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20.11.25 , 13:43 Uhr
FDP

Annabell Krämer zu TOP 13 "Änderung des Landesblindengeldgesetzes"

20.11.2025 | Finanzen
Annabell Krämer zu TOP 13 "Änderung des Landesblindengeldgesetzes" In ihrer Rede zu TOP 13 (Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Landesblindengeldgesetzes) erklärt die stellvertretende Vorsitzende und finanzpolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Annabell Krämer:
„Jedes Jahr wieder das Landesblindengeld. Schleswig-Holstein hat nach wie vor die rote Laterne. Der SSW ist mit seiner eingebrachten Forderung wirklich bescheiden, nämlich der Forderung nach Dynamisierung. Ich möchte zunächst einmal sagen, Danke für den Antrag, denn die Dynamisierung ist richtig und wichtig. Wir sehen ja, dass sonst über zig Jahre keine Erhöhung erfolgt. Aber der Sockel ist definitiv zu niedrig. Ich brauche jetzt gar nicht alle Zahlen aufführen, um zu verdeutlichen, wie weit hinten wir liegen. Wir sind weit abgeschlagen das Schlusslicht. Selbst mit der von uns eingebrachten erwünschten Erhöhung um 75 Euro, wenn wir den Sockel vor der Dynamisierung mit unserem Änderungsantrag einberechnen würden, würden wir die rote Laterne nur an Sachsen abgeben und wir wären immer noch auf dem vorletzten Platz im Bundesvergleich.
Als wir letztes Jahr über dieses Thema sprachen, war es schon beschämend, dass die Koalition tatsächlich den Koalitionsvertrag mit den 25 Euro Erhöhung als erfüllt ansah. Die Erhöhung zum 1.4. stellte nämlich mitnichten eine moderate Erhöhung wahr, wie vom finanzpolitischen Sprecher der CDU, Ole Plambeck, verlautbart wurde. Denn wie sah sie denn tatsächlich aus? Es sind immer noch elf bis 17 Prozent inflationsbereinigt weniger unter Schwarz-Grün. Das muss man sich mal auf der Zunge zergehen lassen. Das heißt, die Entwertung des Landesblindengeldes in dieser Koalition beträgt immer noch elf bis 17 Prozent. Die Anzahl der Empfänger nimmt Jahr für Jahr ab. Und da möchte ich doch gerne mal drauf zu sprechen kommen, Frau Ministerin. Sie sagten im Ausschuss letzte Woche bei den Haushaltsberatungen, dass die Anzahl der Berechtigten erfreulicherweise stetig abnehme. Das ist ja zunächst erfreulich. Und jetzt Obacht! Ich glaube, wir alle gehen davon aus, dass wir ungefähr bei 2.500 Bezugsberechtigten in 2026 liegen müssen. Wir brauchen nur die Entwicklungszahlen der letzten zehn Jahre fortschreiben. Aber im shz-Bericht von gestern, und da liegt nämlich der Teufel im Detail, geht die Ministerin von 2.900 zukünftig Berechtigten aus. So kann man nämlich die mögliche Erhöhung im Rahmen des veranschlagten Haushaltstitels kleinrechnen. Ich lese auch die Details, Frau Ministerin, und ich möchte auch eines ganz ehrlich einmal sagen: Sie haben bei der Haushaltsberatung am 10. November 2025 auf die Nachfrage der FDP-Fraktion gesagt, dass eine weitere Erhöhung des Blindengeldes aktuell nicht geplant sei. Und am 19. November 2025 sagen Sie – erfreulicherweise – im shz etwas anderes. Deshalb frage ich Sie: Haben Sie dem Parlament mit Absicht die Unwahrheit gesagt oder hat auf Druck der Anträge von SSW und von der FDP ein Umdenken bei Ihnen stattgefunden? Ich möchte bitte, dass Sie dazu einmal Stellung nehmen.  Ich hoffe, es ist Letzteres.
Ich spare gerne, das wissen Sie, glaube ich, alle. Aber auch seit Jahren machen wir Freie Demokraten, uns, auch wie die SPD und der SSW, stark für eine Erhöhung des Landesblindengeldes. Und es hat mich beschämt, als ich bei den Haushaltsberatungen gesehen habe, dass tatsächlich in 2024 2,5 Millionen Euro des Haushaltsansatzes für das Landesblindengeld in die Haushaltskonsolidierung eingeflossen sind. 2,5 Millionen Euro hätte man mehr ausschütten können, hätte die Erhöhung höher ausfallen können. Und ich sage Ihnen in aller Deutlichkeit, wir werden in unserem Haushaltsantrag zu den Haushaltsberatungen 2026 eine Erhöhung des Ansatzes um 75 Euro fordern, selbst wenn Sie dem nicht stattgeben. Die zusätzliche Erhöhung von 75 Euro ist im Haushaltstitel veranschlagbar. Und ich muss ehrlich sagen, ich finde es schon wieder unglaublich. Sie kündigen hier auf Druck der Opposition die Erhöhung an und ich werde Sie beim Wort nehmen. Ich werde Sie beim Wort nehmen, dass es diesmal nicht nur 25 Euro sind.
Sie wollen den Haushaltstitel ausschöpfen. Dann sind das diesmal keine 25 Euro. Es sind keine 2.900 Berechtigte. Es sind, wenn wir die Zahlenreihe fortschreiben, um und bei 2.500 Berechtigte. Und das ist eigentlich erfreulich, dass wir immer weniger Menschen in unserem Land haben, die darauf angewiesen sind, das Landesblindengeld zu beziehen. Aber die Menschen, die auf dieses Geld angewiesen sind, haben ein Anrecht darauf, dass wir sie diesmal ernst nehmen und dass wir in Schleswig-Holstein endlich unserer Verantwortung für unsere erblindeten Menschen gerecht werden.  Sollten Sie das diesmal zu Ihrem Wort stehen, Frau Ministerin, den Haushaltsansatz auszuschöpfen und mit richtigen Zahlen zu arbeiten und nicht mit irgendwelchen Himmelfahrtszahlen, dann nehme ich Ihnen auch nicht übel, dass Sie uns wahrscheinlich nicht so richtig die Wahrheit gesagt haben bei den letzten Haushaltsberatungen.“
Sperrfrist Redebeginn!
Es gilt das gesprochene Wort.



Annabell Krämer Sprecherin für Finanzen, Haushalt, Sport, Tierschutz, Tourismus, Frauen, Gleichstellung Kontakt: Eva Grimminger, v.i.S.d.P. Pressesprecherin
Tel.: 0431 988 1488 fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de



FDP-Fraktion Schleswig-Holstein, Düsternbrooker Weg 70, 24105 Kiel E-Mail: fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de, Internet: www.fdp-fraktion-sh.de

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