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12.12.25 , 12:10 Uhr
B 90/Grüne

Dirk Kock-Rohwer zum Bundesprogramm zum Umbau der Tierhaltung

Presseinformation Nr. 25.352 12.12.2025
Es gilt das gesprochene Wort!
TOP 13 – Erhalt, Verstetigung und sofortige Korrektur des Bundesprogramms zum Umbau der Tierhaltung
Dazu sagt der tierschutzpolitische Sprecher der Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, Dirk Kock-Rohwer:
Die Tierhaltung muss sich verändern Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleg*innen, vor mittlerweile zehn Jahren hat der wissenschaftliche Beirat der Bundesregierung sein Gutachten zur Tierhaltung veröffentlicht. Spätestens seitdem ist allgemein bekannt: Die Tierhaltung bei uns im Land ist in Teilen nicht zukunftsfähig. Die Tierhaltung muss sich verändern, tiergerechter werden, umwelt- und klimafreundlicher. Das schien eine ganze Zeit Konsens zu sein. Es wurde die Borchert-Kommission eingerichtet, sie hat Vorschläge für den Umbau der Tierhaltung erarbeitet, auch die liegen nun schon eine ganze Weile auf dem Tisch. Auch die Zukunftskommission Landwirtschaft hat die Umsetzung dieser Vorschläge gefordert. Eine Zeit lang schien es so, als gäbe es niemanden, der dies nicht fordert, und ich muss gestehen, ich reibe mir schon die Augen, wenn ausgerechnet ein CSU- Bundeslandwirtschaftsminister, der doch versprochen hat und von dem man erwartet, sich für die Interessen der landwirtschaftlichen Tierhaltung einzusetzen, sich daran macht, ein Bundesprogramm zur Förderung des Umbaus einzureißen, das sein Vorgänger aufgelegt hat. Das ist Politik auf dem Rücken der Tierhalter*innen, die auf dieses Programm gesetzt haben, die bereits Schritte eingeleitet haben, ihre Haltung umzustellen. Mit Planungssicherheit hat das nichts zu tun, im Gegenteil, hier wird Vertrauen untergraben. Und darum muss ich sagen, der SSW-Antrag spricht mir aus dem Herzen und ich würde dem sehr gerne zustimmen. Liebe Kolleg*innen, wozu wurden denn diese Kommissionen eingerichtet, fragt man sich jetzt. Es hatte doch den Sinn, so habe ich das jedenfalls verstanden, durch die im breiten Konsens erarbeiteten Handlungsempfehlungen sicherzustellen, dass sie eine längere Haltbarkeit haben als Legislaturperioden. Dass eben nicht nach jedem Regierungswechsel die Weichen wieder neu gestellt werden. Das macht die Tierhalter*innen aber auch die übrigen Akteur*innen der Wertschöpfungskette, einschließlich der Verbraucher*innen, ja ganz kirre. Ich sage nicht, dass das Bundesprogramm perfekt ist, es gibt einiges daran zu kritisieren und zu verbessern. Ein grundsätzlicher Fehler ist, dass kein eigenes Finanzierungsinstrument dafür geschaffen wurde, über eine Abgabe oder über die Mehrwertsteuer, wie es die Borchert-Kommission vorgeschlagen hat. Dass es dafür in der Ampel keinen Konsens gab, ist sehr bedauerlich. Dieses Programm jedoch abzuschaffen, halte ich für einen noch gravierenderen Fehler. Eine Förderung über die Gemeinschaftsaufgabe wird dies nicht auffangen können. Schon gar nicht in finanzschwachen Ländern wie Schleswig-Holstein nun leider eines ist. Ganz kurz noch zum zweiten SSW-Antrag: Tierschutz umfassend stärken. Meiner Fraktion liegt der Tierschutz sowohl bei Nutztieren als auch bei Heimtieren und Wildtieren sehr am Herzen und wir freuen uns über jede Verbesserung, die wir hier in diesem hohen Hause erreichen können. Immer wieder höre ich hier in diesem Hause den Vorwurf der Kollegin Annabell Krämer, wir würden uns nicht um den Tierschutz bemühen. Dabei sind die artgerechte Tierhaltung und die Förderung des Tierwohls eines