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20.11.25 , 12:47 Uhr
SSW

Christian Dirschauer: Schleswig-Holstein bleibt in Sachen Blindengeld das Schlusslicht aller Länder

Presseinformation Kiel, den 20.11.2025

Es gilt das gesprochene Wort


Christian Dirschauer TOP 13 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Landesblindengeldgesetzes Drs. 20/3772
„Blinde und sehbehinderte Menschen bleiben in Schleswig-Holstein weiterhin benachteiligt“
Der SSW hat das Thema Blindengeld bekanntlich nicht zum ersten Mal auf die Tagesordnung gesetzt. Neben einer Anhebung auf das Durchschnittsniveau aller Bundesländer haben wir allein in dieser Wahlperiode unter anderem auch eine Erhöhung im Rahmen des bestehenden Haushaltstitels gefordert. Und oh Wunder: Zwar wurde die zum April dieses Jahres beschlossene Erhöhung um 25 Euro von der zuständigen Ministerin gerade noch als maximal möglicher schwarz- grüner Kompromiss dargestellt. Aber zumindest diese kleinste Lösung scheint jetzt doch noch zu kommen. Zumindest ist zu lesen, dass die Koalition den entsprechenden Haushaltstitel nun doch ausschöpfen will. Angesichts der Vorgeschichte und gemessen am Bedarf fällt es mir schwer, darin viel mehr als ein Symbol zu sehen. Aber ich will natürlich anerkennen, dass es mit dieser Entscheidung wohl eine weitere kleine Blindengelderhöhung gibt. Und das ist natürlich ein Schritt in die richtige Richtung.
Eine pauschale Erhöhung um 25 Euro und die Aussicht auf eine weitere Anhebung in vermutlich ähnlicher Größenordnung mag sich erstmal gut anhören. Aber der Blindenverband fühlt sich aus guten Gründen weiterhin nicht wirklich gehört. Denn auch diese 25 Euro plus X taugen nun mal weiterhin nicht als Ausgleich für die gestiegenen Kosten. Zumindest dann nicht, wenn man ehrlich rechnet und berücksichtigt, dass diese Leistung vor der Erhöhung seit 12 Jahren nicht mehr angepasst wurde. Wir können also nüchtern festhalten, dass Schleswig-Holstein in Sachen Blindengeld trotz dieser kleinen Korrekturen das Schlusslicht aller Länder bleibt. Und wir müssen nach jetzigem Stand sogar davon ausgehen, dass sich dieser Abstand in der Zeit nach diesen Erhöhungen noch vergrößert und blinde und sehbehinderte Menschen bei uns im Land benachteiligt bleiben. Für den SSW kann ich hier klar sagen, dass wir eine solche Entwicklung in Sachen Blindengeld für inakzeptabel halten. Es mag schwierig sein, exakt zu ermitteln, was es für den Ausgleich

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behinderungsbedingter Nachteile für die Betroffenen braucht. Aber blinde und sehbehinderte Menschen haben sehr plausible Argumente, die wir als Land viel ernster nehmen sollten. Machen wir uns doch nichts vor: Wer blind, sehbehindert oder im Übrigen auch gehörlos oder von einer anderen Art von Behinderung betroffen ist, hat nachweislich Mehrkosten. Und zwar Mehrkosten, die auf die jeweilige Behinderung zurückzuführen sind. Diese Menschen müssen zum Beispiel erhöhte Strom-, Internet oder Versicherungskosten tragen. Oder sie müssen immer tiefer in die Tasche greifen, wenn es um Teilhabe durch Mobilität oder Gebärdendolmetschende geht. Wer sich vor diesem Hintergrund und mit Blick auf das Blindengeld mit eher kosmetischen Änderungen begnügt, nimmt damit faktisch eine Leistungskürzung in Kauf.
Unsere Forderung nach einer substanziellen Blindengelderhöhung auf das Durchschnittsniveau der Bundesländer steht ja noch im Raum und liegt weiter im Sozialausschuss zur Beratung. Und die halte ich aus den genannten Gründen auch weiterhin für angemessen. Aber gerade, weil hier doch eher wenig politischer Wille und Bewegung erkennbar ist haben wir uns zur vorliegenden Initiative auf Änderung des Landesblindengeldgesetzes durchgerungen. Das war gar nicht so einfach. Denn die hier von uns geforderte Dynamisierung kann aus unserer Sicht tatsächlich nur eine ergänzende Minimallösung sein. Wie Sie unserer Initiative entnehmen können, fordern wir die jährliche Anpassung dieser Leistung in Analogie zur Regelung bei der Rente. Und wir hoffen, dass damit zumindest die stetige Entwertung des Blindengeldes verhindert werden kann. Man kann also durchaus festhalten, dass wir hier auch im Ländervergleich nicht gerade eine Luxuslösung anpeilen.
Im Grunde geht es uns mit dieser Maßnahme also um Schadensbegrenzung. Und an der sollte eigentlich allen Anwesenden gelegen sein. Denn auch die angekündigte Ausschöpfung des Haushaltstitels wird nicht zur signifikanten Erhöhung des Blindengeldes führen können. Dafür reicht das Geld im Topf kaum aus. Aber klar: Es ist und bleibt löblich, wenn Schwarz-Grün nun die gesamten Mittel, die für das Blindengeld vorgesehen sind, an die blinden Menschen auszahlen. Klingt zwar irgendwie selbstverständlich und ist aus meiner Sicht kein Grund, sich groß zu feiern. Aber sei es drum. Wichtig ist und bleibt, dass wir die Teilhabe blinder und sehbehinderter Menschen langfristig sichern. Und wenn wir ehrlich sind, dann braucht es dafür nicht nur die Dynamisierung, sondern auch eine wirklich spürbare Erhöhung dieser Leistung, mindestens auf die Höhe des Bundesdurchschnitts. Und genau dafür werden wir uns weiter stark machen.
Hinweis: Diese Rede kann hier ab dem folgenden Tag als Video abgerufen werden: http://www.landtag.ltsh.de/aktuelles/mediathek/

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