteiligte Personen einatmen müssen. Genau das wollen wir nicht.
Ein weiterer Bereich, der dringend Klarheit braucht, ist Cannabis. Auch wenn Cannabis in der Forschung nicht so umfassend untersucht ist wie Tabak, sind die Risiken für Innenräume klar genug, um verantwortungsvoll zu handeln.
Der Leitgedanke hinter diesem Gesetz ist so einfach wie fundamental: Egal ob Mitarbeitende in der Gastronomie, Kinder in Freizeiteinrichtungen oder Patient*innen in Gesundheitsräumen – sie alle verdienen Schutz. Und dieser Schutz muss unabhängig davon gelten, ob Schadstoffe durch das Verbrennen von Tabak oder durch ein Gerät zur Verdampfung von Liquids oder Cannabis freigesetzt werden.
Mit dieser Novellierung stärken wir die Prävention im Alltag – und Prävention ist in der Gesundheitspolitik immer die wirksamste Maßnahme. Allein die direkten Gesundheits- und Pflegekosten des Rauchens liegen in Deutschland bei etwa 30 Milliarden Euro jährlich. Die gesamten volkswirtschaftlichen Schäden belaufen sich nach aktuellen Schätzungen auf fast 100 Milliarden Euro pro Jahr. Jede vermiedene Exposition, besonders bei Kindern und chronisch Kranken, entlastet also nicht nur das individuelle Leben, sondern auch unser Gesundheitssystem und unsere Volkswirtschaft.
Liebe Kolleg*innen, Schleswig-Holstein muss sich als Gesundheitsland verstehen. Als Gesundheitsland tragen wir Verantwortung dafür, Risiken frühzeitig zu erkennen und zu handeln, bevor Schaden entsteht. Und ich sage auch ganz deutlich: Wir fokussieren uns im Gesetz richtigerweise auf Innenräume aber auch an frischer Luft und bei wenig Wind gibt es in Außenbereichen Risiken durch Passivrauch – Spielplätze sind ja ausdrücklich schon im Gesetz aufgeführt aber auch an öffentlichen Bushaltestellen, wo Menschen ja nichts anderen übrigbleibt, als an diesen Stellen Zeit zu verbringen und stehen zu bleiben, müssen wir in den Blick nehmen! Denn für Kinder, Menschen mit MCS, ME/CFS und Long Covid ist Passivrauch auch in Außenbereichen eine Belastung und auch diesen Punkt sollten wir deshalb im Gesetzgebungsverfahren und in den Anhörungen besprechen. Ich freue mich auf die Beratungen und danke für die Aufmerksamkeit.
*** Landtagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen Schleswig-Holstein Pressesprecherin Claudia Jacob Landeshaus Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel
T 0431 988 1503 M 0172 541 83 53 presse@gruene.ltsh.de sh-gruene-fraktion.de

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