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19.11.25 , 17:36 Uhr
B 90/Grüne

Oliver Brandt zum Zweiten Nachtragshaushalt 2025

Presseinformation Nr. 25.316 19.11.2025
Es gilt das gesprochene Wort!
TOP 6 – Zweiter Nachtragshaushalt 2025 Dazu sagt der finanzpolitische Sprecher der Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, Oliver Brandt:

Der finanzielle Handlungsbedarf in diesem Jahr reduziert sich deutlich Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, gemäß unserer Landeshaushaltsordnung ist ein Nachtragshaushalt aufzustellen bei überplanmäßigen oder außerplanmäßigen Ausgaben. Dies ist beim vorliegenden 2. Nachtragshaushalt 2025 der Fall. Am 17. Oktober hat der Bundesrat das Ausführungsgesetz zur Grundgesetzänderung bei der Schuldenbremse beschlossen. Damit hat das Land für 2025 die Möglichkeit, einen zusätzlichen Spielraum zur Neuverschuldung in Höhe von 0,35 Prozent des Bruttoinlandsprodukts zu nutzen. Diese Möglichkeit nimmt das Land in Anspruch, um den vom Landesverfassungsgericht für nichtig erklärten Notkredit aus dem Jahr 2024 wie angekündigt noch in diesem Haushaltsjahr vollständig zurückzuführen. Damit setzen wir die mit dem Urteil auferlegte Verpflichtung zeitnah um. Was ich vor einigen Monaten in diesem Hause bereits gesagt habe, gilt auch für diesen Nachtrag: Wir respektieren das Urteil des Landesverfassungsgerichts und handeln danach. Zum anderen führen erhebliche Kostensteigerungen aufgrund gesetzlicher Leistungszusagen im Sozialbereich zu Kostensteigerungen, die zu berücksichtigen sind. Dies betrifft insbesondere die Eingliederungshilfe, die Sozialhilfe, die Investitionskosten im Pflegebereich sowie die Kostenerstattung für Träger der Jugendhilfe für unbegleitete Minderjährige. Dem gegenüber stehen erfreulicherweise größere Minderbedarfe, insbesondere im Personalbereich. Die Mittel aus der Rücklage zur Deckung der Mehrausgaben für Besoldungs- und Versorgungsanpassung und Tarifsteigerungen werden nicht mehr benötigt. Weitere Absenkungen sind zum Beispiel bei den Bewirtschaftungskosten der GMSH, der Kitaförderung für Träger der öffentlichen Jugendhilfe oder den Kosten für die Aufnahme und Verteilung von Migran*tinnen vorgenommen worden. Schließlich hat sich das Land aufgrund seines guten Kreditmanagements günstigere Zinskonditionen sichern können, was die Zinsausgaben um 20 Millionen Euro absenkt. Im Ergebnis reduziert sich der Handlungsbedarf deutlich. Es bleibt noch eine Minderausgabe von rund 55 Millionen Euro, die bis zum Jahresende aufgelöst werden muss. Dies ist realistisch und machbar. Insbesondere die hohen Kostensteigerungen bei den gesetzlichen Leistungen zeigen aber, dass unsere Haushaltslage weiter angespannt bleibt. Daran ändert auch die aktuelle Steuerschätzung nichts, auch wenn es im Vergleich zur letzten Schätzung im Mai positive Signale gibt. Die erwarteten Steuermehreinnahmen führen im laufenden Haushalt zu einer Tilgungsverpflichtung von etwa 10 Millionen Euro, da das Land weniger konjunkturbedingten Kredit aufnehmen darf. Eine Reduzierung der globalen Minderausgabe folgt daraus nicht. Eine Berücksichtigung der Ergebnisse der Steuerschätzung in diesem Nachtrag ist daher nicht hilfreich und auch rechtlich nicht erforderlich. Wenn wir einmal in die Zukunft schauen, zeigt die aktuelle Finanzplanung für die nächsten Jahre, dass sich die finanziellen Spielräume für eigene haushaltspolitische Gestaltung immer weiter verengen: durch hohe Kostensteigerungen beispielsweise im Baubereich, beim Personal, neue Aufgaben im Sicherheitsbereich, steigende Sozialausgaben und in der Konsequenz höhere Zinslasten. Der Bundesrechnungshof verwendet in diesem Zusammenhang den Begriff „versteinerter Haushalt“ – das bedeutet, dass ein immer größerer Teil der Haushaltsmittel praktisch von vornherein gebunden ist. Die derzeitige Entwicklung der Steuereinnahmen reicht nicht aus, um Schritt zu halten mit den hohen finanziellen Mehrbelastungen, von denen viele auf Landesebene kaum oder gar nicht beeinflussbar sind. Hinzu kommt, dass durch politische Entscheidungen des Bundes wie die Erhöhung der Pendlerpauschale und die Senkung der Gastro-Mehrwertsteuer zusätzlich Steuereinnahmen fehlen werden. Diese Maßnahmen können wir uns eigentlich gerade nicht leisten, zumal dadurch keine positiven Auswirkungen auf die Wirtschaftsentwicklung zu erwarten sind. Das hat auch die Vorsitzende des Sachverständigenrats zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, Monika Schnitzer, letzte Woche bei der Vorlage des Herbstgutachtens noch einmal betont. Die Wirtschaftsweisen sehen gleichzeitig Reformbedarf bei der Erbschaftsteuer, die bekanntlich ausschließlich den Ländern zusteht. Diese Forderung kann ich nur unterstützen, denn dies ist ein Schritt gegen die Vermögensungleichheit in Deutschland und stabilisiert gleichzeitig unseren Landeshaushalt. ***
Landtagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen Schleswig-Holstein Pressesprecherin Claudia Jacob Landeshaus Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel
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