meiner Hauptanliegen meiner politischen Arbeit und darüber hinaus. Einige der Punkte des Antrages sind auch bereits auf dem Wege der Umsetzung und wurden an anderer Stelle ausgiebig beraten, zum Beispiel die Katzenschutzverordnung, die Umstrukturierung im Veterinär- und Kontrollbereich, Maßnahmen gegen den illegalen Welpenhandel, Berücksichtigung des Wildtierschutzes in der Planung, ein Wildwegeplan ist in Arbeit und anderes. Mir fehlt die Zeit, das hier darzustellen und ich rechne damit, dass die Ministerin hierzu einiges berichten wird. Seien Sie jedenfalls versichert, dass Sie die Grüne Fraktion an ihrer Seite haben werden, wenn es darum geht, Verbesserungen im Tierschutz zu erreichen, im Rahmen der verfügbaren Ressourcen. Das gilt auch für das Anliegen, welches die FDP mit ihrem Antrag hier adressiert. Wir haben dazu auch eine Formulierung im Koalitionsvertrag, die lautet, ich zitiere mit Erlaubnis der Präsidentin: „Wir setzen uns dafür ein, dass die Qualzucht bei Tieren in der Gesellschaft thematisiert wird und mit Tierhaltenden, Wissenschaft und Tierschutz mittel- und langfristige Lösungswege gesucht werden.“ Qualzucht kann durch sehr unterschiedliche Erscheinungsformen und Krankheitsbilder erfüllt werden und für die betroffenen Tiere mit erheblichen Schmerzen, Leiden oder Schäden verbunden sein. Sie kommt bei zahlreichen Tierarten in sehr unterschiedlichen Formen und Ausprägungen vor. Ein Beispiel hierfür ist die Kurzköpfigkeit bei bestimmten Hunde- oder Kaninchenrassen. Um dies wirksam zu unterbinden, müssten gesetzliche Vorgaben geändert werden. Sie wissen alle, dass Tierschutzrecht Bundesrecht ist. Und einige von Ihnen wissen vielleicht auch, dass es in der Ampel Bestrebungen gab, das Tierschutzgesetz des Bundes zu reformieren und auch das Thema Qualzucht dort anzupacken. Der in der Ampel bereits geeinigt Gesetzentwurf war bereits weit fortgeschritten in der Beratung. Er konnte leider, Sie kennen die Gründe, liebe Frau Kollegin Annabell Krämer, nicht mehr abschließend beraten werden. Von daher konnte das Vorhaben, das Tierschutzrecht in diesem und in weiteren Punkten nicht umgesetzt werden. Der Entwurf sah ein Ausstellungsverbot vor, um zu verhindern, dass von Qualzucht betroffene Tiere einem Publikum vorgestellt werden, und um die Nachfrage nach Tieren mit Qualzuchtmerkmalen zu reduzieren. Außerdem war ein Verkaufsverbot auf online- Plattformen vorgesehen. Ich bedaure sehr, dass die Novelle des Tierschutzgesetzes durch das Ampel-Aus auf der Strecke geblieben ist und logischerweise würde ich es sehr begrüßen, wenn sich Schleswig-Holstein im Bundesrat für eine Änderung des Tierschutzgesetzes in diesem Sinne stark machen würde. Es braucht klare Definitionen, und verbindliche Prüf- und Kennzeichnungspflichten. Es braucht klare Regelungen für den Vollzug, es braucht angemessene Sanktionsmöglichkeiten, um ein Qualzuchtverbot, dass es ja schon seit vielen Jahren gibt, auch durchzusetzen. Auch für Nutztiere brauchen wir Kriterien. So gibt es zum Beispiel schmerzhafte Gelenkveränderungen bei Mastgeflügel und Mastschweinen, die natürlich etwas mit der Haltung, aber auch mit einseitigen Zuchtzielen zu tun haben. Und es geht darum, Tierleid zu verhindern, bei Heimtieren und bei Nutztieren gleichermaßen Vielen Dank! ***
Landtagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen Schleswig-Holstein Pressesprecherin Claudia Jacob Landeshaus Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel
T 0431 988 1503 M 0172 541 83 53 presse@gruene.ltsh.de sh-gruene-fraktion.de

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