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12.12.25 , 11:37 Uhr
CDU

Ole-Christopher Plambeck: TOP 8: Neues Recht umsetzen und Grundlage für neues Besoldungssystem legen!

Nachtragshaushalt | 12.12.2025 | Nr. 354/25
Ole-Christopher Plambeck: TOP 8: Neues Recht umsetzen und Grundlage für neues Besoldungssystem legen! Es gilt das gesprochenen Wort !
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir beraten heute den dritten Nachtragshaushalt 2025. Dies tun wir aus verfassungsrechtlicher Verantwortung.
Denn aus Karlsruhe kam am 19. November das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 17. September zur amtsangemessenen Alimentation. Der Kern dieser Entscheidung ist klar: Die bisherigen Maßstäbe zur Besoldung reichen nicht mehr aus.
Auch wenn der konkrete Anlass im Land Berlin lag, ist ebenso klar: Diese Entscheidung entfaltet Wirkung für alle Länder – auch für Schleswig-Holstein. Und genau deshalb ist es richtig, dass unsere Finanzministerin unverzüglich reagiert hat und den dritten Nachtragshaushalt 2025 vorgelegt hat, den wir heute beschließen.
Mit diesem dritten Nachtragshaushalt schaffen wir die haushaltsrechtliche Grundlage, um auf die absehbaren Mehrbedarfe bei Besoldung und Versorgung für die Jahre 2025 und 2026 angemessen reagieren zu können. Mit diesem Nachtragshaushalt ermächtigen wir das Finanzministerium, Mittel aus einem möglichen Haushaltsüberschuss 2025 bis zu einer Höhe von 250 Millionen Euro in eine zweckgebundene Rücklage einzustellen – ausschließlich für die Umsetzung der neuen Rechtsprechung.
Jetzt ist die Frage, warum ist dieser Schritt notwendig?
Das Bundesverfassungsgericht hat sehr deutlich gemacht: Allen Beamtinnen und Beamten steht eine Mindestbesoldung zu. Sie brauchen eine Besoldung, mit der sie wirtschaftlich und persönlich unabhängig ihren Dienst für den Staat ausüben können.
Das Bundesverfassungsgericht hat seine Rechtsprechung weiterentwickelt und klar gemacht, dass die Berechnung der amtsangemessenen Alimentation neu gedacht werden muss. Die bisherigen Systeme vieler Länder – auch unseres – werden den Anforderungen in ihrer bisherigen Form voraussichtlich nicht mehr in vollem Umfang gerecht.

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Pressesprecher Max Schmachtenberg | Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel 0431/988-1440 | info@cdu.ltsh.de | http://www.cdu.ltsh.de Das Bundesverfassungsgericht hat einen komplett neuen Bezugspunkt entwickelt. Bisher ging es um den Abstand zur Grundsicherung. Demnach musste bisher bei einer Musterfamilie von Beamtinnen und Beamten (und Richterinnen und Richtern) in der niedrigsten Besoldungsgruppe der Abstand zur Grundsicherung einer Vergleichsfamilie mindestens 15 Prozent betragen. Das reicht nicht mehr aus, deshalb hat das Bundesverfassungsgericht seine Rechtsprechung weiterentwickelt. Künftig orientiert sich die Mindestbesoldung an der „Prekariatsschwelle“, die sich am regionalen Nettoäquivalenzeinkommen ausrichtet. Übersetzt bedeutet das, dass der neue Bezugspunkt 80 Prozent des Median-Äquivalenzeinkommens ist.
Was ist nun das Median-Äquivalenzeinkommen? Es handelt sich hierbei um einen statistischen Ansatz um die regionalen Nominal-Netto-Haushaltseinkommen einer Gesellschaft durch differenzierte Gewichtung nach Zahl und Alter der Haushaltsmitglieder vergleichbar zu machen.
Klar ist, dass wir mit einem neuen Besoldungsgesetz die neue Rechtsprechung im kommenden Jahr umsetzen werden.
Wir beschließen heute mit diesem dritten Nachtragshaushalt also keine automatische Ausgabenerhöhung, keine pauschale Besoldungsanhebung, sondern wir schaffen Vorsorgefähigkeit. Das ist solide Haushaltspolitik und eine gute Grundlage für ein Besoldungsgesetz 2026.
Ich bitte um Zustimmung!
Vielen Dank.



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Pressesprecher Max Schmachtenberg | Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel 0431/988-1440 | info@cdu.ltsh.de | http://www.cdu.ltsh.de

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