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Heiner Garg zu TOP 4 "Änderung des Gesetzes über die Presse"
29.01.2026 | MedienHeiner Garg zu TOP 4 "Änderung des Gesetzes über die Presse" In seiner Rede zu TOP 4 (Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Presse) erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Landtagsfraktion, Heiner Garg: „Wir diskutieren hier heute – bei aller Bedeutung für den Journalismus in Schleswig-Holstein – zunächst einmal eine verfahrensrechtliche Feinheit. Der Beschluss des Oberverwaltungsgerichts in Schleswig vom 17. Oktober des letzten Jahres wird in juristischen Fachkreisen kontrovers diskutiert. Ob seine dogmatischen Herleitungen letztlich überzeugen, ist aber keine politische Frage. Es steht einem Gericht schließlich frei, auch mal von der bisherigen Rechtsprechung oder der herrschenden Literatur – oder im vorliegenden Fall beiden – abzuweichen.Das Gericht hat seinen Beschluss ausführlich begründet und es gibt - bei aller Kritik - durchaus auch positive Stimmen, die in der Einstufung der presserechtlichen Auskunft als Verwaltungsakt eine Steigerung der Rechtssicherheit für Journalistinnen und Journalisten sehen. Schleswig- holsteinische Behörden müssen künftig nämlich begründen, warum sie ein Auskunftsbegehren ablehnen und den Journalisten auf seine Rechtsbehelfsmöglichkeiten hinweisen.Auch wenn der Vorwurf, es handele sich um einen direkten Angriff auf die Pressefreiheit, aus unserer Sicht zu kurz greift, bleibt eines völlig unbestritten: Journalistischer Arbeit wohnt häufig eine besondere Dringlichkeit inne. Themen, die in der Presse behandelt werden, sind in der Regel schnelllebig und die Journalisten daher darauf angewiesen, dass sie in kurzer Zeit die nötigen Informationen erhalten.Eine kritische, unabhängige und gut informierte Presse ist unverzichtbar, um Missstände aufzudecken und demokratische Prozesse transparent zu machen. In Zeiten von Desinformation, sozialen Medien und gezielter Manipulation leistet sie einen maßgeblichen Beitrag zur Meinungsbildung und der Stärkung des Vertrauens in staatliches Handeln.Der vorliegende Gesetzentwurf der SPD, der das Widerspruchsverfahren entfallen lässt, ist ein guter Schritt in die richtige Richtung. Er kann helfen, Verfahren zu beschleunigen, wenn Auskunftsbegehren scheitern – und so die Rechtsstellung der Presse insgesamt zu stärken.Wir freuen uns auf die weiteren Beratungen im Ausschuss!“Sperrfrist Redebeginn!Es gilt das gesprochene Wort. Heiner Garg Sprecher für Soziales, Gesundheit, Familie, Kita, Jugend, Senioren, Sucht, Europa Kontakt: Eva Grimminger, v.i.S.d.P. PressesprecherinTel.: 0431 988 1488 fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.deFDP-Fraktion Schleswig-Holstein, Düsternbrooker Weg 70, 24105 Kiel E-Mail: fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de, Internet: www.fdp-fraktion-sh.de