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29.01.26 , 11:48 Uhr
SPD

Beate Raudies zu Top 4: Öffentlichkeit ist das Prinzip der Demokratie

Heimo Zwischenberger Pressesprecher der SPD-Landtagsfraktion
Adresse Düsternbrooker Weg 70, 24105 Kiel Telefon 0431 988 1305 Telefax 0431 988 1308 E-Mail h.zwischenberger@spd.ltsh.de Webseite www.spd-fraktion-sh.de Es gilt das gesprochene Wort!

Hinweis: Diese Rede kann hier als Video abgerufen werden: http://www.landtag.ltsh.de/aktuelles/mediathek

LANDTAGSREDE – 29.Januar 2026
Beate Raudies Öffentlichkeit ist das Prinzip der Demokratie TOP 4: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Presse (Drs. 20/3874)
die Pressefreiheit ist ein hohes Gut. Und wir können dankbar sein, dass wir in einem Land leben, wo Zensur keine Rolle mehr spielt – und auch nie wieder spielen darf! Denn Öffentlichkeit ist das Prinzip der Demokratie. Vor allen Dingen einer freiheitlichen Demokratie. Darum sehen die Gesetze seit Beginn der Bundesrepublik Deutschland eine Reihe von Privilegien für alle vor, die sich publizistisch betätigen. Die Strafprozessordnung räumt JournalistInnen das Sonderrecht ein, Auskünfte über InformantInnen zu verweigern und schützt Redaktionen im besonderen Maße vor Durchsuchungen. Und die Presse- und Mediengesetze der Länder regeln das für die Redaktionsarbeit bedeutsame Auskunftsrecht der Medien gegenüber den Behörden. Damit sind die äußeren Bedingungen für die Pressefreiheit geschaffen. Alles scheint in guter Ordnung. Die realen Verhältnisse zeigen aber: Das ist nicht so. Die in Artikel 5 Absatz 1 Satz 2 des Grundgesetzes gewährte Pressefreiheit schützt die Tätigkeit der Presse, von der Beschaffung der Information bis zu ihrer Verbreitung. Demzufolge ist auch die Recherchefreiheit durch Artikel 5 Grundgesetz gewährleistet – und darum geht es heute. Zum Kern der Recherchefreiheit gehört das Recht, potenzielle Informanten um Auskunft zu bitten. Privatleute dürfen selbst entscheiden, welche Auskünfte sie geben. Behörden aber sind verpflichtet, diese gewünschten Auskünfte zu erteilen. Der Umfang dieser Auskunftspflicht ist in den Presse-, Rundfunk und Mediengesetzen der Länder geregelt. Anzuwenden sind die Gesetze des Landes, in dem die Behörde in den Sitz hat. Deswegen reden wir heute über das Schleswig-Holsteinische Pressegesetz.


1 Unser Pressegesetz verpflichtet die Behörden zur umfassenden Erteilung von Auskünften. Auskünfte dürfen nur verweigert werden, soweit • hierdurch die sachgemäße Durchführung eines schwebenden Verfahrens vereitelt, erschwert, verzögert oder gefährdet werden könnte oder • Vorschriften über die Geheimhaltung entgegenstehen oder • ein überwiegendes öffentliches oder ein schutzwürdiges privates Interesse verletzt würde oder • ihr Umfang das zumutbare Maß überschreitet. Bei Anwendung dieser Ausnahme ist genau abzuwägen zwischen den geschützten Interessen der Behörde und den Aufgaben der Presse, durch eine umfassende und zutreffende Berichterstattung über die Arbeit der Behörden zu einer sachgerechten öffentlichen Meinungs- und Willensbildung beizutragen. Das funktionierte meistens sehr gut. Und hat eine Behörde mal eine Auskunft nicht erteilt, dann wandte sich die Redaktion, die JournalistIn direkt ans Verwaltungsgericht und klagte…. dieses Verfahren ist in SH seit kurzem nicht mehr möglich. Das OVG Schleswig hat dazu seine Rechtsprechung geändert. In diesem Fall heißt das: Lehnt eine Behörde eine Presseanfrage ab, ist das laut OVG ein Verwaltungsakt, gegen den Verlage und Medienhäuser zunächst Widerspruch einlegen müssen. Mit einer Entscheidung kann sich die angefragte Behörde aber bis zu drei Monaten Zeit lassen. Erst nach dem Widerspruchsverfahren ist eine Verpflichtungsklage möglich. Ein langes Verfahren – und das Gegenteil von zügiger Information. Anrede, das ist ein Ergebnis, mit dem wir alle nicht zufrieden sein können. Deswegen wollen wir mit unserem Gesetzentwurf klarstellen, welchen Rechtsweg Medien künftig gehen müssen, um Auskünfte zu erhalten. Wir erkennen die besondere Dringlichkeit presserechtlicher Auskunftsverlangen generell an. Diese müssen auch bei der Auslegung und Anwendung der Informationspflichten berücksichtigt werden. Wir finden das wichtig. Denn ohne freie Presse ist kein demokratischer Staat zu machen. Die Medien übernehmen in einer freiheitlichen Demokratie die wichtige Aufgabe, behördliche oder politische Entscheidungsprozesse transparent und damit nachvollziehbar zu machen. Dazu müssen sie möglichst rasch an die notwendigen Informationen gelangen und verlässlich Auskünfte erhalten. Dafür sorgen wir mit unsrem Gesetzentwurf.


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