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Wiebke Zweig: TOP 34: Verbindlichkeit, Transparenz und Planungssicherheit
Hochschulen | 21.11.2025 | Nr. 330/25Wiebke Zweig: TOP 34: Verbindlichkeit, Transparenz und Planungssicherheit Es gilt das gesprochene Wort!Sehr geehrte Frau Präsidentin,sehr geehrte Damen und Herren,mit den beiden heute vorliegenden Anträgen bittet die Landesregierung den Landtag um Zustimmung zu den Ziel- und Leistungsvereinbarungen nach § 11 des Hochschulgesetzes für die Jahre 2026 bis 2029. Es handelt sich zum einen um die Vereinbarungen mit den staatlichen Hochschulen in Schleswig-Holstein, zum anderen um die spezifischen Ziel- und Leistungsvereinbarungen in der Hochschulmedizin zwischen dem Land, den Universitäten Lübeck und Kiel sowie dem Universitätsklinikum Schleswig-Holstein.Diese Vereinbarungen sind das zentrale Steuerungs- und Finanzierungsinstrument unserer Hochschulpolitik. Sie schaffen Verbindlichkeit, Transparenz und Planungssicherheit – sowohl für die Hochschulen selbst als auch für Politik und Öffentlichkeit. Damit legen wir den Grundstein für eine erfolgreiche Weiterentwicklung der Wissenschafts- und Forschungslandschaft hier in Schleswig-Holstein.Erster Punkt: Hochschulen insgesamt.Für die staatlichen Hochschulen in Schleswig-Holstein geht es darum, Qualität in Studium und Lehre zu sichern, Forschungsprofile weiterzuentwickeln und die Wettbewerbsfähigkeit zu stärken. Notwendige Voraussetzung dafür, dass die Hochschulen sich auf ihre Kernaufgaben und -kompetenzen konzentrieren können, sind gute Gebäude. In den letzten fünf Jahren hat das Land rund 1,3 Milliarden Euro in den Hochschulbau investiert, davon allein 1 Milliarde an der CAU. Zur Ausfinanzierung aller laufenden Baumaßnahmen werden mit der Nachschiebeliste noch einmal 8,7 Millionen Euro bereitgestellt.Die Ziel- und Leistungsvereinbarungen legen in den kommenden Jahren einen besonderen Schwerpunkt auf die Digitalisierung, den Wissenstransfer sowie die Stärkung der Lehrerbildung. Einige Beispiele möchte ich an dieser Stelle nennen: Die Hochschulen verpflichten sich, den Anteil digital gestützter Lehrformate systematisch auszubauen. Damit wird sichergestellt, dass Lehre auch in Seite 1/3 Pressesprecher Max Schmachtenberg | Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel 0431/988-1440 | info@cdu.ltsh.de | http://www.cdu.ltsh.de Zukunft flexibel und innovativ bleibt. Zur Lehrerbildung: Vorgesehen ist unter anderem eine engere Verzahnung zwischen pädagogischer Praxis und universitärer Ausbildung, um den Bedarf an gut ausgebildeten Lehrkräften bestmöglich decken zu können. Im Bereich des Wissenstransfers vereinbaren die Hochschulen den Ausbau von Gründungs- und Innovationszentren, damit wissenschaftliche Ideen schneller in Wirtschaft und Gesellschaft wirken können.Zweiter Punkt: Hochschulmedizin.Ein besonderer Teil betrifft die Hochschulmedizin. Hier geht es nicht nur um exzellente Forschung und Ausbildung, sondern auch um die Gesundheitsversorgung der Menschen in Schleswig-Holstein. Das Universitätsklinikum Schleswig-Holstein ist einer der größten Arbeitgeber und zugleich ein zentraler Versorgungsträger.Die Ziel- und Leistungsvereinbarungen umfassen deshalb unter anderem: den weiteren Ausbau der medizinischen Studienplätze, um langfristig die ärztliche Versorgung im Land zu sichern. Auch hier hat die Landesregierung mit der Nachschiebeliste gerade erst unter Beweis gestellt, dass sie es ernst meint: 3 Millionen Euro für weitere 61 Medizin-Studienplätze in Lübeck und Kiel werden zur Verfügung gestellt. Die Stärkung der Krebsforschung sowie der Forschung im Bereich Infektionskrankheiten haben eine herausgehobene Bedeutung. Nicht zuletzt wird die Modernisierung der klinischen Infrastruktur, insbesondere im Hinblick auf die Digitalisierung und eine patientenorientierte Versorgung, in den Fokus genommen.Die Zusammenarbeit zwischen der Universität zu Lübeck, der Christian-Albrechts- Universität zu Kiel und dem UKSH ist dabei ein Alleinstellungsmerkmal unseres Landes. Sie schafft Synergien, die sowohl den Patientinnen und Patienten als auch dem wissenschaftlichen Fortschritt zugutekommen.Dritter Punkt: Bedeutung für das Land.Beide Vereinbarungen sind Ausdruck einer gemeinsamen Verantwortung: Das Land stellt erhebliche finanzielle Mittel bereit, die Hochschulen verpflichten sich im Gegenzug zu klaren Zielen und überprüfbaren Leistungen. Diese gegenseitige Verbindlichkeit ist ein Garant dafür, dass Steuergelder effizient eingesetzt werden und die Hochschulen zugleich die notwendige Freiheit zur Entfaltung und Schwerpunktsetzung haben.Sehr geehrte Damen und Herren,mit den Ziel- und Leistungsvereinbarungen für die Jahre 2026 bis 2029 legen wir die strategische Grundlage für die Weiterentwicklung unserer Hochschulen und für die Zukunft der Hochschulmedizin. Wir stärken damit Wissenschaft, Forschung, Innovation – und nicht zuletzt die Gesundheitsversorgung der Menschen in Schleswig- Seite 2/3 Pressesprecher Max Schmachtenberg | Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel 0431/988-1440 | info@cdu.ltsh.de | http://www.cdu.ltsh.de Holstein.Ich danke der Landesregierung und den Hochschulen für die vorliegenden Vereinbarungen, die das Ergebnis sicherlich nicht immer einfacher Verhandlungen sind. Wir stimmen den Anträgen daher gerne zu.Vielen Dank. Seite 3/3 Pressesprecher Max Schmachtenberg | Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel 0431/988-1440 | info@cdu.ltsh.de | http://www.cdu.ltsh.de