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Hermann Junghans: TOP 2 +29: Mehr Spezialisierung und Flexibilisierung
Justizpolitik | 19.11.2025 | Nr. 315/25Hermann Junghans: TOP 2 +29: Mehr Spezialisierung und Flexibilisierung Es gilt das gesprochene Wort!Sehr geehrtes Präsidium,meine sehr geehrten Damen und Herren,es gibt bei der Entwicklung von Gerichten eine seit sehr langer Zeit andauernde Tendenz der Konzentration auf immer weniger Standorte.Das gilt auch für die Fachgerichtsbarkeit, insbesondere auch für die Arbeitsgerichte seit dem Arbeitsgerichtsgesetz von 1926:Damals gab es in Schleswig-Holstein drei Landesarbeitsgerichte und neun Arbeitsgerichte (noch ohne Lübeck). Nach 1949 hatten wir in Schleswig-Holstein, jetzt mit Lübeck, nur noch ein Landesarbeitsgericht und neun Arbeitsgerichte. Derzeit sind es noch ein Landesarbeitsgericht und vier Arbeitsgerichte.Dieser Konzentrationsprozess hat zwei Gründe: die erheblich verbesserte Mobilität und das Streben nach mehr Effizienz. Die Fortschritte im Verkehrswesen ermöglichen, dass trotz der Konzentration von Gerichtsstandorten, der Weg zu den Gerichten im Durchschnitt nicht länger dauert als zuvor.Die Konzentration von Gerichten erlaubt mehr Spezialisierung und eine Flexibilisierung im Personaleinsatz, insbesondere im nichtrichterlichen Bereich. Fachgerichte sind bereits schon spezialisierte Gerichte. Wer sich Gerichtsverteilungspläne anschaut, sieht aber, dass auch weitere Spezialisierungen innerhalb eines Fachgerichts für sinnvoll erachtet werden.Ein weiterer Vorteil ist die Einsparung von Sachkosten für Gebäude und ihre Unterhaltung. Dazu hat es zum vorliegenden Gesetzentwurf von verschiedenen Seiten bereits divergierende Hochrechnungen und Schätzungen gegeben.Auch bei dieser Entscheidung wird es so sein, wie es immer bei Standortentscheidungen ist: Erst im Nachhinein wird man feststellen, wie hoch die Einsparungen tatsächlich waren. Entscheidend ist, dass sich die Konzentration mit Sicherheit amortisieren wird. Seite 1/3 Pressesprecher Max Schmachtenberg | Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel 0431/988-1440 | info@cdu.ltsh.de | http://www.cdu.ltsh.de Meine Damen und Herren,technische Entwicklungen, Prozessrecht und Standortentscheidungen für Gerichte stehen in engem Zusammenhang. Immer öfter werden Verhandlungen digital durchgeführt und entsprechend werden die Flure vor den Gerichtssälen immer leerer.Der Landesgesetzgeber dann nachjustieren, um Ressourcen effizienter einzusetzen. Auch die Opposition ihre Aufgabe. Wie beim TÜV wird dann ein Vorhaben abgeklopft, ob irgendwo etwas hohl klingt. Die Versuchung liegt dann nahe, zu behaupten, dass da was irgendwie hohl geklungen habe.Ganz zum Schluss steht die Opposition immer vor einer Grundsatzfrage: wollen wir sagen, dass der Gesetzentwurf „viel zu maßlos“ oder „viel zu mutlos“ ist?Der erste Entwurf der Regierung war tatsächlich sehr weitgehend. Vielleicht war er seiner Zeit voraus. Aber er hat einen sehr integrativen Prozess ausgelöst, den es sonst möglicherweise nicht gegeben hätte.Es gibt wohl kaum ein Gesetz von dem behauptet werden könnte, dass es optimal sei und nie wieder verbessert werden müsse. Realistisch ist es, wenn Gesetze sinnvolle Anpassungen und möglichst auch Verbesserungen enthalten. Genau das leistet dieser Gesetzentwurf.Zum