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Hermann Junghans: TOP 6: Exzellent in der Sache, verantwortungsvoll in der Umsetzung und tragfähig in der Finanzierung
Hochschulpolitik | 11.12.2025 | Nr. 351/25Hermann Junghans: TOP 6: Exzellent in der Sache, verantwortungsvoll in der Umsetzung und tragfähig in der Finanzierung Es gilt das gesprochen Wort!Die Rede wurde in Vertretung für die Abgeordnete Zweig gehalten.Sehr geehrte Frau Präsidentin,liebe Kolleginnen und Kollegen,Schleswig-Holstein ist und bleibt ein starker Bildungs- und Wissenschaftsstandort. Unsere Hochschulen und Universitäten sind breit aufgestellt, leistungsfähig und tragen entscheidend zu Innovation, Qualifizierung und gesellschaftlichem Fortschritt bei. Mit den heute zur Entscheidung stehenden Gesetzesänderungen wollen wir Forschung, Lehre und künstlerische Ausbildung gezielt weiter stärken. Dabei verfolgen wir einen modernen und ausgewogenen Ansatz: exzellent in der Sache, verantwortungsvoll in der Umsetzung und tragfähig in der Finanzierung.Um diese Qualität dauerhaft zu sichern, müssen wir auch künftig verlässliche Rahmenbedingungen schaffen. Dazu gehört der ehrliche Blick auf ein finanzierbares Gesamtsystem, wir sprachen bereits im November im Rahmen der Ziel- und Leistungsvereinbarungen darüber. Eine moderate Beteiligung der Studierenden an den entstehenden Verwaltungskosten ist hierfür ein geeignetes Instrument. Es handelt sich ausdrücklich nicht um Studiengebühren, sondern um einen Kostenbeitrag im eigentlichen Wortsinne – also um eine Beteiligung an den tatsächlich anfallenden Verwaltungsaufwendungen. Diese Kosten sollen nicht ausschließlich von der Allgemeinheit getragen werden, sondern anteilig auch von denjenigen, die die entsprechenden Leistungen in Anspruch nehmen. 10 Euro im Monat sind für die Studentinnen und Studenten sicherlich kein Grund zum Feiern, für die allermeisten unter ihnen aber am Ende des Tages tragbar. Für diejenigen, denen der Beitrag nachweislich nicht zuzumuten ist, richten wir über das Studentenwerk eine Härtefallregelung ein. Wir gehen damit insgesamt einen Weg, den alle anderen Nord- Länder schon längst vor uns beschritten haben und sichern die Hochschulfinanzierung langfristig ab.Gleichzeitig ist der Abbau unnötiger Bürokratie eine zentrale Voraussetzung für ein leistungsfähiges und flexibles Hochschulsystem. Dazu gehört auch, die Pflicht zu vergleichenden Gutachten im Berufungsverfahren spürbar zu lockern, ohne dabei die Seite 1/2 Pressesprecher Max Schmachtenberg | Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel 0431/988-1440 | info@cdu.ltsh.de | http://www.cdu.ltsh.de Qualität der Auswahl zu gefährden. Darüber hinaus setzen wir konsequent auf mehr Kooperation und eine bessere Nutzung vorhandener Ressourcen. Gerade in einem Flächenland wie Schleswig-Holstein muss der Austausch zwischen Hochschulen erleichtert und flexibilisiert werden, um Synergien zu schaffen und Profilbildungen zu ermöglichen.Nicht praxisgerecht ist auch die bisherige starre 12-Monats-Grenze bei der Beschäftigung von studentischen und wissenschaftlichen Hilfskräften. Eine solche Regelung verursacht erheblichen administrativen Aufwand und beeinträchtigt zugleich Studien- und Forschungsbiografien. Hochschulen müssen – ähnlich wie in der Privatwirtschaft – in der Lage sein, flexibel auf Personalbedarf und tarifliche Entwicklungen zu reagieren, ohne durch langwierige Neubesetzungsverfahren an Leistungsfähigkeit zu verlieren.Auch beim Zugang zum Masterstudiengang im Fach Architektur ist eine Reform geboten. Eine ausschließliche Orientierung an Bachelorabschlussnoten wird weder den individuellen Fähigkeiten der Studierenden gerecht noch den Anforderungen des konkreten Studienganges später des Arbeitsmarktes. Die Einführung einer gestalterischen Eignungsprüfung eröffnet geeigneten Bewerberinnen und Bewerbern den Zugang zu einem Masterstudium und sichert zugleich das hohe qualitative Niveau dieser Studiengänge.Schließlich müssen wir auch die besonderen Anforderungen künstlerischer Hochschulen stärker berücksichtigen. Um ihre Entwicklungsmöglichkeiten und Wettbewerbsfähigkeit zu erhöhen, schaffen wir mit der Einführung einer hybriden postgradualen Phase neue Perspektiven. Diese Phase dient der Vertiefung der im Studium erworbenen Kenntnisse und insbesondere der individuellen künstlerischen Weiterentwicklung. Vergleichbare Modelle haben sich in anderen Bundesländern – etwa in Hamburg oder Bayern – bereits bewährt.Meine Damen und Herren, wir wollen nicht nur, wir müssen die Herausforderungen unseres Hochschulsystems ernst nehmen und entschlossen angehen, um national wie international wettbewerbsfähig zu bleiben. Daher erwarten wir im kommenden Jahr noch eine große Reform des Hochschulgesetzes, in dem unter anderem auch die Empfehlungen des Gutachtens des Wissenschaftsrates aufgegriffen werden.Zunächst bitte ich Sie aber um Ihre Zustimmung zum vorliegenden Gesetzentwurf inklusive der im Bildungsausschuss beschlossenen Änderungen der Koalition.Vielen Dank. Seite 2/2 Pressesprecher Max Schmachtenberg | Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel 0431/988-1440 | info@cdu.ltsh.de | http://www.cdu.ltsh.de