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Annabell Krämer zu TOP 30 "Maßnahmen der Landesregierung gegen weibliche Genitalverstümmelung"
21.11.2025 | FrauenAnnabell Krämer zu TOP 30 "Maßnahmen der Landesregierung gegen weibliche Genitalverstümmelung" In ihrer Rede zu TOP 30 (Mündlicher Bericht zu Maßnahmen der Landesregierung gegen weibliche Genitalverstümmelung) erklärt die stellvertretende Vorsitzende und frauenpolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Annabell Krämer:„Vor fast drei Jahren haben wir interfraktionell die Landesregierung zu diversen Maßnahmen gegen Genitalverstümmelung aufgefordert. Welche Maßnahmen waren das? Die Landesregierung solle sicherstellen, dass das Recht auf körperliche Unversehrtheit geschützt und der Schutz vor geschlechtsspezifischer Gewalt und Bedrohung gewährleistet werde. Das Thema ‚Erkennung und Behandlung bei weiblicher Genitalverstümmelung‘ sollte in die Ausbildung und Fortbildung von Gynäkologen und Hebammen aufgenommen werden. Potenziell betroffene Berufsgruppen wie pädagogische, medizinische, juristische und behördliche Fachkräfte sollten verstärkt für das Thema der weiblichen Genitalverstümmelung sensibilisiert werden. Zudem sollte eine konsequente strafrechtliche Verfolgung von weiblicher Genitalverstümmelung sichergestellt werden. Maßnahmen zur Aufklärung sowie Präventionsmaßnahmen zum Schutz bedrohter Mädchen und Frauen sollten niedrigschwellig angeboten werden und der Aufbau eines regionalen, bundesweiten und europäischen Netzwerks von spezialisierten Beratungsstellen und psychosozialen Hilfsangeboten für betroffene Mädchen, Frauen und Angehörige aktiv unterstützt werden.Und jetzt haben wir des Pudels Kern. Für ganz Schleswig-Holstein widmet sich einzig und allein die Fachstelle TABU seit 2019 dem Schwerpunkt weibliche Genitalbeschneidung und -verstümmelung. Durch unterschiedliche Projektförderungen – zuletzt insbesondere durch den Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF) – konnten Betroffene individuell beraten und begleitet werden. Es wurde präventiv gearbeitet, Fachkräfte geschult und landesweit Netzwerke aufgebaut. Die Fachstelle ist ein zentraler Baustein in der Umsetzung der Istanbul-Konvention in Schleswig- Holstein und weiterer landespolitischer Verpflichtungen, darunter auch der einstimmig vom Landtag beschlossene Antrag ‚Null Toleranz gegenüber weiblicher Genitalverstümmelung!‘. Die Arbeit von TABU setzt viele dieser politischen Verpflichtungen bereits praktisch um. Die Arbeit von TABU ist vorbildlich. Sie bietet spezialisierte, kultursensible Beratung für betroffene Frauen, Mädchen und ihre Angehörigen an – auch in akuten Krisen. Frauen werden bei der Bewältigung verschiedenster Problemlagen und bei Bedarf in unterschiedlichen Belangen bis zur Rekonstruktion begleitet. Es gibt eine enge Vernetzung mit anderen Beratungsstrukturen im Land. Mit weitreichender Expertise werden Schulen, Kitas, Hebammen und Ärzte, Frauen- und Migrationsberatungsstellen, Ämter und Behörden unterstützt. Es ist an der Zeit, dass wir nach unserem gemeinsamen Landtagsantrag vor fast drei Jahren endlich Taten sprechen lassen. Wir brauchen finanzielle Unterstützung für eine Fachstelle, die effektiv dazu beiträgt, geschlechtsspezifische Gewalt an Frauen und Mädchen zu verhindern und Schutzstrukturen stärkt. Bisher hat der Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds in Schleswig- Holstein die Finanzierung der Beratungsstelle für dieses wichtige Thema übernommen. Diese Förderung läuft zum Jahresende aus. Es wird Zeit, dass die Landesregierung ihre Versprechen einlöst. Die Fachstelle TABU leistet jährlich über 100 Erstberatungen, leistet wöchentliche Gruppenberatungen mit bis zu 25 Teilnehmerinnen, begleitet jährlich im Schnitt fünf Rekonstruktionen, aktuell werden zwei Frauen auf dem Weg zur Rekonstruktion und eine Frau auf dem Weg zur Öffnung begleitet. Über 20 Fachveranstaltungen pro Jahr komplettieren das Angebot.Andere Bundesländer machen es uns bereits vor: Sachsen, Thüringen, Hamburg, Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Hessen, Bremen, Berlin, Bayern und Baden-Württemberg sind sich ihrer Verantwortung bereits bewusst geworden und entsprechend in die institutionelle Förderung eingestiegen. Jede Genitalverstümmelung ist extremste Menschenrechtsverletzung. Ich bitte um finanzielle Unterstützung über den Haushalt 2026 für unsere wichtige Beratungsstelle. Ein kleiner finanzieller Beitrag des Landes ist in der Lage, verstümmelten Frauen zu helfen und junge Mädchen in unserem Land zu schützen und das ist unsere verdammte Pflicht!“Sperrfrist Redebeginn!Es gilt das gesprochene Wort. Annabell Krämer Sprecherin für Finanzen, Haushalt, Sport, Tierschutz, Tourismus, Frauen, Gleichstellung Kontakt: Eva Grimminger, v.i.S.d.P. PressesprecherinTel.: 0431 988 1488 fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.deFDP-Fraktion Schleswig-Holstein, Düsternbrooker Weg 70, 24105 Kiel E-Mail: fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de, Internet: www.fdp-fraktion-sh.de