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07.01.26 , 17:11 Uhr
SPD

Kianusch Stender: Schriftliche Anhörung zu Schwimmstätten von CDU und Grünen blockiert

Heimo Zwischenberger Pressesprecher der SPD-Landtagsfraktion
Adresse Düsternbrooker Weg 70, 24105 Kiel Telefon 0431 988 13051 Telefax 0431 988 1308 E-Mail h.zwischenberger@spd.ltsh.de Webseite www.spd-fraktion-sh.de
PRESSEMITTEILUNG 3 – 07.01.2026
Kianusch Stender: Schriftliche Anhörung zu Schwimmstätten von CDU und Grünen blockiert Zur heutigen Sitzung des Innen- und Rechtsausschusses des Schleswig-Holsteinischen Landtages erklärt der sportpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Kianusch Stender:
„Die Koalition aus CDU und Grünen hat heute verhindert, dass es zu einer schriftlichen Anhörung zu den Anträgen zur Situation der Schwimmstätten in Schleswig-Holstein kommt. Das ist umso unverständlicher, weil das Thema im Plenum im Dezember sehr einhellig, sachlich und wohlwollend diskutiert wurde und beide Anträge – unser Antrag für ein landesweites Schwimmstätten-Kataster und der Alternativantrag der Koalition – gemeinsam in den Ausschuss überwiesen worden sind. Es ist bisher gängige parlamentarische Praxis in Schleswig-Holstein gewesen, dass nach einer solchen Überweisung zumindest eine schriftliche Anhörung erfolgt, um Kommunen, Fachverbänden und weiteren Beteiligten die Möglichkeit zu geben, ihre Expertise einzubringen. Genau das haben wir heute beantragt.
Die Ablehnung der Anhörung durch CDU und Grüne mit der Begründung, eine Anhörung könne Erwartungen bei den Kommunen wecken, obwohl es derzeit keine zusätzlichen Mittel gebe, ist aus unserer Sicht absurd. Eine Anhörung ist kein Förderbescheid, sondern dient der Information des Parlaments und der sachgerechten Beratung. Wer meint, dass schon das Zuhören problematisch sein könnte, offenbart ein sehr eigenwilliges Verständnis von parlamentarischer Arbeit.
Abgeordneter Balasus verkündete sogar, dass die Situation der Schwimmstätten seit 2016 nahezu unverändert sei und es kaum nennenswerte Schließungen von Bädern gegeben hat. Dieser falsche Eindruck unterstreicht, wie dringend es diese Anhörung auch für Schwarz-Grün gebraucht hätte.
Besonders kritisch ist, dass die Koalition im Parlament nicht über den Antrag abstimmen ließ, sondern ihn in den Ausschuss überwiesen hat, um ihn dort anschließend stillschweigend zu beerdigen. Dass von der Koalitionsfraktion nicht einmal eine schriftliche Anhörung zugesagt werden kann, stellt einen deutlichen Einschnitt in die parlamentarischen Gepflogenheiten dar, die in Schleswig-Holstein bislang gegolten haben.
Nach einer intensiven Debatte im Ausschuss wurde die Sitzung zwar noch einmal unterbrochen, damit sich die Koalitionsfraktionen beraten können, an ihrer ablehnenden Haltung hielten CDU und Grüne anschließend jedoch fest. Am Ende wurde die von der SPD beantragte schriftliche Anhörung zwar von allen Oppositionsfraktionen unterstützt, scheiterte jedoch an der Mehrheit der Koalition.“



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