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Annabell Krämer zu TOP 28 "Kein bedingungsloser Verkauf der Spielbanken"
21.11.2025 | FinanzenAnnabell Krämer zu TOP 28 "Kein bedingungsloser Verkauf der Spielbanken" In ihrer Rede zu TOP 28 (Kein bedingungsloser Verkauf der Spielbanken – Das Land muss seiner Verantwortung gegenüber den Beschäftigten, Spieler:innen und bei der Aufsicht gerecht werden) erklärt die stellvertretende Vorsitzende und finanzpolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Annabell Krämer:„Die SPD fordert keinen bedingungslosen Verkauf der Spielbanken. Das ist doch selbstverständlich, niemand möchte die Spielbanken bedingungslos verkaufen. Trotzdem hat die SPD gerade einen Punkt bei mir gemacht: Ich finde auch, dass der Landtag in den Verkauf eingebunden werden sollte, denn aus finanzpolitischer Sicht hat sich diese Landesregierung noch nicht mit Ruhm bekleckert. Deshalb finde ich das Zugeständnis gut, dass der Finanzausschuss einbezogen wird. Dann können wir nämlich die Wirtschaftlichkeit einer solchen Transaktion konstruktiv begleiten.Glücksspiel ist keine originäre Aufgabe des Staates. Kommen wir zum SPD-Antrag bezüglich der Arbeitnehmer. Die SPD fordert, dass die Regelungen, die nach § 613a regulär ein Jahr gelten, für fünf Jahre festgesetzt werden. Natürlich müssen die Beschäftigten beim Verkauf weiter beschäftigt werden. Dafür dürfen natürlich auch die tarifvertraglichen Voraussetzungen nicht zum Nachteil der Arbeitnehmer verändert werden. Das allein um fünf Jahren zu verlängern, würde den Kauf erheblich unattraktiver machen und würde aus meiner Sicht auch erheblich in die Autonomie des ankaufenden Unternehmens eingreifen. Denn kein Arbeitgeber wird sich darauf einlassen, fünf Jahre lang auf betriebsbedingte Kündigungen zu verzichten, denn das geht ja auch gar nicht aus ökonomischen Risiko-Gesichtspunkten.Zu dem zweiten Punkt, der Spielerschutz: Natürlich ist die Trägerschaft unwichtig hierfür. Der Spielerschutz ist nämlich eindeutig geregelt in unseren Paragrafen 25 bis 28 des Glücksspielgesetzes Schleswig-Holstein. Und selbstverständlich gelten diese Regeln sowohl für private als auch für gesetzliche Anbieter. Die Glücksspielaufsicht liegt gemäß § 13 Spielbankgesetz beim Innenministerium und das wird natürlich auch so bleiben, damit hat ein Übergang auf einen anderen Eigentümer natürlich überhaupt nichts zu tun, auch ein Privater kann sich nicht in der Spielbankaufsicht entziehen.Zum nächsten Punkt, der Monopolbildung: Ja, in Nordrhein-Westfalen gab es zum Beispiel eine Überprüfung durch das Kartellamt und ich gehe selbstverständlich davon aus, dass das in Schleswig-Holstein genauso passieren wird. Glücksspiel ist keine originäre Aufgabe des Staates. Für den Staat gelten auch keine anderen Regelungen als für private Glücksspielanbieter, sodass hinsichtlich des Glücksspielschutzes hier kein Grund zur Sorge besteht. Die Beschäftigten haben regulären Kündigungsschutz für ein Jahr und für diese Zeit gelten selbstverständlich auch die aktuellen Tarifverträge. Und es leuchtet auch ehrlich gesagt nicht ein, warum die Beschäftigten hier bessergestellt werden sollten, als jeder andere Beschäftigte bei einer anderweitigen Unternehmenskonzeption.Die Glücksspielabgaben bleiben dem Land erhalten, diese Frage stand ja auch im Fokus, ob Schleswig-Holstein künftig auf diese Einnahmequelle verzichtet. Die Spielbankabgabe ist nach dem Bruttospielertrag geregelt, und zwar von bis zu zehn Millionen Euro sind 30 Prozent und bei zehn Millionen übersteigende Beträge sind 40 Prozent des Bruttospielertrages anrechenbar oder abzugsfähig. Dazu kommt selbstverständlich die Umsatzsteuer. Und dann gibt es noch die Zusatzabgabe. Das ist Paragraf 5 Absatz 2. Die beträgt nämlich bei einem jährlichen Bruttospielertrag von bis zu zehn Millionen Euro zehn Prozent und für den zehn Millionen Euro übersteigende Bruttospielertrag nochmal 15 Prozent des Bruttospielertrags. Also, die Einnahmen des Landes bleiben überwiegend erhalten. Wir werden den Verkauf konstruktiv begleiten und wir werden dafür sorgen, dass daraus auch kein finanzieller Nachteil für das Land entsteht. Und da ich im Finanzausschuss sitze, bin ich frohen Mutes, dass da auch meine Argumente gehört werden.“Sperrfrist Redebeginn!Es gilt das gesprochene Wort. Annabell Krämer Sprecherin für Finanzen, Haushalt, Sport, Tierschutz, Tourismus, Frauen, Gleichstellung Kontakt: Eva Grimminger, v.i.S.d.P. Pressesprecherin Tel.: 0431 988 1488 fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de FDP-Fraktion Schleswig-Holstein, Düsternbrooker Weg 70, 24105 Kiel E-Mail: fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de, Internet: www.fdp-fraktion-sh.de