Diese Webseite verwendet ausschließlich für die Funktionen der Website zwingend erforderliche Cookies.

Datenschutzerklärung

28.01.26 , 15:45 Uhr
CDU

Hauke Hansen: TOP 21+33: Die Vertragspartner müssen schnellstmöglich wieder an einen Tisch

Hebammenhilfevertrag | 28.01.2026 | Nr. 22/26
Hauke Hansen: TOP 21+33: Die Vertragspartner müssen schnellstmöglich wieder an einen Tisch Es gilt das gesprochene Wort!
Sehr geehrte Frau Präsidentin,
sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen!
Wir reden heute über ein sehr komplexes Thema. Es geht um die Regelungen zur Vergütung von freiberuflich tätigen Hebammen. Ich möchte mich zunächst bei der Opposition bedanken, dass ein interfraktioneller Antrag gelungen ist.
Lassen Sie mich das Ergebnis meiner Rede vorwegnehmen: Die Situation ist großer Mist. Und egal was wir heute beschließen, wir können die Situation aus eigener Kraft nicht verändern, weil uns schlicht die Zuständigkeit fehlt.
Der Hebammenhilfevertrag wurde von den Selbstverwaltungspartnern lange Zeit verhandelt, von der GKV auf der einen Seite und den Hebammenverbänden auf der anderen Seite. Es wurde auch Zeit, denn sieben Jahre lang hatte sich an der Vergütung nichts getan. Aber leider wurde die Verhandlung bei strittigen und essenziellen Punkten abgebrochen, bei denen keine Einigung erzielt werden konnte. Eine Schiedsstelle hat dann entschieden und zum 1.11.2025 sind neue Regelungen in Kraft getreten.
Und ich möchte hier nicht nur schwarzmalen, es gibt dabei auch positive Ergebnisse: Ich darf hier die Stillförderung in der Schwangerschaft nennen. Aber leider überwiegen diese Aspekte nicht. Vielmehr beklagen freiberuflich tätige Beleghebammen Verdiensteinbußen in erheblichem Umfang.
Bei den Verhandlungen war man sich bei der Präambel vermutlich noch einig:
„Gemeinsames Ziel der vertragsschließenden Verbände nach § 134a Abs. 1 SGB V ist es, durch diesen Vertrag bundesweit eine einheitliche, ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Versorgung mit Leistungen der Hebammenhilfe gemäß § 24d SGB V zu gewährleisten.“
Nach den ersten vorliegenden Abrechnungsdaten lässt sich erahnen, dass der durch den Schiedsspruch in Kraft gesetzte Vertrag nicht den Anforderungen der Präambel genügt.


Seite 1/2
Pressesprecher Steven Nowak | Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel 0431/988-1440 | info@cdu.ltsh.de | http://www.cdu.ltsh.de Meine Damen und Herren, es ist für die Qualität in der geburtshilflichen Versorgung wie auch für die Wahlfreiheit der Gebärenden wichtig, dass es bei uns im Land sowohl angestellte wie auch freiberuflich tätige Hebammen bzw. Beleghebammen gibt.
Die meisten Eltern informieren sich genau, wo Geburten unter welchen Rahmenbedingungen möglich sind. Es gibt da eine Vielzahl von verschiedenen Faktoren, die die finale Entscheidung beeinflussen. Die Erreichbarkeit des Geburtsortes spielt dabei häufig eine große Rolle. Aber auch, wer die Geburt begleitet. Gerade das persönliche Vertrauensverhältnis ist für viele Frauen zentral bei der Entscheidung, ob sie sich durch eine ihnen bereits vertraute Beleghebamme begleiten lassen oder ob sie sich den in der Klinik angestellten Hebammen anvertrauen. Dieses Wahlrecht, wo eine Frau unter welchen Umständen ein Kind zur Welt bringt, ist eine große Errungenschaft und dieses Wahlrecht sollten wir für die Familien gemeinsam auch verteidigen.
Aber natürlich sind die Vertragsverhandlungen zum Hebammenhilfevertrag Sache der Selbstverwaltungspartner. Die Politik und die Länder sind nicht beteiligt.
Aber meine Damen und Herren, das vorliegende Ergebnis gefährdet de facto das Wahlrecht der Eltern. Wenn es so bleibt, werden etliche freiberufliche Hebammen deutliche Änderungen an dem angebotenen Leistungsspektrum vornehmen oder den Beruf ganz an den Nagel hängen.
Am letzten Wochenende sagte mir jemand, dass die neue Regelung Schleswig- Holstein ja „nicht so doll“ betrifft. Ist das wirklich so?
Bayern steht mit rund 80 Prozent der Geburten durch Beleghebammen an der Spitze der Bundesländer. Im Verhältnis dazu haben wir hier in Schleswig-Holstein vergleichsweise wenig Geburten durch Beleghebammen, es sind aber immerhin rund 3.500 Geburten pro Jahr. Zum Vergleich: Das UKSH zählte an seinen zwei Standorten im letzten Jahr rund 4.400 Geburten.
Schleswig-Holstein ist also schon deutlich betroffen. Meine Damen und Herren, die Vertragspartner müssen wieder schnellstmöglich an einen Tisch und den drohenden Kahlschlag bei den Beleghebammen verhindern. Von unserer heutigen Sitzung geht ein klares Signal aus: Wir wollen die Qualität in der geburtshilflichen Versorgung durch eine auskömmliche Versorgung mit Hebammen und das Wahlrecht für die Familien in unserem Land erhalten. Darum setzen wir heute mit diesem gemeinsamen Antrag ein Zeichen.



Seite 2/2
Pressesprecher Steven Nowak | Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel 0431/988-1440 | info@cdu.ltsh.de | http://www.cdu.ltsh.de

Download PDF

Pressefilter

Zurücksetzen