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Wiebke Zweig: Wir stellen den Rettungsdienst zukunftsfest und bedarfsgerecht auf
Rettungsdienstgesetz | 13.01.2026 | Nr. 5/26Wiebke Zweig: Wir stellen den Rettungsdienst zukunftsfest und bedarfsgerecht auf Zur heutigen Kabinettspressekonferenz zur Einbringung des neuen Rettungsdienstgesetzes erklärt die Sprecherin für Rettungsdienst, Wiebke Zweig:„Der Rettungsdienst steht auch in Schleswig-Holstein unter hohem Druck: steigende Einsatzzahlen, der demografische Wandel, Fachkräftemangel und eine zunehmende Zahl an Einsätzen, die medizinisch eigentlich keine Notfälle sind. Aus diesem Grund ist es richtig, das Rettungsdienstgesetz zu novellieren und nun mit dem Gesetzesvorhaben zu starten. Damit kann die Notfallversorgung im Land zukunftsfest aufgestellt werden – im Interesse der Patientinnen und Patienten ebenso wie der Menschen, die Tag für Tag im Rettungsdienst Großartiges leisten. Das künftige Gesetz sorgt für klarere Strukturen, bessere Zusammenarbeit und eine passgenauere Hilfe für die Menschen und verhindert zugleich, dass Rettungswagen und Notaufnahmen unnötig blockiert werden.“Besonders wichtig ist aus Sicht von Zweig die Einführung einer landeseinheitlichen medizinischen Einsatzkategorisierung. „Für die Bürgerinnen und Bürger bedeutet das: Wer einen lebensbedrohlichen Notfall hat, kann sich weiterhin darauf verlassen, schnell Hilfe zu bekommen. Gleichzeitig werden weniger dringliche Fälle gezielter versorgt. Das ist fair, medizinisch sinnvoll und erhöht die Sicherheit für alle.“Auch die stärkere Vernetzung der Leitstellen mit dem ambulanten Bereich wertet Zweig als großen Fortschritt. „Nicht jeder Anruf bei der 112 muss automatisch im Rettungswagen oder in der Notaufnahme enden. Wenn Leitstellen künftig rechtssicher an den ärztlichen Bereitschaftsdienst oder andere geeignete Angebote weiterleiten können, profitieren das Gesundheitssystem in Gänze, da Patientinnen und Patienten besser gesteuert und Kliniken entlastet werden können.“Insbesondere für die Beschäftigten im Rettungsdienst bringe das Gesetz spürbare Verbesserungen, so Zweig. „Klare rechtliche Regelungen für den Einsatz von Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitätern, der Ausbau der Telemedizin, eine Experimentierklausel und neue Fahrzeugtypen wie das Rettungseinsatzfahrzeug schaffen mehr Handlungssicherheit und nutzen vorhandene Kompetenzen besser. Das ist nicht nur ein Zeichen der Wertschätzung für die hohe Professionalität der Einsatzkräfte, sondern auch ein Beitrag zu besseren Arbeitsbedingungen.“Insgesamt sei das neue Rettungsdienstgesetz ein moderner, vorausschauender Rahmen, der Schleswig-Holstein bundesweit in eine Vorreiterrolle bringe. „Ein Seite 1/2 Pressesprecher Max Schmachtenberg | Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel 0431/988-1440 | info@cdu.ltsh.de | http://www.cdu.ltsh.de leistungsfähiger Rettungsdienst ist ein zentraler Bestandteil der Daseinsvorsorge. Mit diesem Gesetz sorgt die Landesregierung dafür, dass Hilfe auch in Zukunft schnell, qualifiziert und bedarfsgerecht ankommt – für die Menschen in Schleswig-Holstein und für diejenigen, die im Rettungsdienst Verantwortung tragen“, so Zweig abschließend. Seite 2/2 Pressesprecher Max Schmachtenberg | Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel 0431/988-1440 | info@cdu.ltsh.de | http://www.cdu.ltsh.de