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29.01.26 , 11:35 Uhr
CDU

Hermann Junghans: TOP 4: Gemeinsam über Maßnahmen zur Stärkung der Pressearbeit nachdenken

Medien | 29.01.2026 | Nr. 28/26
Hermann Junghans: TOP 4: Gemeinsam über Maßnahmen zur Stärkung der Pressearbeit nachdenken

Es gilt das gesprochene Wort!
Sehr geehrtes Präsidium,
meine sehr geehrten Damen und Herren,
die Medienpolitik hat sich in den letzten Jahren aus sehr gewichtigen Anlässen von einem Rand- zu einem politischen Schwerpunkthema entwickelt. Der Öffentlich-rechtliche Rundfunk, die Medienbildung und die Regulierung und Besteuerung der großen Plattformen haben uns in den letzten Jahren des Öfteren beschäftigt.
Mit der von der SPD beantragten Gesetzesänderung geht es nur um einen kleinen Teilaspekt der Medienpolitik, der aber den Vorteil hat, dass wir mit dem Presserecht dort eine originäre Rechtsetzungshoheit haben.
Grundsätzlich ist meine Fraktion dafür Rechtsmittelinstanzen straff zu organisieren. Grundsätzlich ist es aber auch so, dass Widerspruchsverfahren zur Entlastung der Verwaltungsgerichtsbarkeit beitragen können, weil sie eine Behörde veranlassen sollen ihren vorherigen Verwaltungsakt zu überdenken. Widerspruchsverfahren führen nicht selten dann doch noch zu einem befriedigenden Ergebnis, ohne dass sich die Gerichte mit der Sache befassen müssen. Verfahrensbeschleunigungen wird man also kaum über die Abschaffung von Widerspruchsverfahren realisieren können.
Soweit es hier darum gehen sollte, bei eilbedürftigen Angelegenheiten schneller eine Entscheidung herbeizuführen, gibt es auch außerhalb des Widerspruchsverfahrens die Möglichkeit eine vorläufige Entscheidung zu erlangen. Im Verwaltungsgerichtsverfahren kann durch einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gemäß § 123 Verwaltungsgerichtsordnung eine vorläufige Entscheidung erfolgen, auch bevor ein Widerspruchsverfahren begonnen oder eine Klage in der Hauptsache erhoben wurde. Ein Widerspruchsverfahren vor einer Hauptsacheentscheidung führt deshalb in Fällen, in denen eine einstweilige Anordnung beantragt werden kann, nicht zu einer Verzögerung.


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Pressesprecher Steven Nowak | Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel 0431/988-1440 | info@cdu.ltsh.de | http://www.cdu.ltsh.de Das heißt, dass was die SPD-Fraktion mit ihrem Antrag bezweckt, ist durch die vorgeschlagene Änderung gar nicht zu bewirken.
Wir wollen der SPD aber trotzdem gerne entgegenkommen und gemeinsam prüfen, welche anderen Maßnahmen geeignet sein könnten, eine solide Pressearbeit zu erleichtern. Eine solide Pressearbeit ist auf nämlich auf Fakten angewiesen. Die nicht solide Presse, die es ja leider auch gibt, braucht nämlich keine Fakten.
Der Kollege Kürschner hat bereits Überlegungen angestellt, ob eine Regelung über die zu wählende Klageart in das Pressegesetz aufgenommen werden könnte, um zeitliche Verzögerungen und zusätzliche Kostenrisiken zu vermeiden.
Im September 1999 erschien dazu in der Zeitschrift für Rechtspolitik ein Aufsatz mit dem Titel „Überlegungen zur Verbesserung der Übersichtlichkeit und der Systematisierung des Rechts“, in dem ein damals noch junger Anwalt neben einigen anderen auch genau diesen Punkt vorgeschlagen hat.
Auch wenn es mich freut, dass diese Punkte mehr als ein Vierteljahrhundert später doch noch für die gesetzgeberische Praxis diskutiert werden: Es macht aber keinen Sinn eine solche Regelung nur für das Presserecht einzuführen.
Wir sollten diese Fragen im Innen- und Rechtsausschuss weiter beraten.



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Pressesprecher Steven Nowak | Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel 0431/988-1440 | info@cdu.ltsh.de | http://www.cdu.ltsh.de

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