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19.11.25 , 13:11 Uhr
FDP

Heiner Garg zu TOP 9 "Gesetzes zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens"

19.11.2025 | Gesundheit
Heiner Garg zu TOP 9 "Gesetzes zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens" In seiner Rede zu TOP 9 (Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens) erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer und gesundheitspolitische Sprecher, Heiner Garg: 
„Ich erspare Ihnen jetzt einen weiteren Vortrag über die gesundheitsschädlichen Auswirkungen sowohl des Rauchens als auch des Passivrauchens. Es spielt überhaupt keine Rolle, ob das Vapes, E-Zigaretten oder Tabakerzeugnisse in herkömmlicher Art sind. Ich glaube, das ist hinlänglich bekannt. 
Darauf hat der Landesgesetzgeber 2007 auch mit dem Nichtraucherschutzgesetz reagiert. Als das beschlossen wurde, berichteten Medien zur Cannabis-Situation ‚Jetzt kommt auch Schuhcreme in die Tüte‘. Man bezog sich damals auf Gras, das mit Schuhcreme, mit Sand, mit Plastik oder sogar mit Glassplittern gestreckt wurde und das über einen völlig unregulierten Schwarzmarkt damals verkauft wurde. Es hat eine ideologisch aufgeladene Debatte damals stattgefunden, in der Cannabis vor allem als Einstiegsdroge gehandelt wurde. Von legalem Cannabis war damals überhaupt keine Rede und E-Zigaretten und andere Tabakerhitzer waren ferne Zukunftsmusik. 
Heute, rund zwei Jahrzehnte später, begegnen uns Vapes, Verdampfer und Cannabisjoints an vielerlei Orten. Wenn wir den Menschen in Schleswig-Holstein glaubhaft sagen wollen, in Krankenhäusern, in Behörden, in Schulen, in Gaststätten könnt ihr euch auf saubere Luft verlassen, dann müssen wir unser Gesetz genau an diese Realität anpassen. Und ich glaube, da gibt es hier im Hause ja überhaupt keine unterschiedlichen Auffassungen.
Aber der Kern der Novelle muss dann schon handwerklich überzeugen. Es geht um den Schutz von Freiheit und es geht um den Schutz der Gesundheit, und zwar der Gesundheit all derjenigen zunächst einmal, die eben nicht rauchen wollen und auch keine Lust haben, Rauch abzubekommen. Und dann muss man Innenräume klar definieren und die Bezüge auch richtig herstellen. Und genau diese Definition von klaren Regeln, die Tabak oder beispielsweise auch Cannabis konsumieren, haben wir in unseren Änderungsantrag eingebracht. Und ich halte wenig davon, wenn man sich hier wechselseitig vorführt, ich will nur den Hinweis geben, vielleicht noch einmal redaktionell über den Gesetzentwurf von Schwarz-Grün zu gehen und den einen oder anderen orthografischen Fehler zu korrigieren. Und zum Zweiten insbesondere im Teil B sich noch mal mit unserem Vorschlag vielleicht im Ausschuss zu befassen. Es ist ja ein Gesetzentwurf und über diesen müssen wir im Ausschuss reden, aber ich würde wirklich da noch mal gerne zuarbeiten, dass es eine präzise Verweisung gibt und dass wir vor allem auch eine präzise Definition dessen haben, was wir eigentlich mit Innenraum meinen, damit genau die geschützt werden, die geschützt werden sollen und die geschützt werden müssen.
Ich glaube, es gibt überhaupt kein Vertun, dass wir der Tabakindustrie nicht die künftigen Konsumentinnen und Konsumenten zuführen wollen. Ich freue mich auf die Beratungen im Ausschuss und bedanke mich für die Aufmerksamkeit.“
Sperrfrist Redebeginn!
Es gilt das gesprochene Wort.



Heiner Garg Sprecher für Soziales, Gesundheit, Familie, Kita, Jugend, Senioren, Sucht, Europa


Kontakt: Eva Grimminger, v.i.S.d.P. Pressesprecherin
Tel.: 0431 988 1488 fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de



FDP-Fraktion Schleswig-Holstein, Düsternbrooker Weg 70, 24105 Kiel E-Mail: fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de, Internet: www.fdp-fraktion-sh.de

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