zweiten Tagesordnungspunkt, dem Thema „Justizhaushalte im Vergleich“:Es handelt sich um die erste Studie dieser Art. Man darf deshalb den Verfassern keinen Vorwurf machen, wenn einige Daten noch nicht plausibel sind. Beispielsweise die anteiligen Kosten der Landesjustizhaushalte für die Kosten des Ministeriums, die von einem Prozent bis elf Prozent reicht. Es ist zwar möglich, dass die Länder ihre Ministerien unterschiedlich effizient aufstellen. Aber ein elffacher Unterschied ist nicht plausibel. Das ist nur mit Unterschieden in der Zuordnung von Kostenpositionen erklärbar und deshalb sind die Zahlen noch nicht hinreichend belastbar.Trotz dieser Schwächen der Studie hat die Opposition die Studie dennoch zum Anlass genommen, die Landesregierung zu kritisieren. Eine Zeitung titelte dazu: „Opposition: Landesregierung lässt Justiz im Stich“ In dem Beitrag wurden alle drei Oppositionsfraktionen mit herber Kritik zitiert.Wenn Sie auf Seite 63 der Studie schauen, finden Sie eine Tabelle mit den Justizausgaben in Prozent des Gesamthaushaltes. Der Erhebungszeitraum reicht von 2003 bis 2023, also ein Zeitraum, in der jede Fraktion hier im Saal zeitweilig sowohl an der Regierung beteiligt war, als auch auf den Oppositionsbanken saß. In den 20 Jahren zeigt die Tabelle, die wir auch mit aller Vorsicht bewerten, eine leicht abfallende Tendenz der Justizausgaben in Schleswig-Holstein an den Gesamthaushalten.Sollte die Opposition das bemängeln, würde mich interessieren, zu Lasten welcher anderen Bereiche der Anteil heraufgesetzt werden soll. Wollen Sie einen Teil der Seite 2/3 Pressesprecher Max Schmachtenberg | Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel 0431/988-1440 | info@cdu.ltsh.de | http://www.cdu.ltsh.de Ressourcen aus dem Bereich Bildung in die Justiz verschieben? Oder aus den Bereichen Verkehr, Küstenschutz, Soziales …?Nun sagen Sie bitte nicht, dass Sie überall einen höheren Anteil am Gesamthaushalt wollen. Das geht nicht und bitte ersparen Sie mir die Nachfrage, warum das mathematisch nicht gehen soll. Dann bekommen wir hier eine Bildungsdebatte.Versuchen wir es auch mit einer anderen Betrachtung:Was wäre gewesen, wenn wir nicht am Ende, sondern am Anfang der Tabelle gestanden hätten, der Justizkostenanteil stetig gestiegen wäre und das Land die letzten 20 Jahre eine CDU-geführte Regierung gehabt hätte. Können Sie sich vorstellen, was die Opposition dann gesagt hätte?Entscheidend ist die Frage: Wieviel Justiz ist erforderlich und arbeitet sie effizient.Gute Indizien für die Effizienz unseres Justizsystems wären zum Beispiel der Vergleich der Kriminalitätsbelastung, der Haft- und der Rückfallquoten. In den Punkten stehen wir aber im Vergleich gut da.Kritischer ist es mit der Verfahrensdauer. Da gibt es Handlungsbedarf.Deshalb haben wir trotz angespannter Haushaltslage mehr Stellen für Staatsanwälte und Richter geschaffen. Und weil der Anteil an den Justizausgaben möglichst nicht zu Lasten anderer Bereiche steigen soll, wird innerhalb der Justizausgaben umgeschichtet. Deshalb investieren wir in eine maßvolle Konzentration von Räumen, um mehr Geld für Personal zu haben!Und das ist auch gut so! Seite 3/3 Pressesprecher Max Schmachtenberg | Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel 0431/988-1440 | info@cdu.ltsh.de | http://www.cdu.ltsh.de