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Rasmus Vöge: TOP 10: Klares Bekenntnis zu lebendigen ländlichen Räumen
Ladenöffnungszeiten | 20.11.2025 | Nr. 318/25Rasmus Vöge: TOP 10: Klares Bekenntnis zu lebendigen ländlichen Räumen Es gilt das gesprochene Wort!Sehr geehrte Frau Präsidentin,sehr geehrte Damen und Herren,heute beraten wir einen Gesetzentwurf, der auf den ersten Blick technisch wirkt – tatsächlich aber eine enorme gesellschafts- und strukturpolitische Bedeutung für unser Land hat:Die Änderung des Ladenöffnungszeitengesetzes, um personallose Kleinstsupermärkte, Direktvermarktungsstellen und Warenautomaten verlässlich auch an Sonn- und Feiertagen zu ermöglichen.Und ich sage für die CDU-Fraktion ganz klar:Wir begrüßen diesen Gesetzentwurf ausdrücklich. Er ist notwendig, er ist ausgewogen, und er ist ein klares Bekenntnis zu lebendigen ländlichen Räumen in Schleswig-Holstein.Wir alle kennen die Situation:In vielen Dörfern haben kleine Supermärkte längst geschlossen, lange Wege zur nächsten Einkaufsmöglichkeit werden zur Normalität. Diese Zentralisierung war auch bisher landesplanerisch so gewollt. Das bedeutet aber vor allem für ältere Menschen, für Familien und für Menschen ohne Auto eine reale Einschränkung ihrer Lebensqualität.Der ländliche Raum verliert dadurch Attraktivität – und das hat Folgen für Schulen, Kitas, Vereine, kurz: für das gesamte Gemeindeleben. Der vorliegende Gesetzentwurf setzt hier an.Er schafft rechtssichere Rahmenbedingungen, damit moderne, digitale Kleinstsupermärkte mit bis zu 350 Quadratmetern Verkaufsfläche in Gemeinden unter 2.500 Einwohnern auch an Sonn- und Feiertagen öffnen dürfen – ohne Personal, aber zugänglich für alle. Seite 1/3 Pressesprecher Max Schmachtenberg | Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel 0431/988-1440 | info@cdu.ltsh.de | http://www.cdu.ltsh.de Damit ermöglichen wir etwas, das in vielen Regionen längst Realität werden müsste:Verlässliche Nahversorgung vor Ort.Wir als CDU stehen zum verfassungsrechtlich geschützten Sonn- und Feiertagsschutz. Dieser Gesetzentwurf wahrt dieses Schutzgut – und er tut dies mit Augenmaß.Denn entscheidend ist:Es wird keine werktägliche Betriebsamkeit erzeugt. Keine Verkäufer, keine Auffüllarbeiten, kein Warenumschlag. Es handelt sich um kleine Verkaufsflächen mit begrenztem Sortiment. Die Kundenströme bleiben überschaubar.Damit bleibt der Charakter des Sonntags unangetastet – und gleichzeitig schaffen wir dringend notwendige Versorgungssicherheit. Diese Balance überzeugt uns.Mit § 8c wird erstmals geregelt, dass landwirtschaftliche Direktvermarktungsstellen auf eigenen Betriebsflächen an Sonn- und Feiertagen öffnen dürfen. Das ist ein wichtiger Schritt für unsere Höfe, die zunehmend in Direktvermarktung investieren, um wirtschaftlich stabil zu bleiben.Hier wird sinnvoll begrenzt:Nahezu nur selbst erzeugte Produkte – mit der üblichen 10-Prozent-Zukaufsgrenze der Urproduktion. Das stärkt regionale Wertschöpfung, kurze Lieferketten und echte Qualität aus Schleswig-Holstein.Gerade nach den widersprüchlichen Entscheidungen verschiedener Oberverwaltungsgerichte braucht es Klarheit. Der Gesetzentwurf schafft diese Klarheit – und ermöglicht bis zu drei Warenautomaten mit einem Volumen von insgesamt 7 Kubikmetern. Das erscheint klein – aber es ist genau die richtige Größenordnung, um Versorgung zu ermöglichen, ohne den Sonntagsschutz auszuhöhlen.Mit diesem Entwurf reagieren wir auf: Digitalisierung im Handel Fachkräftemangel verändertes Konsumverhalten und die Notwendigkeit, den ländlichen Raum zu stärkenWir schaffen Rechtsklarheit, Planungssicherheit und Zukunftsorientierung. Besonders begrüßen wir als CDU, dass die Landesregierung eine Evaluation nach drei Jahren vorsieht. So stellen wir sicher, dass mögliche Fehlentwicklungen erkannt und korrigiert werden können.Dieser Gesetzentwurf ist ein gutes Beispiel dafür, wie kluge Regulierung aussehen Seite 2/3 Pressesprecher Max Schmachtenberg | Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel 0431/988-1440 | info@cdu.ltsh.de | http://www.cdu.ltsh.de kann: maßvoll, rechtskonform, bürgernah, und zukunftsorientiert.Er sorgt dafür, dass Versorgung dort möglich bleibt, wo sie heute gefährdet ist. Er schützt gleichzeitig den Sonntag als Tag der Ruhe und seelischen Erhebung. Und er unterstützt sowohl Handel als auch Landwirtschaft. Die CDU-Fraktion wird diesem Gesetz mit voller Überzeugung zustimmen. Seite 3/3 Pressesprecher Max Schmachtenberg | Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel 0431/988-1440 | info@cdu.ltsh.de | http://www.cdu.ltsh.de