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Beate Raudies zu Top 8: Es droht ein harter Aufschlag in der Realität
Heimo Zwischenberger Pressesprecher der SPD-Landtagsfraktion Adresse Düsternbrooker Weg 70, 24105 Kiel Telefon 0431 988 1305 Telefax 0431 988 1308 E-Mail h.zwischenberger@spd.ltsh.de Webseite www.spd-fraktion-sh.de Es gilt das gesprochene Wort!Hinweis: Diese Rede kann hier als Video abgerufen werden: http://www.landtag.ltsh.de/aktuelles/mediathekLANDTAGSREDE – 12.Dezember.2025Beate Raudies Es droht ein harter Aufschlag in der Realität TOP 8: Entwurf eines 3. Nachtragshaushaltsgesetzes 2025 (Drs. 20/3864, 20/3866)kurz vor dem Jahresende präsentiert uns die Finanzministerin einen Dritten Nachtrag für 2025: Bis zu 250 Millionen Euro aus möglichen Überschüssen sollen in eine Rücklage, als Vorsorge für die drohenden Millionennachzahlungen für unsere BeamtInnen. Vor drei Wochen hat der Landtag den Zweiten Nachtragshaushalt mit 50 Mio Euro Defizit beschlossen. Nun sollen bis zu 250 Mio. Euro in die Rücklage – macht einen Unterschied von 300 Mio. Euro. Eine erstaunliche Ergebnisverbesserung… Mir stellt sich da folgende Frage: Hat die Finanzministerin das vor zwei Wochen schon gewusst, aber vergessen, es dem Landtag zu berichten? Oder war diese Ergebnisverbesserung noch nicht abzusehen? Dann sollten wir uns im Finanzausschuss dringend über das Haushaltscontrolling unterhalten! der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zur Beamtenbesoldung muss der Günther‑Regierung zu denken geben. Immerhin: Sie wollen sich jetzt ernsthaft damit befassen, welche Folgen das für die Besoldungsstruktur der BeamtInnen in Schleswig‑Holstein hat. Schon heute sind unsere Landesbediensteten gegenüber ihren KollegInnen in den Nachbarländern schlechter gestellt. Seit Jahren liegen Klagen beim Bundesverfassungsgericht, nun ist die erste Entscheidung gefallen. Und die hat gravierende Folgen für unseren Haushalt. Es drohen in den nächsten Jahren Nachzahlungen in dreistelliger Millionenhöhe. Und ein höheres Besoldungsniveau führt höheren Versorgungsbezügen… Sie werden es noch bitter bereuen, Frau Finanzministerin, dass Sie im nächsten Jahr anfangen, den Versorgungsfonds zu plündern! und es droht weiteres Ungemach! Das Verwaltungsgericht Schleswig hat kürzlich entschieden, das Besoldungsgesetz 2022 dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe zu Prüfung vorzulegen. 1 Bereits als die Jamaika‑Koalition das Gesetz 2022 beschlossen hatte, haben wir im Parlament auf seine erheblichen Mängel hingewiesen. Die ExpertInnen des Wissenschaftlichen Dienstes haben im parlamentarischen Verfahren sehr deutlich gemacht, dass das Gesetz verfassungsrechtlich bedenklich. Und das Verwaltungsgericht hat unsere Befürchtungen bestätigt. nun zeigt sich das schwere Erbe von Monika Heinold. Denn nicht nur ihre Weigerung, die Besoldung rechtzeitig anzupassen, sondern auch ihre Entscheidung von 2022, die Grundsätze der Alimentation in den unteren Besoldungsgruppen auf ein Zwei-Verdiener-Prinzip zu ändern, wird sich als schwerwiegender Fehler erweisen. Das Land wird mit der Haltung, dass hier ein Systemwechsel stattgefunden hat, nicht durchkommen. Die Finanzministerin wäre gut beraten, ihr Festhalten daran aufzugeben und endlich eine angemessene und verfassungskonforme Besoldung in Schleswig-Holstein umzusetzen. Sonst wird auch diese Realitätsverweigerung das Land teuer zu stehen kommen. Anrede, die Aussagen der Finanzministerin machen noch einmal deutlich, dass die Landesregierung über Jahre die Risiken einer Niederlage vor Gericht ausgeblendet hat und es nach wie vor tut. Anders als Frau Schneider behauptet, war das Urteil mehr als absehbar. Es wird auch auf die ausstehende Entscheidung zur Besoldung in Schleswig-Holstein tiefgreifende Konsequenzen haben. Dabei hätte die Günther-Regierung längst die Zeit gehabt, eine Niederlage vor Gericht abzuwenden. Es droht ein harter Aufschlag in der Realität. Noch vor einem Monat sah man noch nicht einmal die Notwendigkeit einer Vorsorge im Haushalt Jetzt hat man es auf einmal eilig, noch vor Jahresende Haushaltsüberschüsse für die Folgen eines Urteils zu sichern – wo immer diese herkommen. Wir SozialdemokratInnen stehen für einen handlungsfähigen Staat. Unsere Landesbeschäftigten haben ein Recht auf zeitgemäße und anständigen Arbeitsbedingungen. Dazu gehört selbstverständlich eine angemessene Besoldung unserer BeamtInnen. Aber das im Bundesvergleich niedrige Besoldungsniveau und die Wochenarbeitszeit von 41 Stunden machen den Landesdienst unattraktiv. Und so merken wir den Fachkräftemangel in unserer Landesverwaltung inzwischen an allen Ecken und Enden! 2