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21.11.25 , 11:17 Uhr
SPD

Martin Habersaat zu TOP 17: Kein Zeitspiel auf Kosten der Jüngsten mehr!

Heimo Zwischenberger Pressesprecher der SPD-Landtagsfraktion
Adresse Düsternbrooker Weg 70, 24105 Kiel Telefon 0431 988 1305 Telefax 0431 988 1308 E-Mail h.zwischenberger@spd.ltsh.de Webseite www.spd-fraktion-sh.de Es gilt das gesprochene Wort!

Hinweis: Diese Rede kann hier als Video abgerufen werden: http://www.landtag.ltsh.de/aktuelles/mediathek

LANDTAGSREDE – 20.November 2025
Martin Habersaat Kein Zeitspiel auf Kosten der Jüngsten mehr! TOP 17: Ausbau des (teil-)gebundenen Ganztagsangebots in Schleswig-Holstein (Drs. 20/3673)
Die Studie „Plätze. Personal. Finanzen.“ des Deutschen Jugendinstituts mahnte 2021, dass je nach konstantem oder steigendem Bedarf bis zum vollständigen Rechtsanspruch auf einen Ganztagsplatz in Schleswig-Holstein 21.200 – 26.600 Plätze geschaffen werden müssen, das entspräche einem Mehrbedarf von 65-82%. In keinem anderen Bundesland war der diese Zahl größer. Rote Laterne Schleswig-Holstein.
Eine Bertelsmann-Studie mit Fokus auf die Fachkräfte konstatierte 2022, dass in Schleswig- Holstein mehr als 4.000 Fachkräfte fehlen. Zu dem Zeitpunkt nutzten in Schleswig-Holstein 32 Prozent der Kinder ein Ganztagsangebot. Das lag deutlich unter der Quote in den westdeutschen Bundesländern von 47 Prozent.
Der Anteil der 6,5-10,5jährigen in Ganztagsbetreuung war laut dem „Bericht zum Ausbaustand der ganztägigen Bildungs- und Betreuungsnagebote 2023“ in keinem anderen Bundesland geringer als in Schleswig-Holstein. In keinem. Der unerfüllte Bedarf aus Elternsicht war in keinem Bundesland höher. Rote Laterne Schleswig-Holstein.
Laut einer Berechnung des Instituts für Wirtschaft 2023 klaffte in keinem Bundesland eine größere Lücke zwischen vorhandenen und 2029 benötigten Plätzen.
Im zweiten Bericht zum Ausbaustand 2024 wird Schleswig-Holstein erneut auf den letzten Plätzen geführt.
Das Recht auf Ganztagsbetreuung kommt ab 2026 und wächst ab Klasse 1 auf. Dieses Recht kann in der Schule oder in Horten erfüllt werden.


1 Wir müssen also vorankommen. Endlich. Bei den offenen und den gebundenen Ganztagsangeboten.
Offener Ganztag: Die Teilnahme ist freiwillig. Eltern können entscheiden, ob ihr Kind nur vormittags an Unterricht oder auch nachmittags an zusätzlichen Angeboten teilnimmt.
Gebundener Ganztag: Die Teilnahme am Ganztagsbetrieben ist verbindlich für alle Schüler*innen der betreffenden Klassen oder Jahrgänge. Die Lehrkräfte sind über den ganzen Tag in den Schulbetrieb eingebundenen, Unterricht und andere Angebote sind über den ganzen Tag verteilt.
Teilgebundener Ganztag: Ein Teil der Klassen oder Jahrgänge ist verpflichtend im Ganztag, andere nehmen freiwillig teil. Oder: An bestimmten Tagen (z.B. 2-3 pro Woche) ist Ganztag verpflichtend, an den anderen freiwillig.
Im pädagogischen Rahmenkonzept für gute Ganztagsbildung und -betreuung schreibt die Landesregierung: „Darüber hinaus unterstützt das Land die Schulträger ab 2025 [...] an ausgewählten Schulen aus dem [...] Startchancen-Programm [...] zunächst im Rahmen eines Schulversuchs (teil-)gebundene Ganztagsschulen zu er- proben. [...] Hier ist zu beachten, dass die Schulträger [...] entscheiden, ob [Schulen] als Ganztagsschulen in (teil-)gebundener Form geführt werden. Daher sind mit [...] interessierten Startchancen-Grundschulen und ihren Schulträgern sowie den Kommunalen Landesverbänden weitere Gespräche zu führen.“
Im August 2026 soll es losgehen. Deshalb beantragen wir, dass das Interessenbekundungsverfahren jetzt losgeht und zwar für alle, nicht nur für die Startchancenschulen. Und dass die Landesregierung sich aktiv im Sinne gebundener Ganztagsangebote einsetzt.
Und ich bitte Sie nachdrücklich, nicht auch hier mit dem Zeitspiel auf Kosten der Jüngsten zu beginnen. Wir haben in Schleswig-Holstein bereits gebundene Ganztagsschulen. Wir brauchen da keine Schulversuche mehr.
Die Landesregierung wird daher gebeten, eingegangene Interessensbekundungen und die daraus resultierenden Verfahren prioritär zu bearbeiten und entsprechende Fristen zur Etablierung einer (teil-)gebundenen Ganztagsschule so auszugestalten, dass dies den Schulen und Schulträgern bis zum Beginn des Rechtsanspruchs möglich ist. Das kann doch nicht zu viel verlangt sein.

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