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Andrea Tschacher: TOP 13: Es wird eine Erhöhung des Landesblindengeldes geben
Landesblindengesetz | 20.11.2025 | Nr. 319/25Andrea Tschacher: TOP 13: Es wird eine Erhöhung des Landesblindengeldes geben Es gilt das gesprochene Wort!Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen,stellen Sie sich vor, Sie öffnen morgens die Augen – und sehen nichts. Keine Farben, keine Formen, keine Orientierung. Wie fühlt sich das an?Wenn wir über das Landesblindengeld sprechen, sprechen wir über Menschen, die jeden Tag vor Herausforderungen stehen, die viele von uns gar nicht wahrnehmen. Mobilität, Orientierung, Assistenz, technische Hilfen – all das kostet Kraft, Zeit und Geld. Das Landesblindengeld ist daher ein wichtiger Nachteilsausgleich und ein wesentlicher Beitrag zu Selbstbestimmung und Teilhabe.Ich nehme wahr, wie groß der Wunsch nach Verbesserungen ist. Das lässt mich nicht kalt, das ist mir keineswegs gleichgültig. Ich halte es für unsere Aufgabe, im Rahmen der Haushaltsberatungen sorgfältig zu prüfen, welche Spielräume bestehen. Und wir wissen: Die Menschen, die Landesblindengeld erhalten, hoffen auf eine Erhöhung. Wir sehen das, und wir ignorieren es nicht.Die SSW-Fraktion hat einen Gesetzentwurf und die FDP-Fraktion einen Änderungsantrag dazu vorgelegt. Besonders den Vorschlag, das Landesblindengeld automatisch an die Rentenanpassung zu koppeln, sehe ich kritisch.Es ist richtig, dass einzelne Bundesländer solche Dynamisierungen eingeführt haben – direkt oder indirekt. Andere haben sich bewusst dagegen entschieden. Und aus unserer Sicht sprechen mehrere Gründe gegen eine Dynamisierung in Schleswig- Holstein:Erstens: Es gab Jahre ohne Rentenerhöhung. Eine Kopplung würde bedeuten, dass auch das Landesblindengeld in diesen Jahren automatisch stillsteht – mit Nachteilen für die Betroffenen.Zweitens:Eine automatische Anpassung würde bedeuten, dass Änderungen künftig ohne Seite 1/2 Pressesprecher Max Schmachtenberg | Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel 0431/988-1440 | info@cdu.ltsh.de | http://www.cdu.ltsh.de parlamentarische Bewertung erfolgen. Damit entfiele der notwendige Raum, Bedarfe, Haushaltslage und Entwicklungen bewusst abzuwägen.Drittens:Wir tragen Verantwortung gegenüber unserem Land und den Menschen, die hier leben. Eine automatische Anpassung könnte die Haushaltsplanung des Landes erheblich erschweren. Steigen die Renten, obwohl keine Mittel bereitstehen, wären wir trotzdem verpflichtet, das Blindengeld zu erhöhen.Liebe Kolleginnen und Kollegen, all das spricht für eine sorgfältige Ausschussberatung. Unabhängig davon kann ich heute sagen: Es wird eine Erhöhung des Landesblindengeldes geben. Das ist unsere zentrale Botschaft.Im Sozialausschuss werden wir zunächst die Berechnungen abwarten und auf dieser Grundlage einen Vorschlag zur Ausgestaltung erarbeiten und beraten. Anschließend legen wir die konkrete Höhe der Erhöhung fest. Unser Ziel bleibt, das Gesetz im Dezember in zweiter Lesung zu beschließen, sodass die Erhöhung zum 1. Januar 2026 in Kraft treten kann.Wir tragen Verantwortung für eine solide Haushaltsplanung – und dieser Verantwortung werden wir gerecht. Zugleich nehmen wir die Anliegen der Betroffenen ernst und handeln verlässlich.Ich freue mich auf die weitere fachliche Beratung im Sozialausschuss und bitte um Überweisung der Vorlagen.Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Seite 2/2 Pressesprecher Max Schmachtenberg | Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel 0431/988-1440 | info@cdu.ltsh.de | http://www.cdu.ltsh.de