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Anne Riecke zu TOP 40 "Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie"
20.11.2025 | UmweltAnne Riecke zu TOP 40 "Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie" In ihrer Rede zu TOP 40 (Bericht zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie) erklärt die agrarpolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Anne Riecke:„Die Wasserrahmenrichtlinie (WRRL)trat am 22. Dezember 2000 in Kraft, wurde durch die Novellierung des Wasserhaushaltsgesetzes von 2002 in deutsches Recht umgesetzt und für die Umsetzung der WRRL sind vorrangig die Länder zuständig. Der Umsetzungsstand ist entsprechend unterschiedlich, wobei in Schleswig-Holstein bereits darauf hingewiesen wurde, dass die Umsetzung aufgrund hoher Besiedlungsdichte, intensiver Landbewirtschaftung und vielfältiger Gewässernutzung erhebliche Anstrengungen erfordern wird.Das übergeordnete Ziel ist es, bei Oberflächengewässern den guten ökologischen Zustand bzw. bei als künstlich oder erheblich verändert eingestuften Gewässern das gute ökologische Potenzial und den guten chemischen Zustand zu erreichen. Dieses Ziel sollte spätestens bis Ende 2027 erreicht sein. Die Bundesregierung selbst hat auch in der Vergangenheit bereits darauf hingewiesen, dass eine vollständige Umsetzung der WRRL wegen Vielschichtigkeit und vielfacher Nutzungen voraussichtlich erst im Jahr 2050 gelingen könne.Also, was haben wir – laut Bericht der Landesregierung – bislang erreicht und wie geht es nun mit der Umsetzung weiter? Im Bericht heißt es, dass von 589 Fließgewässern gerade einmal etwa drei Prozent den ökologischen Zielzustand der Wasserrahmenrichtlinie erreicht haben. Bei den Seen sind es etwa 16 Prozent. Beim chemischen Zustand verfehlt derzeit jedoch 100 Prozent der oberirdischen Gewässer bestimmte Schadstoffziele. Beim Grundwasser sieht die Lage besser aus: 100 Prozent der Grundwasserkörper gelten mengenmäßig als gut, aber nur 69 Prozent im chemischen Zustand. Die Maßnahmenausgaben für die Gewässerentwicklung zwischen 2022 und 2024 belaufen sich auf rund 21 Millionen Euro, 26 Millionen Euro Investitionen für Kläranlagen wurden getätigt, dazu kommen noch viele weitere Millionen Euro für Beratungen etc.Die Wasserrahmenrichtlinie war von Anfang an ambitioniert. Doch der Bericht zeigt, dass viele Gewässer, insbesondere aufgrund von Flächenkonflikten und Schadstoffbelastungen, Zieltermine nicht einhalten können und werden. Die Frage ist doch auch an dieser Stelle, sind die ergriffenen Maßnahmen überhaupt evaluiert worden? Auch wenn wir jetzt in dem Zusammenhang über die EU-Wiederherstellungsverordnung sprechen und hier den Artikel 4 nehmen. Bis 1. September 2026 sollen alle Mitgliedstaaten einen Plan mit Maßnahmen vorlegen, in Zusammenarbeit mit den Bundesländern, wie die Wiederherstellung der Gewässer und Küstengewässer bis 20250 gelingen kann. Um die Pläne und Maßnahmen auch an regionale Gegebenheiten anzupassen, müssen Doppelstrukturen vermieden werden. Am Ende darf der Schwarze Peter nicht bei den Landwirten liegen.Wie bereits der heutige Bürgermeister von Büsum und ehemaliger Abgeordnete Oliver Kumbartzky sagte: ‚Die Wasserrahmenrichtlinie und die (damals) neue Düngeverordnung stellen vor allem unsere Landwirtschaft vor enorme Herausforderungen. Mit innovativen Techniken und Konzepten kann effizienter gedüngt und somit die Belastung des Grundwassers reduziert werden. So gelingt Gewässerschutz mit statt gegen die Landwirtschaft.‘Aus liberaler Sicht gilt: Gewässerschutz ist unerlässlich und die EU-WRRL bleibt dabei ein zentrales Instrument – aber er muss wirksam, zielgerichtet und wirtschaftlich sinnvoll erfolgen.“Sperrfrist Redebeginn!Es gilt das gesprochene Wort. Anne Riecke Sprecherin für Bildung, Kultur, Landwirtschaft, Fischerei, Jagd, Verbraucherschutz, Religion, Minderheiten, Umwelt, Klimaschutz Kontakt: Eva Grimminger, v.i.S.d.P. Pressesprecherin Tel.: 0431 988 1488 fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de FDP-Fraktion Schleswig-Holstein, Düsternbrooker Weg 70, 24105 Kiel E-Mail: fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de, Internet: www.fdp-fraktion-sh.de