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20.11.25 , 14:25 Uhr
B 90/Grüne

Eka von Kalben zum Landesblindengeld

Presseinformation Nr. 25.321 20.11.2025
Es gilt das gesprochene Wort!
TOP 13 – Änderung des Landesblindengeldes Dazu sagt die Sprecherin für Inklusion der Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, Eka von Kalben:
Richtig und gerecht wäre ein einheitlicher Nachteilsausgleich auf Bundesebene Sehr geehrte Damen und Herren,
regelmäßig steht das Landesblindengeld auf unserer Agenda. Und das mit gutem Recht! Nach Angaben des Blindenverbandes leben in Schleswig-Holstein etwa 6.000 blinde und sehbehinderte Menschen. Das ist eine ganze Menge. Und jeder und jede muss jeden Tag neue Herausforderungen meistern.
Blinde aber auch stark sehbehinderte Menschen sind auf unterschiedliche Formen der Unterstützung zur Bewältigung ihres Alltags angewiesen. Ganz ohne Hilfsmittel oder „helfende Hände“ können sie kaum klarkommen. Sie benötigen zum Beispiel Vorlesegräte und Computerprogramme, Farbscanner, Bücher und Dokumente in Brailleschrift, einen Blindenhund oder Assistenzkräfte. All das kostet eine Menge Geld.
Und noch etwas kommt erschwerend hinzu: Nach wie vor ist Inklusion auf dem Arbeitsmarkt zwar ein frommer Wunsch, aber nicht die Realität. Viele blinde Menschen haben keinen oder keinen gut bezahlten Job. Nach Schätzungen oder Befragungen im Rahmen von Studien, denn offizielle Zahlen gibt es nicht, sind nur rund ein Drittel der blinden Menschen erwerbstätig.
Deshalb ist es wichtig, dass diese Menschen einen finanziellen Ausgleich bekommen. Geld, das sie dazu verwenden, die erforderliche Unterstützung zu bezahlen, unabhängig von komplizierten Eingliederungshilfen. In Schleswig-Holstein erhalten nach Angaben des Sozialministeriums aus dem Dezember 2024 etwa 2.900 Menschen Landesblindengeld. Im Sozialausschuss haben wir gehört, dass die Fallzahlen in den letzten Jahren gesunken sind. Ob das so bleibt oder ob der Trend wieder in eine andere Richtung laufen wird, ist Spökenkiekerei.
Die Landesregierung hatte sich entschieden, mit dem Haushalt 2024 das Landesblindengeld zu erhöhen. Seit dem 1. April 2025 beträgt das Landesblindengeld monatlich 325 Euro für volljährige Personen. Im Bundesvergleich rangiert Schleswig- Holstein damit allerdings immer noch am unteren Ende der Landesblindengelder. Es gibt Bundesländer, die mehr als das Doppelte zahlen.
Es ist also an der Zeit, auch in Schleswig-Holstein nachzusteuern, zumindest was den Wertverlust durch Inflation angeht. Wir wollen und wir werden prüfen, in welchem Umfang eine Erhöhung des Landesblindengeldes in Schleswig-Holstein möglich ist.
Ich finde das wichtig und angemessen. Deshalb begrüßen wir die Gesetzentwürfe aus den Reihen der Opposition ausdrücklich. Ob eine jährliche Anpassung im Rahmen der Rentenentwicklung sinnvoll und möglich ist, werden wir im Rahmen der Ausschussbefassung prüfen. Aktuell gibt es nur in zwei Landesgesetzen (Brandenburg und Hamburg) eine Dynamisierung, in den 14 anderen Bundesländern nicht.
Zum Schluss möchte ich eine grundsätzliche Frage aufwerfen: Wie gerecht und sinnvoll ist es eigentlich, dass es in jedem Bundesland eine andere Regelung gibt, und dass es für gehörlose und schwerhörige Menschen zum Beispiel keinen Nachteilsausgleich gibt? Blindengeld nach Postleitzahlen ergibt aus meiner Sicht keinen Sinn!
Was wir brauchen, was richtig und gerecht wäre, ist ein einheitlicher Nachteilsausgleich auf Bundesebene für blinde und hochgradig sehbehinderte Menschen, aber auch für Menschen mit anderen schweren Behinderungen.
Jeder und jede bekäme dieselbe Summe, egal ob sie oder er in München, Frankfurt, Flensburg oder Leipzig lebt. Das ist gerecht. Einen entsprechenden Antrag hat Sozialministerin Aminata Touré in die ASM eingebracht. Er wurde unterstützt und nun liegt der Ball bei der Bundesregierung. Aber so lange dieses Ziel nicht erreicht ist, ist es erforderlich, die Leistungen der Blindengelder der Länder aufrecht zu erhalten und in unserem Fall auch, sie zu erhöhen.
Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit!
***
Landtagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen Schleswig-Holstein Pressesprecherin Claudia Jacob Landeshaus Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel
T 0431 988 1503 M 0172 541 83 53 presse@gruene.ltsh.de sh-gruene-fraktion.de

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