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Seyran Papo: Temporärer Abschiebestopp in den Iran humanitär geboten
Lage im Iran | 16.01.2026 | Nr. 8/26Seyran Papo: Temporärer Abschiebestopp in den Iran humanitär geboten Das schleswig-holsteinische Integrations- und Gleichstellungsministerium hat angeordnet, Abschiebungen von iranischen Staatsangehörigen in den Iran bis zum Ablauf des 14. Aprils 2026 temporär auszusetzen, sofern kein besonderes Ausweisungsinteresse im Sinne von § 54 AufenthG vorliegt. Hierzu befindet Seyran Papo, migrationspolitische Sprecherin:„Die aktuelle Menschenrechtssituation im Iran ist untragbar. Ein islamistisches Regime, das Demonstranten auf offener Straße erschießt, hat jeglichen internationalen Rückhalt verloren. Die Sicherheitslage für die Bürgerinnen und Bürger im Iran, insbesondere für Oppositionelle und Aktivisten, hat sich rapide und signifikant verschlechtert. Auch in Schleswig-Holstein fürchten Menschen aus dem Iran um ihre Familien im Heimatland oder vor ihrer eigenen Abschiebung in ein zunehmend unübersichtliches und schlimmstenfalls lebensbedrohliches Umfeld. Aus diesem Grunde ist der temporäre Abschiebestopp durch das schleswig-holsteinische Integrations- und Gleichstellungsministerium richtig.Der temporäre Abschiebestopp muss jetzt dazu genutzt werden, Sicherheit für Iranerinnen und Iraner zu schaffen. Gleichzeitig müssen Bund und Länder weiterhin ein intensives Monitoring der Lage im Iran betreiben und auf jede mögliche Änderung reagieren. Eine ganzheitliche Lagebewertung, auch vor dem Hintergrund der eigenen Interessen bei uns in Schleswig-Holstein, ist dabei unabdingbar. Deshalb ist es auch richtig, dass Menschen, gegenüber denen weiterhin ein besonders Ausweisungsinteresse im Sinne von § 54 AufenthG besteht, von dieser Regelung ausgenommen sind.Wer in Deutschland schwere Verbrechen begeht und unsere Bürgerinnen und Bürger in Leib und Leben gefährdet, der hat nicht nur unser Gast-, sondern auch unser Schutzprivileg missbraucht. Gleichzeitig ist es humanitäre und moralische Verpflichtung eines jeden, der Schutz vor Repression und Terror leisten kann, dies auch zu tun. Vor diesem Hintergrund ist es richtig, dass Menschen aus dem Iran, die in Schleswig-Holstein ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, auch hier von uns vor den Fängen des Regimes in ihrer Heimat geschützt werden. Als migrationspolitische Sprecherin bleibe ich mit den betroffenen Menschen und der Diaspora weiterhin im engen Kontakt, um ihre Sorgen und Nöte an die politischen Entscheidungsträger heranzutragen und gegebenenfalls in die politischen Prozesse einzubringen." Seite 1/1 Pressesprecher Max Schmachtenberg | Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel 0431/988-1440 | info@cdu.ltsh.de | http://www.cdu.ltsh.de