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12.12.25 , 11:45 Uhr
B 90/Grüne

Dirk Kock-Rohwer zum 3. Nachtragshaushaltsgesetz 2025

Presseinformation Nr. 25.348 12.12.2025
Es gilt das gesprochene Wort!
TOP 8 – 3. Nachtragshaushaltsgesetz 2025 Die Rede hält in Vertretung für den finanzpolitischen Sprecher der Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen Oliver Brandt der Abgeordnete Dirk Kock-Rohwer:
Ein erster Schritt auf dem Weg zu einer angemessenen Besoldung Sehr geehrte Damen und Herren, mit dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 17. November 2025 haben sich die Anforderungen für eine verfassungsgemäße Besoldung grundlegend geändert. Das Gericht hat sämtliche A-Besoldungen der Berliner Beamt*innen, von der untersten Stufe A5 bis zur obersten Stufe A16, für unvereinbar mit dem Alimentationsprinzip erklärt. Das hat Folgen für die Besoldung in Schleswig-Holstein, aber auch in vielen anderen Bundesländern. Der Beschluss ist in vielerlei Hinsicht eine wegweisende Entscheidung, denn die Parameter für eine Verletzung des Alimentationsgebots wurden erstmals erheblich weiterentwickelt und konkretisiert. Bekannt ist bereits die Mindestbesoldung. Die unterste Besoldungsstufe, das ist in Schleswig-Holstein zurzeit A6, darf eine bestimmte, absolute Untergrenze nicht unterschreiten, da die Beamt*innen nicht von Armut bedroht sein dürfen. Nach der bisherigen Rechtsprechung, an der wir unsere Besoldung in Schleswig- Holstein ausgerichtet haben, berechnete sich diese Grenze nach dem Grundsicherungsniveau. Das bedeutet aktuell 563 Euro Regelsatz plus Kosten der Unterkunft, Heizkosten etc. plus circa 15 Prozent Sicherheitsabstand. Künftig sollen anstelle der Grundsicherung nun 80 Prozent des Median-Äquivalenzeinkommens der Maßstab sein. Bei Single-Haushalten im Jahr 2024 betrug dieses Äquivalenzeinkommen etwa 1.840 Euro netto. Das ist schon auf den ersten Blick erheblich mehr. Und da sich das Abstandsgebot auch auf die Unterschiede zwischen den einzelnen Dienstgraden bezieht, hat dieser neue Maßstab weitreichende Auswirkungen auf alle Besoldungsstufen – vom einfachen Dienst bis hin zu Richter*innen und Staatsanwält*innen. Dieser Beschluss hat also massive Auswirkungen auf den Landeshaushalt. Dass die finanziellen Folgen von Entscheidungen zur Alimentation weitreichend sein könnten, war immer klar. Andere Entscheidungen, wie die zum Weihnachtsgeld seit 2007, werden seit langem erwartet. Eine Vorsorge dafür zu treffen, war aber bislang nicht angezeigt, da zu unklar war, was auf uns zukommt. Doch das ändert sich nun. Die neuen Parameter müssen auf unsere Landesbesoldung angewendet werden. Das Land muss sich zügig darauf einstellen, so gut es in der gegenwärtigen Haushaltssituation geht. Daher ermächtigen wir heute die Landesregierung mit dem vorliegenden Nachtragshaushalt, dafür eine Rücklage von bis zu 250 Millionen Euro zu bilden, auch wenn noch nicht klar ist, in welcher Höhe der Haushaltsabschluss 2025 dies tatsächlich ermöglichen wird. Es ist in jedem Fall ein gutes und wichtiges Signal, dass unsere Finanzministerin zugesagt hat, die neuen Besoldungsmaßstäbe mit dem nächsten Anpassungsgesetz für alle Beamt*innen und Versorgungsempfänger*innen auch rückwirkend ab 2025 umzusetzen. Dadurch erübrigen sich Einzelanträge auf amtsangemessene Alimentation, die allen Beteiligten nur unnötigen Aufwand verursacht hätten. Es steht außer Frage: Unsere rund 48.000 Landesbeamt*innen, die gemeinsam mit den rund 27.000 Tarifangestellten in Schleswig-Holstein das Fundament unserer Landes bilden, haben Anspruch auf eine faire und angemessene Besoldung. Das ist auch durch den intensiven Wettbewerb um qualifizierte Fachkräfte unabdingbar. Der Landtag und die Landesregierung haben in den letzten Jahren, insbesondere seit 2022, die Balance zwischen angemessener Besoldung und Haushaltsdisziplin bestmöglich gewahrt, mit mehreren Besoldungsanpassungen, teilweise auch über Tarifabschlüsse hinaus, jeweils im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten. Das werden wir auch diesmal schaffen, auch wenn es für den Landeshaushalt eine große Herausforderung wird. Heute machen wir den ersten Schritt. Vielen Dank! ***
Landtagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen Schleswig-Holstein Pressesprecherin Claudia Jacob Landeshaus Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel
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